Kunden des jüngst von Vodafone übernommenen Kabelnetzanbieters Kabel Deutschland müssen ab 1. Oktober 2014 mit höheren Preisen rechnen. Ein Sonderkündigungsrecht bestehe in vielen Fällen jedoch nicht, heißt es seitens Kabel Deutschland. Doch welche Folgen haben die Anpassung tatsächlich für betroffene Kunden?
Kabel Deutschland erhöht die Preise
Die geplante Preissteigerung gab Kabel Deutschland bereits Mitte Juni bekannt. Der Kabelnetzbetreiber begründet den Schritt mit gestiegenen Kosten für den Betrieb der Netzinfrastruktur und damit einhergehenden Anpassungen der Endkundenpreise. Die neuen Konditionen werden ab 1. Oktober 2014 Inkrafttreten und tausende Bestandskunden mit höheren Grundpreisen zur Kasse bitten.
Ob der eigene Vertrag unter die neuen Vorgaben fällt, hängt von den jeweils gebuchten Konditionen, der Laufzeit und dem Tarif ab. Offenbar sind vor allem Kunden mit Alttarifen betroffen, die mittlerweile nicht mehr vermarktet werden. Ob Kabel Deutschland mit der Maßnahme versucht, ungeliebte Tarife auszusortieren, kann nur spekuliert werden.
Betroffene Kunden werden per Brief über die Preisanpassung informiert und sollten auf diese reagieren, wenn sie mit den neue Konditionen nicht einverstanden sind. Den Angaben zu Folge liegt die Preissteigerung bei unter fünf Prozent, je nach Tarif kann dies eine Erhöhung um monatlich bis zu 3 Euro bedeuten.
Sonderkündigung ist reine Kulanz
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen räumen Kabel Deutschland eine Preisanpassung um bis zu fünf Prozentpunkte ein, ohne dass sich daraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt. Erst bei einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent wird eine außerordentliche Kündigung als Option festgelegt: “ Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5% des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag […] innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.“
Dennoch sollten betroffene Kunden die bittere Pille nicht ohne weiteres schlucken. Kabel Deutschland darf zwar gestiegene Kosten auf die Kunden umlegen – sofern diese bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren – die Preisanpassungen dürfen jedoch nicht der Gewinnmaximierung dienen. Die Vermutung liegt nahe, dass durch höhere Bestandskundenpreise versucht wird, die wenig Gewinn generierenden Neukundenangebote auszugleichen.
Es empfiehlt sich also bei Zweifeln über den Zweck der höheren Preise eine Auflistung der gestiegenen Kostenelemente zu verlangen. Kabel Deutschland darf zwar im Rahmen tatsächlich gestiegener unvorhergesehener Kosten Preisanpassungen nach oben vornehmen, muss im Gegenzug bei Ersparnissen aber auch eine Korrektur nach unten vornehmen.
Zudem ist es ratsam, dem Kabelnetzbetreiber mitzuteilen, dass man mit den neuen Preisen nicht einverstanden ist. Möglicherweise ist ein Wechsel in einen Tarif des aktuellen Portfolios sinnvoll, je nach Bedarf kann allerdings auch der bestehende Tarif die besten Wahl sein.
Kündigung trotzdem aussprechen
Auch wenn Kabel Deutschland Dank seiner AGB auf der sicheren Seite ist, ist eine Sonderkündigung nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Sollte keine Einigung möglich sein, empfiehlt es sich die außerordentliche Kündigung zu erklären und auf die Reaktion Kabel Deutschlands zu warten. Wie bekannt wurde, reagiert der Anbieter in vielen Fällen positiv und entlässt Kunden eher aus den laufenden Verträgen.
Zu beachten gilt jedoch, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine vorfristige Vertragsaufhebung gibt und eine positive Entscheidung reine Kulanz darstellt.
Auf keinen Fall sollten Zahlungen einbehalten werden. Kabel Deutschland gibt zwar an, in diesen Fällen erst einmal den Kontakt zum Kunden zu suchen, rechtlich ist der Kabelnetzbetreiber jedoch berechtigt, das Mahnverfahren einzuleiten.
Carmen Hornbogen
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