Sonntag, den 31.01.10 11:49

aus der Kategorie: Gerichtsurteile, Mobilfunk Gerichtsurteile

Urteil – Vertragsänderungen per SMS unzulässig

Einer gegen ein Potsdamer Mobilfunkunternehmen gerichteten Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gab das LG Potsdam mit seiner Entscheidung vom 26. April 2010 (2 O 328/09) statt. Das Unternehmen hatte an seine Prepaid-Kunden im Sommer 2009 Kurzmitteilungen mit folgendem Inhalt versendet: „E-Plus führt zum 1.9.2009 einen Mindestumsatz von mtl. 1 EUR bei Prepaid-Karten ein, die mind. 2 Monate nicht aktiv genutzt wurden. Details/Stop kostenlos: 77770“. Unter der Nummer konnte lediglich eine Bandansage erreicht werden, die darüber informierte, dass die Änderung als angenommen gelte, falls keine Kündigung erfolge.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Rechtsauffassung der Verbraucherschützer, die hierin einen Wettbewerbsverstoß erblickten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlte es an einer Vertragsanpassungsklausel, so dass Details am laufenden Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden konnten. Die Bandansage erweckte jedoch genau diesen Eindruck. Überdies wurde dem Kunden dadurch irreführend suggeriert, den Mindestumsatz nur durch eine Kündigung abwenden zu können. Indes hätte ein einfacher Widerspruch genügt, worauf die Kunden allerdings gar nicht erst hingewiesen wurden und so offensichtlich überrumpelt werden sollten. Das LG Potsdam sah hierin eine unangemessene Benachteiligung der Betroffenen.

Die Urteilsbegründung des LG Potsdam ist noch nicht veröffentlicht. Ob eine Vertragsänderung per SMS möglicherweise zulässig sein kann, wenn die zu Grunde liegenden AGB eine entsprechende Vertragsanpassungsklausel enthalten, kann gegenwärtig mit Sicherheit weder dementiert noch bestätigt werden. Spannend dürfte auch sein, ob und inwieweit das Gericht dabei auf die von Klägerseite angeführten wettbewerbsrechtlichen Aspekte eingeht. Eine Veröffentlichung des Urteils ist für die Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) angekündigt, aber bislang noch nicht erfolgt (Stand: November 2010).

LG Potsdam, Aktz. 2 O 328/09 vom 26.04.2010


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