Rundfunkbeitrag ist rechtens – Die Rechtmäßigkeit des deutschen Rundfunkbeitrags beschäftigt seit längerem Gerichte. Nun hat ein Gutachter des Europäischen Gerichtshof eine Einschätzung abgegeben, in der er den Beitrag für rechtmäßig erklärt. Eine rechtswidrige staatliche Beihilfe konnte er nicht erkennen.
Streitthema Rundfunkbeitrag
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag in Form einer Haushaltabgabe pauschal für alle Haushalte erhoben. Die Neuregelung stieß auf viel Kritik, vor allem bei zahlungspflichtigen Bürgern. Erst im Sommer erklärte das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag als gesetzeskonform. Lediglich die bis Dato geltende Regelung zur Zweitwohnung stieß auf Kritik und muss nun angepasst werden.
Nun hat sich auch Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, Gutachter des Europäischen Gerichtshofs, für die Rechtmäßigkeit ausgesprochen. Der Rundfunkbeitrag verstoße nicht gegen das EU-Recht und stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar. In seinem Gutachten in der Rechtssache C-492/17 erklärte er zudem, dass die Rundfunkanstalten fällige Zahlungen auch eigenständig eintreiben können, ohne dafür ordentliche Gerichte bemühen zu müssen.
EuGH hält sich oft an Gutachten
Ursächlich für das Gutachten war das Landgericht Tübingen, welches den Europäischen Gerichtshof unter anderem angerufen hatte, um abzuklären, ob der Rundfunkbeitrag eine unerlaubte Staatsbeihilfe darstelle und die Neuregelung eigentlich von der EU hätte erlaubt werden müssen. Dem wiederum waren Klagen von Bürgern voraus gegangen, die mit der pauschalen Haushaltsabgabe nicht einverstanden sind.
Zwar haben das Gutachten und die Einschätzung des Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona keine verpflichtende Wirkung. In der Vergangenheit sind die Richter des Europäischen Gerichtshofs jedoch sehr oft der Einschätzung der Gutachten gefolgt. Eine Entscheidung wird in den kommen Monaten erwartet.
Carmen Hornbogen
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