In einem Urteil untersagt das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Netzbetreiber Vodafone, wechselwillige Kunden vom Anbieterwechsel abzuhalten.
Der Netzbetreiber hatte Kunden, die gekündigt und einen neuen Vertrag bei der Telekom abgeschlossen hatten, mitgeteilt, dass die ausgesprochene Kündigung nichtig und nicht gültig sei. Zu unrecht, wie das Gericht entschied.
Weitere Informationen und Details unter: Urteil: Vodafone darf wechselwillige Kunden nicht abhalten