Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass mobilcom-debitel nach einer Vertragsverlängerung keine Laufzeit von mehr als 24 Monaten fordern darf. Die entsprechende Klausel ist rechtswidrig. Betroffene Kunden können ihre Verträge nun kurzfristig kündigen und sind nicht mehr an die Laufzeit gebunden, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Alle Details: Urteil: mobilcom-debitel darf keine Laufzeiten über 2 Jahre verwenden