Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben

  • Hallo, ich habe ordentlich mein Vertrag mit der Möglichkeit Rufnummermitnahme 3 Monate vor dem Ablauf gekündigt. Mein neu Anbieter könnte die Nummer nicht übernehmen, weil der Vodafon es nicht zugelassen habe. Nach langen Telefonaten wurde festgestellt, dass Vodafone ein Häkchen vergessen hat. Am nächsten Tag kommt sms, dass die Übernahme fast 30Euro kostet. Toll!!! kein Wort davon im Gespräch!!!. Mein neuen Anbieter hat den Antrag erneuert gestellt. Der Vodafon hat sich noch 2 Tage Zeit gelassen. Jetzt werde ich nur zum CallYa weiter geleitet. Keine Rufnummer, keine Möglichkeit zu kontaktieren mit Vodafon (soll zum CallYa). CallYa anrufen geht auch nicht, weil ich kein Guthaben habe. Toll!!! Ich brauche meine Nummer! Was mache ich?

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    Da dein Vertrag jetzt auf CallYa umgestellt wurde, damit die Rufnummer im Vodafone Netz aktiv bleibt, musst du ein Porierungsformular ausfüllen, welches auf der Vodafone Webseite bereitsteht.


    Natürlich kostet die Rufnummermitnahme Geld, das ist bei allen Anbietern so, ohne Ausnahme! Du musst also mindestens diesen Betrag, der für die Portierung anfällt auf die CallYa Karte aufladen. Am Tag der Portierung muss genau der Betrag auf der Karte sein.


    Bei den meisten Anbietern bekommt man eine Gutschrift, wen man eine Rufnummer zu ihnen mitnimmt. meist sind das 25 bis 30€, ist also im Prinzip Kostenfrei das ganze.

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    Das mit der Rufnummernmitnahme ist leider immer so eine Sache, die gern schief geht. Vor allem, weil je nach Portierungszeitpunkt die Vorgaben anders sind.


    Für die Zukunft, damit es nicht wieder solche Probleme gibt.


    Eine Portierung ist prinzipiell immer möglich, du kannst deine Nummer also jederzeit völlig unabhängig von der Laufzeit deines Tarifes zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Allerdings ändert sich dann nichts an der Laufzeit, du musst den alten Tarif trotzdem normal kündigen und bis zu seinem offiziellen Ende weiterbezahlen. Er bekommt dann in der Regel eine neue Nummer.


    Stellst du einen ganz normalen Portierungsantrag bei deinem neuen Anbieter wird dieser immer als Portierung zum Vertragende beim alten Anbieter behandelt. Willst du deine Nummer eher - wie es bei dir offenbar der Fall war - dann musst du bei deinem alten Anbieter ein sogenanntes Portierungskennzeichen setzen lassen - also das Häkchen, das bei dir gefehlt hat. Das ist für die Systeme das Zeichen "Aha, hier soll die Nummer eher rüber und nicht erst am Ende".
    Fehlt dieses Kennzeichen werden frühere Portierungen immer vom System abgelehnt, da das ja auf "zum Ende" aus ist.


    Ansonsten hat prepaid alles weitere zu deinem Fall gesagt. Da das jetzt CallYa ist, einfach Geld aufladen und Portierung neu anstoßen. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich dir empfehlen, dieses Formular auszufüllen und an Vodafone zu schicken. Kann sein, dass es notwendig ist, da es ja nun CallYa ist. Vodafone war in der Vergangenheit nicht immer ein einfacher Nummernabgeber, da würd ich lieber auf Nummer sicher gehen, bevor es wieder schief geht. Natürlich darfst du das Formular nicht abschicken und dann gleich die Portierung in Auftrag geben, sondern musst denen ein paar Tage Zeit lassen, das auch einzutragen - sonst wird es ggf. wieder abgelehnt weil die Verzichtserklärung fehlt.


    Hier der Link: https://www.vodafone.de/infofaxe/233.pdf

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    Hallo, danke allen, das nächste Problem ist, das man entweder 25 oder 50 Euro Aufladen kann. Bekomme ich den Rest zurück? unwahrscheinlich oder? Danke

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    Ne, das ist in der Regel weg.
    Sonst frag mal bei Vodafone an, ob es eine Alternative gibt, etwa die Überweisung eines individuellen Betrages.

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    Nicht zwingend bei einer Portierung, bei der eine Verzichtserklärung ausgefüllt wurde bzw. werden muss.
    Da findet sich mitunter ein entsprechender Passus in der Verzichtserklärung, dass auf noch vorhandenes Guthaben verzichtet wird.


    Aber gut, in der Verzichtserklärung von Vodafone findet sich sowas nicht, da könnte man also Glück haben. Ich würde das allerdings vorab abklären, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    "Mittlerweile" ist gut, die Regelung gibt es schon seit mehr als 10 Jahren. Allerdings ist das wie vieles im Bereich Mobilfunk so eine Grauzone im Bezug auf Portierungen und kommt ein wenig darauf an, wie die entsprechenden Passagen von den Anbietern interpretiert werden - zumindest, bis die Bundesnetzagentur da mit dem Finger warnt.


    Ich hab die letzten 3 Jahre diesbezüglich nicht auf den Schirm - gut möglich, dass da eine Konkretisierung stattfand oder die Anbieter eine einheitliche Vorgehensweise etabliert haben, die nicht mitbekommen habe.
    Ich kann nur sagen, dass es bis vor ein paar Jahren üblich war, im Zuge einer Verzichtserklärung auch auf noch vorhandenes Guthaben zu verzichten - und da war diese Regelung, dass Guthaben nicht verfallen darf, schon lange in Kraft.
    Ich erinnere mich auch noch gut an die Kontroversen, die diesbezüglich mit den Anbieter geführt wurden, die aber - zumindest damals - eine entsprechende Erklärung für dieses Vorgehen hatten.


    Leider ist es ja nicht unüblich, dass Regelung so schwammig formuliert wurden, dass man die so oder so interpretieren kann bzw. die Anbieter ein Schlupfloch finden. Hat man ja gut an der Neuregelung der Roaming-Gebühren im April 2016 gesehen (siehe: Telefónica droht Zwangsgeld wegen zu hoher Roaminggebühren) oder sieht man aktuell bei der Definition, für wen nun die ab August gültige Routerfreiheit zutrifft (siehe: Ende des Routerzwangs gilt nicht automatisch für bestehende Verträge).


    Hier mal ein Beispiel einer solchen Verzichtserklärung, in der sich ein solcher Passus findet. Die kam auch noch zum Einsatz, als die Regelung, dass Guthaben nicht verfallen darf, schon jahrelang galt: http://portierung.net/static/Verzichtserklaerung-e-plus.pdf


    Wenn das schon eine Zeit lang anders ist, dann ist es gut und nur zum Vorteil für den TE. Ich hatte lediglich darauf hinweisen wollen, dass eine Auszahlung bei einer Portierung nicht immer der Fall sein muss, da ich das noch so kenne und es auch Jahre nach der Guthaben-Regelung noch so angewendet wurde. Aber wie gesagt, ich hab die letzten drei Jahre nicht auf den Schirm, gut, wenn es mittlerweile eine halbwegs einheitliche Regelung dazu gibt.

  • AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben


    Eine centgenaue Überweisung ist bei CallYa möglich, habe ich damals auch so gemacht:
    Überweisung Vodafone
    Ebenso ist eine Auszahlung nach erfolgter Portierung möglich:
    Vodafone

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