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o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

  • Webmaster
  • 29. Dezember 2008 um 22:17
  • Antworten
1. offizieller Beitrag
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    • 29. Dezember 2008 um 22:17
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    O2 möchte ab dem 2. Januar 2009 weiter verstärkt Kunden für das mobile Internet über GPRS, EDGE, UMTS und HSPA gewinnen.

    So können Kunden, die einen Vertrag der Online-Flatrate Internet-Pack L abschließen, den Vertrag innerhalb der ersten vier Wochen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen stonieren. Der Surfstick muss jedoch wieder zurückgegeben werden.

    Außerdem wird von O2 die Anschlussgebühr und die im ersten Monat anfallende Grundgebühr zurückerstattet, wenn der Vertrag stoniert wird. Der o2 Surfstick ist im Moment für 1€ erhältlich, die monatliche Grundgebühr beträgt 25,00€.

    Weitere Informationen zum O2 Surfstick o2online - Top-Angebot Prepaid

    • Zitieren
  • Aluche
    Gast
    • 30. Dezember 2008 um 00:09
    • #2

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Sicher eine Reaktion auch auf die vielen Kunden, die Probleme mit der Geschwindigkeit / Übertragung des Surfsticks haben. Unzufriedene Kunden braucht kein Unternehmen und in den 4 Wochen "Test" sollte jedem dann klar sein ob er mit der Übertragsungsrate leben kann oder nicht.

    Natürlich wird es nach Außen eher positiv dargestellt, aber ich denke es liegt an den vielen Beschwerden der Übertragungsgeschwindigkeit.

    • Zitieren
  • R.emo79
    Gast
    • 23. Januar 2009 um 09:21
    • #3

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Naja, aber egal woran es liegt... Ist doch gut, dass
    man jetzt kostenlos vier Wochen testen kann...

    • Zitieren
  • kim.novak
    Gast
    • 23. Januar 2009 um 10:12
    • #4

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Ihr kennt euch mit mobilem Internet sicherlich besser als ich. Daher die Frage: Es gibt doch unterschiedliche Typen von O2 Surfsticks:
    ein normaler (mit Vertrag), einer mit Prepaid und der weitere ist der von Fonic.
    Welchen könnt ihr mir empfehlen? (Tarif + Hardware)

    Und noch eine Frage: für welche Zwecke würdet ihr persönliches mobiles Internet nutzen (z.B. mit surf stick)

    :)

    • Zitieren
  • Hellas
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    191
    • 23. Januar 2009 um 17:18
    • #5

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Zitat von Aluche

    Sicher eine Reaktion auch auf die vielen Kunden, die Probleme mit der Geschwindigkeit / Übertragung des Surfsticks haben. Unzufriedene Kunden braucht kein Unternehmen und in den 4 Wochen "Test" sollte jedem dann klar sein ob er mit der Übertragsungsrate leben kann oder nicht.

    Natürlich wird es nach Außen eher positiv dargestellt, aber ich denke es liegt an den vielen Beschwerden der Übertragungsgeschwindigkeit.

    ich würde als unternehmen nur solche testsachen machen wenn ich von meinem produkt überzeugt bin, es aber vorbehalte bei den menschen gibt. quasi überzeugungsarbeit, so sehe ich das jedenfalls.

    ja surf stick generell, man bekommt gute selbstständigentarife für den stick, die finde ich am besten.
    es gibt doch auch einen geupgradeten stick oder?

    • Zitieren
  • R.emo79
    Gast
    • 27. Januar 2009 um 15:22
    • #6

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Ja, es gibt noch einen mit 7,2mBit...

    • Zitieren
  • me_aljona
    Gast
    • 27. Januar 2009 um 17:00
    • #7

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Ja wird aber nicht viel bringen da o2 nur 3,6 mbit/s anbietet.

    • Zitieren
  • R.emo79
    Gast
    • 28. Januar 2009 um 08:47
    • #8

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Hmmm, und wieso bieten sie dann einen 7,2mbit Stick an???

    • Zitieren
  • me_aljona
    Gast
    • 29. Januar 2009 um 11:49
    • #9

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Weiß nicht vielleicht bauen die das Netz ja irgendwann aus und es wird dann möglich. Zur zeit ist vom o2 Netz aber nur eine Höchst geschwindigkeit von 3,6 mbit/s möglich.

    • Zitieren
  • R.emo79
    Gast
    • 4. Februar 2009 um 08:39
    • #10

    AW: o2 Surfstick: Bei nichtgefallen Rückgaberecht

    Na dann darf man ja gespannt sein...

    • Zitieren
  • Gast
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