Änderung der o2 Homezone-Rufnummer bei Umzug?

  • Hallo,


    ich habe seit einiger Zeit in Berlin eine schöne Festnetznummer auf meinen Vertrag laufen. Nun geht es bald nach München und ich würde die o2 Homezone Nummer gerne behalten, da es sich hierbei um eine bundesweite Homezonenummer für Geschäftskunden handelt. Anders wäre die Rufnummer wohl auch nicht in Münchnen nutzbar.


    Kann ich die Homezone Nummer generell behalten, oder wird mir nach dem Umzug eine neue in München vergeben?

  • AW: Änderung der o2 Homezone-Rufnummer bei Umzug?


    Die Homezone wird in der Regel auf den jeweils neuen Vorwahlenbereich angepasst, in deinem Fall also auf eine neue Münchner Vorwahl.


    Für Geschäftskunden gibt es hier allerdings eine Besonderheit. Solange du einen Nachweis erbringen kannst, das die Berliner Vorwahl nach wie vor "wichtig" ist - etwa, in dem deine Arbeit weiterhin in Berlin ist, ein Zweitwohnsitz dort existiert oder ein wichtiger Auftraggeber dir bescheinigt, dass du dich viel in Berlin aufhältst - kann die Homezone trotz Umzug in Berlin verbleiben.


    o2 akzeptiert als Nachweis beispielsweise auch Immatrikulationsbescheinigungen, Arbeitsplatznachweise, Stationierungsnachweise, ect.

  • AW: Änderung der o2 Homezone-Rufnummer bei Umzug?


    Hallo,


    also ich konnte damals ohne Probleme den Homezonbereich ändern, da bei mir im Dorf keinerlei Homezone verfügbar war. Das ganze geht auch inzwischen online. Denke das hier die Regelanwednung sehr unterschiedlich ist, wenn du Glück hast kannst du dir diese überalle einrichten.


    Ist ja auch für berufstätige sinnvoll, die in der nächsten Stadt arbeiten...

  • AW: Änderung der o2 Homezone-Rufnummer bei Umzug?


    Er muss doch seine Homezone nicht ändern, wenn er die bundesweite weiterleitung hat, kann er sie doch einfach in Berlin belassen und nur seine kontaktanschrift ändern.


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  • AW: Änderung der o2 Homezone-Rufnummer bei Umzug?


    Ohne diese Nachweise ist bundesweite Weiterleitung von FN-Nr. zur Mobil-Nr. nicht mehr möglich. Hängt mit einen Beschluss der BNA zusammen.

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