BNtzA verhängt Zwangsgeld – Die Bundesnetzagentur hat erneut ein Zwangsgeld gegen ein Unternehmen verhängt, welches wiederholt durch unerlaubte Telefonwerbung aufgefallen ist. Obwohl die Aufsichtsbehörde das Geschäftsmodell bereits untersagt hat, kontaktiert das Unternehmen weiterhin unerlaubt Verbraucher.
Bundesnetzagentur verhängt Zwangsgeld
Die Bundesnetzagentur geht erneut strikt gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Konkret geht es um die CenturyBiz GmbH, die mit „Dinner for Dogs“ Nahrungsmittel für Hunde vertreibt. Bereits im März war das Unternehmen negativ aufgefallen und hatte Verbraucher ohne deren Einverständnis per Telefon kontaktiert. Die Bundesnetzagentur untersagte das Geschäftsmodell daraufhin und ordnete ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an.
Allerdings ließ sich das Unternehmen davon offenbar nicht abschrecken und rief weiterhin unerlaubt potentielle Kunden an. „Das Unternehmen verstößt weiterhin hartnäckig gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung. Wir gehen deswegen mit Verwaltungszwang gegen das Unternehmen vor“, erklärt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Die Aufsichtsbehörde verhängte ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro. „Ein weiterer unerlaubter Werbeanruf kann das Unternehmen nun 25.000 Euro kosten.“
Unerlaubte Telefonwerbung
Zwar hatte die CenturyBiz GmbH gegen die erste Erhebung Widerspruch eingereicht, war damit jedoch gescheitert. Außerdem war das Unternehmen bereits 2016 aufgefallen. Zum damaligen Zeitpunkt verhängte die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro. In den aktuellen Fällen berichteten Verbraucher über aggressive Telefonanrufe, über die das Unternehmen das hauseigene Hundefutter „Dinner for Dogs“ bewarb.
Bild: Quino Al
Carmen Hornbogen
Kommentare zu BNtzA verhängt Zwangsgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung – nicht zum ersten mal