Schufa-Panne – Offenbar hat die Schufa die Bonität von Verbrauchern teilweise falsch zugeordnet. Das geht aus Beschwerden hervor, die im vergangenen Jahr beim hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch eingereicht wurden.
Schufa-Panne bei der Bonität
Die Schufa gehört zu den bekanntesten Auskunfteien Deutschlands und sammelt Daten über die Bonität von Verbrauchern. Wer einen Handyvertrag, einen Kredit oder eine Ratenfinanzierung abschließen will, muss seine Bonität durch ein positives Scoring nachweisen. Ist die Bonität negativ, droht die Ablehnung der gewünschten Verträge.
Wie heise.de mitteilt, scheint es bei der Schufa zu einer Panne bei der Zuordnung wichtiger Bonitätsdaten gekommen zu sein. Das geht aus einem Tätigkeitsbericht der hessischen Datenschutzbehörde hervor. Im vergangenen Jahr seien beim hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch mehrere Beschwerden von Verbrauchern eingegangen.
Falsche Zuordnung der Bonität
Konkret sei es bei einigen Verbrauchern dazu gekommen, dass „negative Bonitätsinformationen falschen Personen zugeordnet worden“ seien. Im Scoring hatten sie dadurch einen negativen Wert erhalten, obwohl ihre Bonität eigentlich positiver ausfallen müsste. Das wiederum habe dazu geführt, dass gewünschte Verträge nicht zustande gekommen sind und es „erhebliche Beeinträchtigungen“ für die Betroffenen gab.
Die fehlerhafte Zuordnung ist dem Bericht durch eine „manuelle Bearbeitung“ entstanden. Das heißt, dass Mitarbeiter der Schufa die Zuordnung vorgenommen haben und diese nicht automatisiert geschah. Der Datenschutzbeauftragte hat deshalb die Schufa „um eine detaillierte Vorstellung der manuellen Bearbeitungshinweise“ gebeten.
Keine Mängel erkennbar
Dazu heißt es im Bericht:
Die Prüfung der manuellen Bearbeitungshinweise ergab hohe Hürden für die manuelle Zuordnung von Bonitätsinformationen durch Mitarbeiter der SCHUFA. Zusätzlich werden Mitarbeiter durch eine technische Auswertung der Treffergüte unterstützt, die keine Mängel erkennen ließ. Eine interne Auswertung der SCHUFA ergab zusätzlich das Vorliegen nur weniger Beschwerden über fehlerhafte manuelle Zuordnungen bei der SCHUFA.
Trotzdem sei eine fehlerhafte Zuordnung von Bonitätsdaten nicht tolerierbar, erklärt Michael Ronellenfitsch. „Jede fehlerhafte Auskunft kann bei betroffenen Personen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Daher sind Beschwerden über fehlerhafte Zuordnung bevorzugt und beschleunigt zu bearbeiten. Dies führte zu Ergänzungen in den Arbeitsanweisungen der SCHUFA.“
Verbraucher, deren Verträge aufgrund einer vermeintlich negativen Bonität abgelehnt werden und die sich diesen Sachverhalt nicht erklären können, sollten eine Schufa-Auskunft einholen. Eine sogenannte Datenauskunft ist gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr kostenfrei möglich. Wer auf dieser Fehler oder längst erledigte Posten entdeckt, sollte diese löschen bzw. korrigieren lassen. Weitere Informationen unter www.meineschufa.de.
Carmen Hornbogen
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