Die Verbraucherzentrale Sachsen hat wie Ende Januar bereits angekündigt, Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Netzbetreiber Vodafone erhoben. Die Klage bezieht sich auf die angebotenen LTE-Internet-Tarife, hier hofft die Verbraucherzentrale vor allem bei der Drosselgeschwindigkeit eine Entscheidung im Sinne aller LTE-Nutzer.
Zuhause-Tarife kein DSL-Ersatz
Im Dezember 2013 erhielt der Mobilfunkanbieter eine Abmahnung der Verbraucherzentrale aufgrund seiner angebotenen LTE-Zuhause-Tarife. Dieser bewarb Vodafone explizit als vollwertigen Ersatz zum Festnetz. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale handelt es sich bei den Tarifen um keinen DSL-Ersatz, da die Geschwindigkeit ab einem gewissen Verbrauch gedrosselt wird.
Fehlende Angabe zur Drosselung
Die Drosselung der Geschwindigkeit wurde von Vodafone bis zur Abmahnung nur in den Fußnoten erwähnt. Nach der Abmahnung änderte Vodafone seine Tarifgestaltung und gab die Informationen zur Drosselung (nach Verbrauch des Highspeedvolumens max. 384 Kbit/s) in der Tarif-Info an und wollte wahrscheinlich so einer Auseinandersetzung vor Gericht entgehen.

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Unterlassungserklärung verweigert
Doch im Gegensatz zur Telekom, die eine Unterlassungserklärung zu ihren angebotenen Call & Surf via Funk-Tarifen unterzeichnete, verweigerte Vodafone gänzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daraufhin kündigte die Verbraucherzentrale Sachsen weitere Schritte und den Gang vor Gericht an.
Mehr Datenvolumen gegen Aufpreis
Nach Ansicht von Katja Henschler, Verbraucherzentrale Sachsen, entspricht die jetzige Tarifgestaltung der LTE-Zuhause-Tarife dennoch nicht den Erwartungen der Verbraucher, da die Werbung Internet gleich einem DSL-Anschluss verspricht. Weiteres Highspeed-Volumen muss von Kunden häppchenweise teuer hinzugekauft werden.
Klage gegen Drosselgeschwindigkeit
Neben der unlauteren Werbung ist auch die geringe Drosselgeschwindigkeit von 384 Kbit/s Gegenstand der eingereichten Klage. „Aus unserer Sicht gefährdet eine derartig niedrige Surfgeschwindigkeit die Nutzung der vertraglichen Leistung, also den Vertragszweck“, so Henschler weiter.
Drosselung zukünftig bei 2 Mbit/s?
Vom Gericht erwartet die Verbraucherzentrale eine wegweisende Entscheidung im Sinne aller Verbraucher, welche LTE als DSL-Ersatz nutzen. „Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Richter über die notwendigen Leistungen eines LTE-Angebotes urteilen, das Festnetzbedingungen verspricht„, erläutert Henschler. Sollte das Gericht eine Entscheidung zugunsten der Verbraucherzentrale fällen, wäre eine Anhebung der Drosselgeschwindigkeit auf 2 Mbit/s denkbar. Durch einen Grundsatzentscheid könnte das Urteil auch Folgen für andere Anbieter haben.

Vodafone LTE-Zuhause-Tarife informieren jetzt über Drosselung
Thomas Scheckenbach
5 Kommentare zu Vodafone LTE-Zuhause-Tarife – Drosselung bald bei 2 Mbit/s?