Hallo an das Forum,
meine Frau wurde in einem Handyshop abgezogt. Sie wurde nicht über den Widerruf aufgeklärt und hat auch keine AGB erhalten.
Da meine Frau nicht die dt. Staatsürgerschaft besitzt muss sie für Verträge eine Anmeldebescheinigung vorlegen. Diese hatte sie nicht dabei. Trotzdem wurde der Vertrag an debitel geschickt und ist nun aktiv.
Habe mich an debitel gewendet um den Vertrag für ungültig zu erklären und ich wurde immer auf den Handyshop verwiesen. Dieser Antwortet leider nicht.
Meine Frage ist, ob debitel einen Vertrag aktivieren darf auch wenn der Vertag unvollständig ist (fehlende Anmeldebescheinigung). Gibt es § um debitel durck zu machen?
Vielen Dank für eure Hilfe