eazy Tarife richtig kündigen – Die vor kurzem an den Start gegangenen eazy Tarife im Kabelnetz von Unitymedia weisen einige Stolperfallen auf. eazy-Kunden, die ihren Vertrag widerrufen oder kündigen möchten, sollten die korrekte Adressierung beachten.
eazy Tarife gestartet
Mit eazy ist seit kurzem ein neuer Internet- und Festnetzanbieter verfügbar, der seine Produkte über das Kabelnetz von Unitymedia realisiert. Die Offerten werden online und per Hotline angeboten und sind mit 11,99 Euro für 20 Mbit/s und 19,99 Euro für 50 Mbit/s vergleichsweise günstig.
Während die Buchung der Tarife eazy20 und eazy50 vergleichsweise einfach ist, lauern bei einem Widerruf und der Kündigung einige Stolpersteine. Vor allem der richtige Adressat, um den Widerruf oder die Kündigung einzureichen, könnte für einige Kunden zum Problem werden.
eazy Tarife der Vertriebswerk GmbH im Netz von Unitymedia
eazy ist eine Marke der Vertriebswerk GmbH, die sich auf den Vertrieb verschiedener Telekommunikationslösungen und Produkte spezialisiert hat. Der Vertragspartner der Kunden und damit Leistungserbringer ist nach der Buchung allerdings Unitymedia. Daraus ergeben sich verschiedene Adressen, die für die Kommunikation genutzt werden müssen.

Während der Widerruf binnen 14 Tagen an die Vertriebswerk GmbH gerichtet werden muss, erfolgt die Kündigung des Vertrages über Unitymedia. Kunden, die eine falsche Adresse erwischen und den Widerruf an Unitymedia oder die Kündigung an die Vertriebswerk GmbH senden, müssen damit rechnen, dass die Schreiben nicht oder nicht fristgerecht bearbeitet werden. Wer dadurch die geltenden Fristen verpasst, muss den Vertrag unter Umständen für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten behalten oder eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate in Kauf nehmen.
Unter www.eazy.de stehen die beiden Tarife zur Verfügung. Die Kündigungsfrist der eazy-Tarife liegt bei zwei Monaten zum Laufzeitende.
Carmen Hornbogen
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