Beiträge von BorisK

    auch wenn dieser Beitrag schon älter ist möchte ich dennoch die Gelegenheit ergreifen, den Fall aufzuklären. Der Fall an sich bzw. dessen Inhalt tritt nämlich immer wieder auf und ist daher stets aktuell.
    Der hier geschilderte Fall ist absolut klassisch und mir in meiner Laufbahn schon x-fach untergekommen.
    Es ist der bequemste und einfachste Weg, einen Schuldigen zu suchen, wenn man nicht bei sich selber suchen möchte. Allerdings halte ich die hier genannte Schilderung und vor allem die Wortwahl nicht nur für inkompetent sondern auch noch für juristisch fragwürdig.
    Kurzes Vorwort
    Ich betreibe einige GPS Ortungsplattformen für GPS Tracker und habe jeden Tag mit Kundengeräten und Gerätekonfiguration zu tun. Und hin und wieder behebe ich Konfigurationsfehler der Anwender. Ein GPS Tracker macht immer nur das, was man ihm sagt oder erlaubt.
    GPS Tracker arbeiten hier immer nach dem gleichen Muster:
    - automatisch intervallgesteuert
    Tracker sendet intervallbasiert Daten (per SMS oder an ein GPS Trackingportal)
    - Ereignisbasiert
    Tracker meldet bei Ereignis wie einem Alarm (Geofence, Erschütterung, etc.)
    - on Demand
    Tracker anrufen / SMS an Tracker senden, Antwort mit Positionsdaten erhalten
    Den vom Verfasser zu Beitrag 6 genannten Fall habe ich selbst schon mehrfach bei Hilfesuchenden Kunden erlebt.
    Der Verfasser hat mehrere Fehler begangen, die das genannte Fehlerbild hervorrufen.
    1.) Er hat keine Rufnummer im GPS Tracker autorisiert. Die Autorisierung einer Rufnummer sorgt dafür, dass nur die autorisierte Rufnummer das Gerät anrufen kann, bzw. befugt ist, Befehle an den Tracker zu senden. Alarm-SMS werden dann nur noch an die autorisierte
    Rufnummer gesendet. Hätte der Threadstarter dies getan, wäre es nie soweit gekommen.
    2.) Möglicherweise hat der Verfasser zu Beitrag 6 aber doch eine Rufnummer autorisiert, aber nicht seine eigene Handynummer sondern die Nummer der SIM Karte im Tracker. Dies führt dazu, dass der Tracker SMS an sich selbst sendet. Der Threadersteller sieht diese
    SMS also nicht auf seinem eigenen Handy, sondern erst auf der Rechnung. Dann wurde seitens Mobilfunkanbieter (hier Congstar) die Leistung aber schon erbracht und damit auch zu Recht in Rechnung gestellt. Der Anbieter kann für das Fehlverhalten des Nutzers nicht
    herangezogen werden, da der Anbieter schlicht und ergreifend nichts dafür kann. Er erbringt eine Leistung und wird dafür monetär entlohnt. Kommt es wie geschildert zu rund 3 SMS pro Minute, könnte es sich um einen Erschütterungsalarm gehandelt haben, den das Gerät
    aufgrund der fehlerhaften Autorisierung an sich selbst gesendet hat. Oder das Gerät wurde fehlerhaft auf 20 Sekunden Dauertracking konfiguriert und hat somit alle 20 Sekunden eine Positions-SMS versendet.
    Die zu 1 und 2 genannten Fehlerbilder treten immer wieder auf und zwar genau dann, wenn
    - die Anleitung nicht gelesen wurde
    - die Anleitung nicht konsequent bis zum Ende durchgearbeitet wurde
    - nachlässig konfiguriert wurde
    Ich bin mir sicher, dass die Zielnummer stets die Rufnummer der SIM Karte war oder die Rufnummer des Verfassers. Alternative hierzu: Das GPS Gerät war eine Retoure von einem anderen Nutzer, der seine Nummer autorisiert hat. Ware zurück, Ware erneut in den Handel,
    alte Nummer weiterhin autorisiert.
    Die Nutzung einer Prepaid Karte (kein Vertrag, kein Postpaid) löst zwar das genannte Problem nicht, verhindert aber eine Kostenfalle.
    Fazit
    Gerät nicht richtig konfiguriert, Beitragsverfasser zu Beitrag 6 schuld. Dies ergibt sich schon aus der Schilderung des Sachverhaltes.
    Viele Grüße
    Boris