Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat GMX im Eilverfahren dazu verurteilt, eine gesperrte E-Mail-Adresse sofort wieder freizuschalten. Dies hat der Berliner Rechtsanwalt Frank Rosbach auf seiner Homepage bekanntgegeben (Az.: 5 C 325/10).
Nur Zusatzpaket darf gesperrt werden
Hintergrund ist der Streit eines GMX-Kunden mit dem E-Mail-Anbieter um die Kündigung des Zusatzpaketes „TopMail“. GMX hatte trotz rechtzeitiger Kündigung den Kündigungstermin nicht akzeptiert. Da der Kunde nach Ablauf des Kündigungstermins die Zahlungen einstellte, sperrte GMX gleich das gesamte E-Mail-Konto wegen Zahlungsverzugs.
Dies ist nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg unzulässig, da es sich hierbei um zwei verschiedene Verträge handelt, die auch zu unterschiedlichen Zeiten geschlossen wurden. Deshalb wurde GMX verpflichtet, das E-Mail-Konto sowie die kostenlosen Basisfunktionen wieder freizuschalten. Nur das Zusatzpaket „TopMail“ darf gesperrt bleiben. Ob GMX die einstweilige Verfügung akzeptiert oder ein Hauptverfahren anstrengt, ist derzeit noch unklar.
Carmen Hornbogen
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