Die GEZ-Pflicht für internetfähige Handys ist nun höchstrichterlich bestätigt.
ZitatAlles anzeigenDie GEZ kann nun eine weitere Einnahmequelle verzeichnen. Denn neben Fernseh- Geräten, Radios sowie Autoradios und Computern sind nun auch internetfähige Handys und Smartphones GEZ pflichtig.
Gründe für GEZ- Pflicht
Da diese Geräte für den Empfang von Rundfunksendungen im Sinne des Rundfunkgebühren- Staatsvertrages geeignet sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die GEZ Pflicht nun offiziell beschlossen. Unabhängig davon ist, ob der Besitzer eines solchen Gerätes diese auch nutzen möchte oder nutzt.
Rundfunkgebühr für internetfähige Handys
Ab sofort werden für ein internetfähiges Handy oder ein Smartphone monatlich 5,76 Euro GEZ – Gebühr in Rechnung gestellt, wenn diese nicht bereits für ein schon vorhandenes Rundfunkempfangsgerät gezahlt wird.
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Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news