Handygarantie nach Ablauf von T-Mobile Vertrag

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    am Anfang des Sommers ist mein Vertrag zu Ende gelaufen, habe diesen gekündigt. In dieser Zeit ist mein Handy 3 mal kaputt gegangen. Dann bekommt man ja ein komplett neues Handy. Das Handy habe ich ein paar Taage vor Vertragsende bekommen. Nun meine Frage, ist da jetzt noch 2 Jahre Garantie drauf?
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    Gruß

    MasterGee

  • AW: Handygarantie


    Offiziell: Nein. Der Austausch eines Geräts verlängert weder die Garantie noch die Gewährleistung. Es könnte aber sein das der Hersteller das nicht auf dem Schirm, rsp. Server, hat und du bekommst in einer Service Werkstatt trotzdem Garantie.

  • AW: Handygarantie


    Bei Dir ist es ja ein Präzidenzfall-erst kurz vor Ablauf der Garantie hast du ein neues Handy bekommen.Die sogenannten Ausfallzeiten hängen sich an die Garantiezeit der ursprünglichen Garantie ran,also verlängern die ursprüngliche Garantiezeit.
    Wichtig ist zu klären, ob du Gewährleistung oder Garantie hast. Das ist seitens des Herstellers und des Händlers(Netzbetreibers) verschieden.

    Für Garantie gilt folgendes:
    Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen.


    Hast du eine gültige Rechnung oder einen Beleg über das neue Handy mit neuen Datum,
    wird Dir ein Handy Shop z,B, auch Garantie gewähren.

  • AW: Handygarantie


    Hallo mastergee,

    ein komplexes Thema, hier müssen wir klar differenzieren:

    Man hat eigentlich zwei Verträge. Einen für die SIM Karte, für die Netzleistung etc. und einen für das Handy, für das Mobiltelefon. Die beiden Rechtsgeschäfte haben nur bedingt was miteinander zu tun, nämlich was den Preis des Handys angeht.


    So, wenn nun Dein Handy defekt ist und Du eine Wandlung machst, dann trittst Du ja vom alten Vertrag komplett zurück, erhälst ein neues Handy und dafür eine neue Rechnung. Sprich das Spiel geht von vorne los. Wir gewähren Dir dann auf das neue Handy eine neue Gewährleistung von 2 Jahren.
    Das ist aber nur bei einen Rücktritt, bei einer Wandlung der Fall.
    Wenn Du ein Gerät tauscht, also ein einfacher Austausch, beginnt die Gewährleistung nicht neu. Dann zählt der Kauftermin des Ursprunghandys!!!

    Der Mobilfunkvertrag, nennen wir es von mir aus Netzbetreibervertrag, ist hiervon dann völlig unberührt. Auch wenn Du nicht mehr Kunde bei uns bist (nicht mehr Kunde mit einer SIM Karte bist), so reparieren wir dir Dein Handy trotzdem. Innerhalb der bekannten zwei Jahre. Da Du dieses ja im Rahmen der Wandlung neu bekommen hast, also einen neuen Vertrag für das Handy abgeschlossen hast.

    Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich formuliert?!

    MfG

  • AW: Handygarantie


    mal gucken, ob ich das richtig verstanden habe. Da ich ja eine Wandlung gemacht habe, vorher sgh d500 und jetzt das k500i, habe ich wieder 2 Jahre Garantie. Also könnte ich es jetzt wieder Umtauschen gehen? Besteht denn die Möglichkeit, das später wieder eine Wandlung passiert, nach dreimaligen Defekt oder ist dies nicht mehr möglich?

  • AW: Handygarantie


    Hallo,

    ja das hört sich gut an. ;-)


    Durch die Wandlung hast Du einen neuen Kaufvertrag geschlossen, was das Handy angeht. Demnach geht alles wieder von vorne los. Ist es defekt, innerhalb der zwei Jahre, dann sind wir der Ansprechpartner.

    Sollte es dann wieder soweit kommen, dass es zweimal defekt ist, Du noch alle Reparaturbelege hast, dann muss auch hier wieder ein Rücktritt möglich gemacht werden.

    Eigentlich wünsch ich Dir aber, dass Du auch mal Glück mit Deinem Handy hast :-)

    MfG

  • AW: Handygarantie


    danke für die schnelle Hilfe. Ja, habe mich schon viel mit der Telekom rumgeschlagen und es war jedesmal ein Erlebnis



    Solange Du ein positives Erlebnis hast- ist dagegen ja nichts ein zu wenden:up::up::up:

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