o2 Falschbehauptungen – Das Oberlandesgericht München hat es dem Netzbetreiber o2 untersagt, Falschbehauptungen über Konkurrenten in Umlauf zu bringen. Die Telekom hatte geklagt, weil Mitarbeiter der o2 Kundenakquise falsche Aussagen getroffen hatten.
OLG München urteilt über o2
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil klargestellt, dass Mitarbeiter des Netzbetreibers o2 keine falschen Behauptungen über die Konkurrenz tätigen dürfen. In den beiden vorliegenden Fällen hatte Mitarbeiter Kunden telefonisch kontaktiert und die hauseigenen Angebote beworben. Dabei sei versucht worden die Konkurrenz, namentlich die Telekom, bewusst mit Falschaussagen in Misskredit zu bringen.
Zum einen behauptete ein o2-Mitarbeiter, dass die Telekom den Anschluss des Angerufenen künftig nicht mehr bediene und ein Wechsel notwendig werde. In einem anderen Fall erklärte der Anrufer, dass ein neues Gesetz es in Zukunft verbieten würde, dass Mobilfunk und Festnetz vom selben Anbieter stammen. In Folge dessen müssten beide Anschlüsse bei verschiedenen Anbietern gebucht werden.
Telekom klagt gegen o2
Die Telekom hatte Klage eingereicht, nachdem sich Kunden an das Unternehmen gewandt und verunsichert um Rat gefragt hatten, heißt es. o2 reagierte mit der Erklärung, dass derartige Irreführungsversuche bei der Kundenakquise nicht üblich wären und es sich um Einzelfälle handle. Zudem erklärte der Anwalt des Netzbetreibers, dass es Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Zeugin gebe.

© Gina Sanders – Fotolia.com
Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist bereits das zweite dieser Art. Auch in erster Instanz hatten die Richter gegen o2 geurteilt, das Unternehmen war in Berufung gegangen. An der Glaubwürdigkeit der Zeugen hatten die Richter des OLG keine Zweifel und verkündeten das Urteil des Angaben nach bereits nach 30 Minuten.
Carmen Hornbogen
Kommentare zu Urteil: o2 darf keine Falschbehauptungen über die Konkurrenz in Umlauf bringen