Ansprüche durch eBay Passwort-Klau?

  • Hallo,


    ich war über den Datenklau bei Ebay entsetzt, weil ich dort schon sehr lange Zeit einen Account habe. Nun hatte ich das Passwort mit der gleichen E-Mail auch bequemerweise wo anders verwendet weil es eigentlich mit Sonderzeichen und Zahlen als sehr sicher gilt.


    Nun meine Frage, habe ich Ansprüche gegen Ebay wenn mit meinen Daten irgendwelche krummen Sachen gemacht werden bzw. Abbuchungen oder ich in SPAM-Verteilern lande. Immerhin hat ebay meine Daten nicht genug gesichert und sie sind jetzt wohl in die Hand von Kriminellen geraten :(


    Oder gibt es bei so etwas generell keinen Anspruch auf Schadensersatz u.s.w. ?

  • AW: Ansprüche durch eBay Passwort-Klau?


    ...Nun meine Frage, habe ich Ansprüche gegen Ebay wenn mit meinen Daten irgendwelche krummen Sachen gemacht werden bzw. Abbuchungen oder ich in SPAM-Verteilern lande. Immerhin hat ebay meine Daten nicht genug gesichert und sie sind jetzt wohl in die Hand von Kriminellen geraten...




    So naiv ist eBay nicht das es hier ein Schlupfloch für etwaige Angriffspunkte bzw. Klagen offen gelassen hätte.
    Jedem Nutzer eines eBay Accounts stehen die AGB's (denen er bei erstellen eines eBayprofiles zustimmt) derer zur Einsicht zur Verfügung. Wenn du dir diese durchliest wirst du sicher genau den Punkt finden der deine Frage beantwortet...
    Ich denke das du da schon einen sehr gewitzten Anwalt bräuchtest um Ansprüche geltend machen zu können.



    Grüße vom Josef

  • AW: Ansprüche durch eBay Passwort-Klau?


    Du willst Ebay in Anspruch nehmen, falls dir bei deinem zweiten Account, bei dem du dummerweise die gleichen Login-Daten verwendet hast, ein Schaden entsteht?


    Wie wärs mit einfach ändern?

  • AW: Ansprüche durch eBay Passwort-Klau?


    Meines Wissens bist du für das Hacken eines Accounts nicht verantwortlich zu machen, wenn du entsprechende Zugangsdaten-Sicherheitsvorkehrungen getroffen hast. Laut dem Bundesgerichtshof besteht keine Zahlungspflicht des Kontoinhabers, wenn ein Fremder eingekauft hat, da der Kontoeigentümer ja von einem Kauf unter seinem Namen nichts weiss und er den Kauf somit auch nicht verhindern kann oder konnte.
    In deinem Fall allerdings sehe ich es genauso wie Kirschpudding-sprich Dein Fehler.

  • AW: Ansprüche durch eBay Passwort-Klau?


    Ich sehe ebenfalls keine Chance, vielleicht lässt es sich für dich so leichte darstellen:


    Angenommen du besitzt ein Autohaus, hier bricht jemand ein und fährt mit einem geklauten Auto jemanden Tod, hier kann man auch nicht den Besitzer des Autohauses belangen. Er würde nur Ärger mit der Versicherung bekommen, sollte der grob fahrlässig die Türe nicht verschloßen haben, so ähnlich ist es wohl auch bei ebay. Wenn sie die Daten absichern und es wird trotzdem geknackt wirst du keine Chance haben.

  • AW: Ansprüche durch eBay Passwort-Klau?


    Ich sehe das ein wenig anders. Es ist m. E. von eBay schon grob fahrlässig, erst jetzt die User über den Hackerangriff zu informieren, obwohl dieser schon im Februar (!!!) passiert ist. Dadurch können schon Regressansprüche entstehen, allerdings nur im Zusammenhang mit dem eBay-Konto selbst, vielleicht auch mit dem Paypal-Konto. Theoretisch hättest Du auch Ansprüche bei Spam-Problemen, allerdings ist die Beweisführung schwierig.


    Bei anderen Konten außerhalb von eBay sieht die Sache aber eindeutig zu Deinen Lasten aus. Wenn diese Konten geknackt werden, weil Du identische Zugangsdaten verwendest, ist das Dein Problem!

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