AW: Simyo Kündigung Portierung Fehler
Antwort von BNA
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Sehr geehrter Herr Osborn,
die Bundesnetzagentur hat am 18.05.2012 bereits die Einzelheiten zur Eskalation von Verbraucherbeschwerden zum Anbieterwechsel festgelegt. Damit können nun Verbraucherbeschwerden von der Bundesnetzagentur gezielt an die im Einzelfall betroffenen Unternehmen weitergeleitet werden. Die Unternehmen sollen den Einzelfall gemeinsam untersuchen und innerhalb einer kurzen Frist zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Per Email hatte ich Sie darüber informiert, dass ich Ihre Beschwerde wegen der Verzögerung bei der Portierung Ihrer Mobilfunkrufnummer an die Eskalationsstelle abgegeben habe.
Mir liegt nun eine Rückmeldung der beteiligten Anbieter vor.
Danach ist die Schaltung Ihrer Rufnummer zum 13.06.2014 geplant.
Ich gehe daher davon aus, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel
Dann habe ich geschrieben, dass für die 2 Wochen Ausfall 50 EUR entschädigung will:
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Sehr geehrter Herr Osborn,
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Ich hatte Sie kürzlich darüber informiert, dass Ihr Anbieter gemeldet hat, dass der Anbieterwechsel erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Aus den Verzögerungen sei Ihnen ein Schaden entstanden. Sie möchten sich über die Möglichkeiten einer Schadensregulierung informieren. Ein Schadensersatzanspruch lässt sich aus den Rechtsnormen, die dem TKG unterfallen nicht ableiten. Demnach wäre ein etwaiger zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch nach § 44 TKG oder allgemeinen Rechtsvorschriften ggf. vor den ordentlichen Gerichten durchzusetzen. Ein Schlichtungsverfahren gem. § 47a TKG ist hier nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel
Habe ich wohl Pech gehabt, nie wieder simyo!