Das spanische Parlament hat mit der Google-Steuer eine Abgabe eingeführt, bei der Unternehmen dafür zahlen müssen, die Inhalte Dritter zu verwenden. Das System ähnelt dem deutschen Leistungsschutzrecht, geht allerdings noch einen Schritt weiter und erhebt die Gebühr nicht erst für die Nutzung von Textschnippseln, sondern schon für die Setzung eines Links zu den Inhalten von Dritten.
Gerade für Google kann das zu Problemen führen, lebt die beliebte Websuche doch vor allem von Links und Weiterleitungen zu anderen Webseiten. Die Zahlung ablehnen können die Urheber nicht. In Deutschland haben zahlreiche Urheber und Verlage der Verwendung der Texschnippseln durch Google freiwillig zugestimmt, da der Suchmaschinen-Gigant ihre Inhalte ohne Freigabe schlicht nicht mehr anzeigte. In Spanien gibt es diese Freiwilligkeit nicht, das Parlament will verhindern, dass Google seine Marktmacht ausspielt und die Steuer umgeht.