Urteil: Mehr als 2 Jahre Laufzeit sind rechtswidrig

  • Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass mobilcom-debitel nach einer Vertragsverlängerung keine Laufzeit von mehr als 24 Monaten fordern darf. Die entsprechende Klausel ist rechtswidrig. Betroffene Kunden können ihre Verträge nun kurzfristig kündigen und sind nicht mehr an die Laufzeit gebunden, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.


    Alle Details: Urteil: mobilcom-debitel darf keine Laufzeiten über 2 Jahre verwenden

  • Ich glaub ich bin zu doof für die Begründung des Urteils. Ich mache doch einen Vertrag für 24 Monate mit einem Handy. Wenn ich jetzt mit neuem Gerät verlängere, heißt das doch nicht, dass automatisch die restliche Laufzeit verschenkt wird.....

  • Das ist wohl genau das, was das Landgericht als rechtskonform ansieht. Sprich, wenn der Anbieter die Verlängerung bereits nach 18 Monaten anbietet (oder 16 wie mobilcom-debitel teilweise), dass ist das quasi eigenes Risiko.
    Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung darf die Laufzeit nur 24 Monate betragen, nicht bspw. die restlichen 6 Monate + 24 Monate. Die Restlaufzeit ist hier quasi für den Poppes.


    Viele Anbieter führen eine Verlängerung deswegen ja schon gar nicht mehr so früh durch - mobilcom ist da ja eher die Ausnahme mit 6 bzw. 8 Monaten vorher.

  • So ist es,eine Vertragsverlängerung rechnet sich in den allermeisten Fällen nicht.Mit einen Neuabschluss fährt man fast immer besser.Zumal die meisten Tarife nach zwei Jahren eh veraltet sind.

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