Seit dem neuen Bußgeldkatalog 2015 wird die Nutzung eines Handys oder Smartphones am Steuer eines Kraftfahrzeuges mit 60 Euro geahndet. Ein neues Urteil sorgt allerdings für Verwirrung. Während zum Beispiel das Ablesen der Uhrzeit über ein Handy während der Fahrt verboten ist, soll die Nutzung eines iPods mit ähnlicher Bedienung erlaubt sein.
Handy am Steuer verboten, iPod erlaubt?
Die Nutzung eines Smartphones am Steuer eines fahrenden PKW ist verboten. Anscheinend sind ähnliche Geräte, deren Nutzung ebenfalls vom laufenden Verkehr ablenken kann, von diesem Verbot ausgenommen. Kein Bußgeld droht Fahrern demnach, wenn ein Apple iPod oder ein MP3-Player verwendet wird.
In einem aktuellen Verfahren unter dem Aktenzeichen 44 OWI-225 wurde einem Fahrer vorgeworfen, während der Autofahrt sein Handy benutzt zu haben. Der Fahrer leitete daraufhin rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht Waldbröl ein. Es stellte sich dabei heraus, dass der Fahrer “nur” einen Apple iPod verwendet hatte. Laut Aussage des Fahrers wurde mit dem iPod nicht telefoniert. Da dies mit dem Gerät überhaupt nicht möglich ist, ging er gerichtlich gegen die auferlegte Strafe vor.
iPod ist kein Mobiltelefon
Im Laufe des Verfahrens gab das Amtsgericht Waldbröl dem Fahrer Recht. Gegen ein Handyverbot im Sinne der Straßenverkehrsordnung wurde nicht verstoßen, so ein Bericht der Deutschen Anwaltshotline. Obwohl sowohl der iPod als auch das Smartphone auf die gleiche Art bedient werden können und dadurch der Fahrer gleich stark abgelenkt werden kann, handelt es sich bei einem MP3-Player eben nicht um ein Mobiltelefon.

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Ein verwirrendes Urteil, denn selbst das Ablesen der Uhrzeit per Smartphone ist während der Fahrt verboten. Das Telefonieren mit einem Mobilfunkgerät ist nur bei stehendem PKW mit ausgeschaltetem Motor oder bei integrierter automatischer Start-Stopp-Funktion erlaubt, entschied das Oberlandesgerichts Hamm vor einigen Monaten.
Heinz-Peter Ollie Hildebrand
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