unvollständiger Vertag gültig - debitel

  • Hallo an das Forum,


    meine Frau wurde in einem Handyshop abgezogt. Sie wurde nicht über den Widerruf aufgeklärt und hat auch keine AGB erhalten.


    Da meine Frau nicht die dt. Staatsürgerschaft besitzt muss sie für Verträge eine Anmeldebescheinigung vorlegen. Diese hatte sie nicht dabei. Trotzdem wurde der Vertrag an debitel geschickt und ist nun aktiv.


    Habe mich an debitel gewendet um den Vertrag für ungültig zu erklären und ich wurde immer auf den Handyshop verwiesen. Dieser Antwortet leider nicht.


    Meine Frage ist, ob debitel einen Vertrag aktivieren darf auch wenn der Vertag unvollständig ist (fehlende Anmeldebescheinigung). Gibt es § um debitel durck zu machen?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Hm, schwierig.


    Die AGB müssen nicht zwingend ausgehändigt werden. Es reicht, wenn diese "gut sichtbar" im Laden aushängen.
    Bei mobilcom-debitel hängen die meistens irgendwo im Ladenbereich in einem Rahmen in A4-Größe rum. Rechtlich reicht das aus.


    Ein Widerrufserklärung muss in einem Shop auch nicht ausgehändigt werden, weil das Widerrufsrecht für Shopsachen nicht gilt. Das gilt nur für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte, darunter fallen Internet- und Telefonbuchungen sowie Leute, die unvermittelt bei euch klingeln und euch Sachen verkaufen.
    Buchungen oder Käufe im Shop sind da nicht dabei - dieses Umtauschrecht, welches vor allem Klamottenläden anbieten, ist freiwillig.


    Rechtlich muss mobilcom-debitel aber nicht über etwas informieren, was im Shop eh nicht gilt....


    Das mit der Anmeldebescheinigung...
    Zwingend notwendig ist die nicht. Kommt drauf an, wie sie sich ausgewiesen hat. Wenn es einen Aufenthaltstitel oder dergleichen gibt, braucht es meist keine separate Meldebescheinigung mehr. Dort stehen die Adressdaten in der Regel ja drauf.
    Bei einem ausländischen Reisepass sieht das anders aus, da ist eigentlich ein Nachweis der Adresse notwendig. Aber das muss nicht unbedingt eine Meldebescheinigung sein, da reicht auch eine aktuelle Rechnung, beispielsweise der Telekom oder dergleichen, aus.


    Wenn du den Versuch, ein Storno zu erwirken, allein auf die fehlende Meldebescheinigung stützt, könnte das ein auswegloses Unterfangen sein. Es kommt halt stark drauf an, was sie zur Legitimation vorgelegt hat. Wenn sie keinen Ausweis oder keinen Aufenthaltstitel hätte - Das wäre eventuell ein Grund. Aber auch nur, wenn der Mitarbeiter diesen im System "gefakt" hat, also angegeben hat, deine Frau hätte einen, obwohl sie gar keinen hat. Das ist das Betrug...


    Ansonsten steht es mobilcom-debitel frei, Verträge mit anderen zu schließen. Solange die Volljährig sind und ihre Identität irgendwie nachweisen konnten, sind Verträge erst mal rechtskräftig. Ein rechtlich festgelegtes "Aber es müssen mindestens die und die Dokumente vorgelegt werden" gibt es in dem Sinne nicht.

  • Hi,


    ich muss mal eine Lanze brechen für den debitel-service.


    Nachdem ich den Vorfall über die fehlende AGB, die fehlende Aufklärung des Widerrufs und des nicht eingetragende Aufenthaltsnachweises hat der debitel-service den Vertrag storniert! Auch die schon gezahlten Beiträge wurden zurückerstattet. :-)


    Euch auch vielen Dank für die Tipps!

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