Hallo alle zusammen.
eine Bekannte von mir hat einen Vertrag von o2 sich aufdrängen lassen-
kann sie den innerhalb vom Wiederrufrecht , 14 Tage lang noch mal wiederrufen..???
danke für eure Info.
Hallo alle zusammen.
eine Bekannte von mir hat einen Vertrag von o2 sich aufdrängen lassen-
kann sie den innerhalb vom Wiederrufrecht , 14 Tage lang noch mal wiederrufen..???
danke für eure Info.
AW: Wiederrufrecht für ein vertrag ??
Kommt drauf an, wo sie ihn gebucht hat.
Das Widerrufsrecht gilt für Fernabsatz- und Haustürverträge, also Verträge, die am Telefon, über das Internet, an der Haustür, an einem Stand im Baumarkt oder dergleichen abgeschlossen wurden. Bei Buchungen im Shop vor Ort gilt es jedoch nicht...
Sie kann also von ihren Widerrufsrecht Gebrauch machen, sofern sie den Tarif nicht in einem Shop abgeschlossen hat. Die 14 Tage gelten ab Erhalt der Ware, also der Simkarte und/oder des Handys und gelten 14 Tage lang (richtige Tage, keine Werktage, Wochentage oder dergleichen), beginnend ab dem nächsten vollen Tag.
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