Beiträge von Maripeco

    AW: Wegelagerer-Praxis


    Hallo amando97,


    in Deinem Fall lohnt sich folgendes:
    Du kannst die Forderung beanstanden und dabei explizit auf § 45i TKG verweisen. Fonic hat jetzt eine technische Prüfung vorzunehmen. Das Protokoll darüber solltest Du auch gleich anfordern.


    Daraus hat hervorzugehen, das, was auch immer die da berechnet haben, technisch richtig erbracht und berechnet wurde.


    Wenn die Bundesnetzagentur die Nummer nicht kennt, ist sicherlich sehr interessant zu erfahren, wie die Höhe des Entgelts Vertragsinhalt geworden sein soll.


    Es mag ja sein, dass sich im Mobilfunkbereich viele Abzocker tummeln. Ich bezweifle aber ganz stark, dass sich die Provider gleich mit strafbar machen müssen, indem sie sich an der Beutesicherung beteiligen.


    Wenn Du Fonic konsequent auf die Füße trittst, erstatten sie auch den Rest.