Sonntag, den 12.07.15 11:54

aus der Kategorie: Mobilfunk

Verbraucherschützer kritisieren erneut Ethno-Tarife fürs Handy

roaming-ausland-eplusErneut kritisieren die Verbraucherzentralen Berlin, Bremen und Hamburg die Angebote sogenannter Ethno-Discounter, die Mobilfunktarife für die Nutzung ins und im Ausland anbieten und vor allem von Migranten genutzt werden. Zwar gebe es nach dem ersten Test im Sommer 2014 zum Teil Verbesserungen, an vielen Stellen bestehe jedoch noch immer Nachholbedarf.

Ethno-Discounter weiterhin in der Kritik

Im Herbst 2014 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Bremen einen Marktcheck, der die fünf beliebtesten Ethno-Discounter unter die Lupe genommen hatte, die Verbindungen in die Türkei und nach Russland anboten. Den Verbraucherschützern fielen mehrere zum Teil schwerwiegende Verstöße gegen Kundenrechte auf, die die auf den ersten Blick attraktiven Tarife schnell zur Kostenfallen machten.

Im April 2015 untersuchten die Verbraucherzentralen Berlin, Hamburg und Bremen erneut fünf Tarife der beliebtesten fünf Ethno-Discounter und überprüften, ob die Anbieter die kritischen Verstöße mittlerweile ausmerzen konnten. Neben den Angaben zum Datenvolumen, den Widerrufsbelehrungen und den Datenschutzhinweisen wurden auch die Mindestvertragslaufzeit, die Mehrsprachigkeit der Webseiten sowie das Impressum untersucht.

„Nur eines der untersuchten Unternehmen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen, und bei allen Langzeitverträgen fehlt der Hinweis auf eine mögliche 12-monatige Vertragslaufzeit“, erklärt Eva Bell von der Verbraucherzentrale Berlin. „Die Ergebnisse zeigen, dass die geplante Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur verabschiedet werden muss.“

Verstöße gegen Kundenrechte

Einige Anbieter verstoßen nach wie vor gegen Datenschutzrichtlinien und weisen ihre Kunden nicht ausreichend auf Web-Analyse-Dienste und andere Hintergrundsoftware hin. Mangelnde Angaben zum Datenvolumen und anderen elementaren Vertragsbestandteilen machen einen Vergleich der Angebote weiterhin schwer, vor allem für Nichtmuttersprachler. „Kritisch sehen wir auch, dass wichtige Vertragsinformationen nicht übersetzt sind“, meint Projektleiterin Çiçek Bacık.

Allerdings zeigen sich auch Verbesserungen, unter anderem in der Ausgestaltung der AGB oder in den Anzeigen der Preise. „Außerdem sind Angaben zum Impressum nun ausführlicher und es ist deutlich erkennbar, welche Vertragspartner für den jeweiligen Anbieter tätig sind“, so Bacik.

Dennoch fordern die Verbraucherzentralen einheitliche Regelungen, die die Anbieter verpflichten, Informationen zum Preis und dem Vertrag, rechtliche Hinweise und andere wichtige Details übersichtlich, verständlich und vor allem vollständig darzustellen. Bei Angeboten, die gezielt auf fremdsprachige Kunden abzielen, solle zudem eine mehrsprachige Übersetzung zur Pflicht werden. Auch müsse die Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten zu Widerrufsbelehrungen, Datenschutz und einer 12-monatigen Vertragslaufzeit strenger kontrolliert werden.


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