Ich kann nur jeden abraten nicht die Kündigungsvormerkung im Onlinebereich zu aktivieren. Das dient ausschließlich nur dazu für eine Vertragsverlängerung überrumpelt zu werden. Als Einschreiben sollte unbedingt ein ÜBERGABE-EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN wo das Unternehmen persönlich quittieren muss gewählt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einen GERICHTSVOLLZIEHER mit der Zustellung der Kündigung zu beauftragen (Kosten cirka 20-30€).

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Ich kann nur jeden abraten nicht die Kündigungsvormerkung im Onlinebereich zu aktivieren. Das dient ausschließlich nur dazu für eine Vertragsverlängerung überrumpelt zu werden. .
es wird meistens 5 Euro für 6 Monate angeboten oder je nachdem wie lange der vertrag noch läuft oder andere Konditionen
Aber hier gilt auch du must es nicht annähmen !
Als Einschreiben sollte unbedingt ein ÜBERGABE-EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN wo das Unternehmen persönlich quittieren muss gewählt werden
ist auch ne Möglichkeit kosten liegen bei ca 7-8 Euro
Es gibt auch die Möglichkeit einen GERICHTSVOLLZIEHER mit der Zustellung der Kündigung zu beauftragen (Kosten cirka 20-30€).
das finde ich zu umständlich und die kosten von ca 20-30 euro werden wohl mehr betragen !
grundsätzlich gilt immer rechtzeitig zu kündigen sprich vor den letzten 3 Monaten !
hier Rate ich immer wenn die letzten 6 Monate (18 Monate Laufzeit ) angebrochen sind zu kündigen aber nicht nur bei o2 sondern bei allen Anbietern um so bei Problemen noch rechtzeitig reagieren zu können
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Ich kann nur jeden abraten nicht die Kündigungsvormerkung im Onlinebereich zu aktivieren. Das dient ausschließlich nur dazu für eine Vertragsverlängerung überrumpelt zu werden. Als Einschreiben sollte unbedingt ein ÜBERGABE-EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN wo das Unternehmen persönlich quittieren muss gewählt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einen GERICHTSVOLLZIEHER mit der Zustellung der Kündigung zu beauftragen (Kosten cirka 20-30€).
Oder doch lieber per Einschreiben Einwurf?[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/webmaster13tkj5.jpg]
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da ja alle Base Verträge o2 Verträge sind,
zu mindestens die alten kannst du es in online Portal machendie alternative ist Kündigung per einschreiben
ohne GERICHTSVOLLZIEHER da sichern mehr als 20-30 Euro kostet
die frage ist wann du kündigt paar tage vor den 3 Monaten da würde ich wahrscheinlich beides machen
deswegen immer 6 Monate vor ende damit man besser noch reagieren kann falls Ungereimtheiten sind
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@Matzezetel
Ich hätte das Fragezeichen hinter Einwurf weglassen sollen. Sorry, mein Fehler.
Trotzdem danke für deine Mühe. -
@Matzezetel
Übergabe-Einschreiben mit Rückschein: 5,35€
GERICHTSVOLLZIEHER: Teuer aber billiger als Anwalt und zeitnahe Bearbeitung sicher, ansonsten bekommt das Unternehmen Ärger vom Gerichtsvollzieher.
Kündigung würde ich spätestens 4 Monate vorher machen um die Zeit nicht zu verpassen.@Spezialkomando Post
Einwurf-Einschreiben wird laut eines anonymen Interview eines o2 Mitarbeiters oben auf den großen Stapel der übrigen Briefe gelegt und muß ebenfalls Wochen warten bis zur Bearbeitung. -
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@Spezialkomando Post
Einwurf-Einschreiben wird laut eines anonymen Interview eines o2 Mitarbeiters oben auf den großen Stapel der übrigen Briefe gelegt und muß ebenfalls Wochen warten bis zur Bearbeitung.
Na ja, aber dass ist dann ja o2´s Versäumnis, wenn denn.
Ich kann dann nur nochmal wiederholen:
Wenn du die Kündigung mit der Post per Einwurf Einschreiben rechtzeitig versendet hast, was du ja, bzw. der (SEK)-Postbeamte schriftlich festhält. Dann hast du ja eine Bestätigung, dass von deiner Seite rechtzeitig gehandelt wurde.
Und wie vom Webmaster ja schon in seinem Beitrag #9 vom 18.02.2016 bemerkt wurde:Zitat von Webmaster...sollte der Anbieter mal eher das Gegenteil beweisen bzw. dass es sich um keine Kündigung sondern um einen "Scherz" oder der gleichen gehandelt hat.
Und wenn es darauf ankommt:
Zitat von WebmasterDas sehen auch die meisten Gerichte so, siehe Punkte III hier:
Kündigung: Beweisqualität von Einwurf-Einschreiben? 24.01.2011 - MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Bonn BerlinAuf dieses Urteil (LAG Köln, Urteil v. 14.08.2009 - 10 Sa 84/09) sollte man sich im Fall des Falles auch berufen, wenn der Zugang der Kündigung vom Mobilfunkanbieter per Einschreiben Einwurf bestritten wird.
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