Smartphone in Pfütze gefallen - geht nicht mehr :( Was kann ich machen?

  • Ich hab bei Samsung angerufen, aber die sind der Meinung, dass die Garantie aufgrund des "Wasserschadens" erloschen wäre. Bin echt auf 180. Ist das wirklich so? Was mache ich denn jetzt? Das Smartphone ist keine zwei Jahre alt und jetzt funktioniert es nicht mehr. Warum ist da keine Garantie mehr drauf? Ist es hoffentlich reparabel? Ich muss doch noch an meine Daten kommen können.. Weiß jemand einen Rat?

  • wasserschäden sind von der garantie immer ausgeschlossen,es sei denn das garät ist ip68 zertifizert-auch dann nur mit chance. wichtig:sofort öffnen und akku raus.

  • Was ist es denn für ein Gerät? Ist dann halt die Frage ob sich der Akku bei dir überhaupt herausnehmen lässt. Wenn nicht, hat es sich bestimmt schon erledigt und Kurzschlüsse gegeben.


    Wenn ja Sofort herausnehmen und das Gerät trocknen lassen. Mit Glück geht es wieder an, meist ist es aber hinüber. Die Sache mit dem Reis bringt meiner Meinung nach nichts, wenn die Feuchtigkeit tief im Gerät sitzt und es schon zu Korrosion kommt, ist es eh vorbei.


    Wenn man sein Gerät in eine Pfütze fallen läßt, ist das Eigenverschulden und nicht von einer "Garantie" abgedeckt. Wenn das der Fall wäre, könntest du auch mit deinem Auto vor die Wand fahren und den Schaden auf "Garantie" abwickeln lassen.

  • Zitat

    Ist das wirklich so? Was mache ich denn jetzt? Das Smartphone ist keine zwei Jahre alt und jetzt funktioniert es nicht mehr. Warum ist da keine Garantie mehr drauf?


    "Garantie" ist da schon noch drauf, aber eben nicht für Defekte, die du selbst verursacht hast... Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber dir fehlt es anscheinend am Wissen, was Garantie und Gewährleistung tatsächlich bedeuten und was sie abdecken.


    Unter der Gewährleistung bezeichnet man das, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Neugeräten beträgt die Gewährleistung 24 Monate, wobei bereits nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Sprich, es ändert sich nach sechs Monaten die Beweislast (Dazu weiter unten näheres).


    Die gesetzliche Gewährleistung deckt Schäden ab, die schon "bei Übergabe bestanden" bzw. bei denen anzunehmen ist, dass sie bereits bei Übergabe an den Kunden bestanden. Das sind zum Beispiel fehlerhafte Soft- und Firmwares, Produktionsfehler, schlecht verbaute Teile und dergleichen. Also Schäden, für die der Kunde nichts kann. Eigenverschuldete Defekte, also ein Displaybruch nach einem Sturz oder ein Wasserschaden nach dem unfreiwilligen Bad in einer Pfütze, fallen nicht unter die Gewährleistung. Das liegt daran, da sie im Verantwortungsbereich des Kunden liegen und von diesem verursacht wurden...


    Hier greift dann als Vergleich das "Auto-Baum-Beispiel" von weiter oben. Fährst du mit deinem Auto gegen ein Baum, greift ja auch keine Gewährleistung. Du kannst also auch nicht einfach zum Verkäufer gehen und der repariert dir den Schaden kostenfrei. Warum auch? Du bist ja selbst gegen den Baum gefahren, dass ist ja kein Produktions- oder Verarbeitungsfehler.


    Vereinfacht lässt sich sagen: Die Gewährleistung soll Verbraucher davor schützen, mangelhafte Ware zu erhalten und auf dem Problem sitzen zu bleiben. Wer mangelhafte Ware ausliefert, muss die daraus entstehenden Schäden und Fehler beheben.


    Macht ein Kunde die Ware aber selbst kaputt, dann ist es Sache des Kunden - und eben auch sein Geldbeutel, der belastet wird.


    Von der Gewährleistung muss man jetzt noch die Garantie abgrenzen. Unter Garantie versteht man eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers, die über die Gewährleistung hinaus geht. Es ist beispielsweise möglich, dass eine freiwillige Garantie auch Schäden abdeckt, die eigenverschuldet sind. Aber dafür gibt es keine feste Regel - die Verkäufer/Hersteller bestimmen selbst, was sie als Garantie anbieten. In der Regel fallen keine eigenverschuldeten Fehler unter die Garantie, sondern es wird zum Beispiel die Gewährleistungszeit freiwillig verlängert (zum Beispiel auf 3 oder 4 Jahre oder gar "lebenslang). Auch die Aussetzung der Beweislastumkehr ist häufig Bestandteil der Garantie.


    Verkürzt gesagt, heißt Beweislastumkehr das: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Schaden nicht vom Kunden verursacht wurde. Der Verkäufer muss hier nachweisen, dass das doch der Fall ist. Ab dem 7. Monat kehrt sich diese Beweislast um, dann muss im Zweifel der Käufer nachweisen, dass nicht er für den Schaden verantwortlich ist.


    Setzte ein Hersteller/Verkäufer nun auf Basis der freiwilligen Garantie die Beweislastumkehr aus, heißt das, dass er Schäden auch nach Ablauf der ersten sechs Monate repariert, ohne vom Kunden einen Nachweis zu fordern, dass dieser den Schaden nicht selbst verursacht hat. Allerdings beschränkt sich das natürlich auf Schäden, die nicht offensichtlich eigenverschuldet sind. Software-Bugs, "Handy geht nicht mehr", stürzt ab oder dergleichen.
    Offensichtliche eigenverschuldete Defekte - etwa ein gesprungenes Display nach einem Sturz oder eben ein Wasserschaden - fallen da dann auch nicht drunter ;) Oder anders: Wenn das Handy schon laut schreit, dass du das selber warst, hast du so oder so schlechte Karten ;)


    Um Fehler wie bei dir abzudecken ist eine separate (und kostenpflichtige) Versicherung notwendig. Die deckt dann in der Regel auch Sachen wie einen Displaybruch oder einen Wasserschaden.
    Die Gewährleistung und die Garantie tun das nicht (bzw. bei der Garantie in der Regel nicht).


    Dadurch ist dein Hersteller/Verkäufer rechtlich komplett auf der sicheren Seite. Bad in einer Pfütze fällt unter Eigenverschuldet und fällt nicht unter die Gewährleistung und auch nicht unter die meisten Garantien.


    Reis kannst du übrigens probieren, aber das reicht in der Regel nur, um oberflächliches Wasser zu entfernen. Richtig ins Gerät eingezogene Feuchtigkeit und Nässe bekommt man damit nicht raus. Dafür müsste man das Gerät direkt nach dem Vorfall komplett auseinander bauen (also nicht nur Akku, sondern auch Platine und Co.) und mit Isopropanol reinigen. Und selbst das ist keine 100% Garantie, dass man es komplett wieder trocken bekommt.


    Zitat

    Ich würde es auf jeden Fall mit dem Reis versuchen. Meine Tochter hat das IPhone 5C, da ist der Akku fest verbaut. Es geht wieder....


    Mal sehen wie lange... Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, aber Feuchtigkeitsschäden sind tückisch. Die zeigen sich gern erst Wochen oder Monate später. Meist geht das Gerät nach einem Bad irgendwann wieder an und läuft auch eine Weile zuverlässig. Irgendwann setzen dann de ersten Probleme ein... Das liegt daran, dass die Restfeuchtigkeit im Gerät die Platine korrodieren lässt. Das passiert nicht von heute auf morgen, sondern geht schleichend von statten. Irgendwann ist dann mal eine wichtige Leiterbahn weggefressen und die Probleme fangen an. Sollte man sich bei gebadeten Geräten drauf einstellen.

  • Ich danke euch sehr für die Anteilnahme. Das mit dem Reis werde ich mal versuchen, aber mhh, wenns nicht hilft, was denn dann? Ist es vielleicht auch schon zu spät dafür? Das ist kein Glücksjahr für mich, hoffentlich wird 2018 nicht genauso chaotisch.

  • Oje.. Falls du mit den "Hausmittelchen" keinen Erfolg haben solltest, setze dich am besten mal unverbindlich mit Doc Phone in Verbindung. Die haben mir auch schon mal geholfen, als alle anderen längst die Hoffnung aufgegeben hatten.

  • wow , was ein Aufwand wegen eines Werbelinks :D



    nochmal zu dem Märchen mit dem Reis - so eine Handy Platine ist im Micro- bis Nanometer Bereich gefertigt - wenn das nass wird gibt´s Korrosion und Kurzschlüsse, da kannst tonnenweise Reis drumherum packen - was soll der bewirken?



    Ich würde es auf jeden Fall mit dem Reis versuchen. .... Es geht wieder....


    wenn überhaupt dann gehts trotz der Reisbehandlung - nicht wegen :D

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