Die Verbraucherzentrale Bundesverband zog wegen unerlaubter Werbung seitens Kabel Deutschland vor Gericht. Das OLG München verurteilte den Kabelanbieter wegen dieser Praktik.
vzbv: Kabel Deutschland verurteilt
Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Kabel Deutschland nach einer Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband. Möchte ein Verbraucher erkennbar keine Werbung erhalten, dann darf ein Unternehmen diesem keine Werbeschreiben zusenden, so das Urteil des OLG. Dies gilt im Übrigen auch für teiladressierte Werbung im Briefkasten, die nicht persönlich an den Verbraucher adressiert ist.
Abmahnung der vzbv erfolglos
Im Vorfeld wurde die Vertriebsgesellschaft von Kabel Deutschland erfolglos durch die vzbv abgemahnt. KD bot einem Verbraucher per Post den Anschluss an das schnelle Glasfasernetz an. In einer E-Mail widersprach der Verbraucher der weiteren Zusendung von Werbung, was von der Vertriebsgesellschaft bestätigt wurde. Dennoch sandte ihm das Unternehmen weitere fünf Werbeschreiben zu – jedoch nur teiladressiert und ohne persönliche Anrede an “Die Bewohner des Hauses”. Eine Abmahnung der vzbv blieb erfolglos.

© Gina Sanders – Fotolia.com
Gilt auch für teiladressierte Werbung
Das Gericht schloss sich der Auffassung der vzbv an. Der Widerspruch gegen Werbesendungen schließt teiladressierte Postwurfsendungen ebenfalls mit ein. Der Verbraucher habe schließlich unmissverständlich klargemacht, dass er von Kabel Deutschland keinerlei Werbung haben möchte. Da das Unternehmen weitere Angebote mit gleichem Wortlaut trotz Ablehnung an den Verbraucher schickte, machte sich Kabel Deutschland strafbar.
Briefkasten benötigt keine Kennzeichnung
Der Briefkasten des Verbrauchers benötigt auch keinerlei spezielle Kennzeichnung, wie beispielsweise ein Aufkleber, der sich Werbung verbittet. Die entsprechende Mitteilung an das Unternehmen ist ausreichend. Bei Zuwiderhandlung drohen den Geschäftsführern sechs Monate Ordnungshaft oder ein Bußgeld in Höhe von 250000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist jedoch nicht möglich.
Im Februar bietet Kabel Deutschland seine Doppel-Flat “Internet&Telefon 25” zu Sonderkonditionen an und berechnet während der Mindestvertragslaufzeit monatlich nur noch 19,90 Euro.
Andreas Voigtmann
Kommentare zu Kabel Deutschland: Verurteilung wegen unerwünschter Werbung