AW: Asiatische Geräte in Deutschland
175 Euronen sind die allgemeine Zollfreigrenze,was absolut nichts mit Plagiaten zu tun hat!
Da irrst Du-auch innerhalb der Zollfreigrenze ist die Einfuhr von Plagiaten lt.Gesetz verboten-der Zoll drückt nur "ein Auge" zu.
Wird Anzeige erstattet, liegt es im Ermessen des Gerichtes, das zu entscheiden, und das kann teuer zu Deinem Nachteil entscheiden.
Auch wenn der Erwerb in bestimmten Ländern erlaubt ist, kann in Deutschland bei einer Strafanzeige auch vom Hersteller Schadensersatz verlangt werden-unabhängig davon, wo das Plagiat erworben wurde und auch unabhängig davon,ob es die Zolfreigrenze erreicht oder nicht.
Das so etwas selten vor kommt, liegt ganz einfach daran, weil der Aufwand dafür zu gross ist, verboten ist es trotzdem!.
Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem-also Deutschem Gesetz geschützten Marke versehen sind, unterliegen auch dem Deutschen Gesetz
Im Falle einer Anzeige wird der Richter dem Käufer dies vorwerfen:
Plagiate, also gefälschte Marken-Objekte, welche zu einem solch niederen Preis angeboten werden sind auch für einen Laien als nicht legal zu erkennen. Folglich hat sich der Käufer wissentlich einen illegalen Vorteil verschaft-
Also bitte genau informieren, bevor falsche Angaben in Umlauf gebracht werden