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Garantie ohne Rechnung?

  • kPP
  • 9. März 2009 um 14:06
  • Antworten
1. offizieller Beitrag
  • kPP
    Gast
    • 9. März 2009 um 14:06
    • #1

    Hallo ich habe mal eine Frage. Ich hab seit November 2007 ein HTC Touch mit Vertrag von T-Mobile. Dieses Handy ist seitdem 4 mal in der Reperatur gewesen. Da ich nun keine lust mehr habe immer wieder zu meinem T-Mobileshop zu laufen wollte ich ein anderes Gerät. Nun habe ich aber anscheinend meine Rechnung verloren aber besitze sonst noch alle Unterlagen wie einen Kontoauszug wo man eindeutig feststellen kann dass ich damals dieses Gerät gekauft habe sowie alle Vertragsdaten.

    Nun wollte ich mal Fragen was ich noch tun kann? Habe ich trotz der verlorenen Rechnung noch einen Anspruch auf das andere Handy da ich ja mein Kontoauszug vorweisen kann oder muss / kann T-Mobile den Kaufbeleg wiederherstellen? Oder hab ich keine Chance auf ein anderes Gerät?

    Vielen Dank schon einmal!

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  • textilfreshgmbh
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    • 9. März 2009 um 16:45
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Da sehe ich ansich kein Problem- ausserdem sollte ja alle nötigen Angaben zum Kauf des Handys usw. auch aus den Reparaturbelegen hervor gehen.


    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.

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  • kPP
    Gast
    • 9. März 2009 um 21:33
    • #3

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Ja richtig das dachte ich mir auch.
    Jedenfalls meint T-Mobile das nicht so machen zu können und verweigert mir jetzt ein neues Gerät und ich stehe im moment ohne allem da. Hätte ich kein Ersatz Handy würde ich nicht einmal Telefonieren können... Und da mein jetziges Handy kein Internet hat zahle ich noch dazu umsonst Gebühren für WebnWalk.

    Nur meine Frage ist ob mir das was bringt wenn ich mit dem Anwalt vorgehe oder ob sich T-Mobile korrekt verhält.

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    • 10. März 2009 um 06:58
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Kann ich so nicht nach voll ziehen-da ja auch der Netzanbieter selbst einen Rechnungsbeleg/Kaufvertrag haben muss für seine Unterlagen. Ausserdem musst Du selbst ja auch ein Zahlbeleg haben(Kontoabbuchung oder sowas) oder?


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  • kPP
    Gast
    • 10. März 2009 um 13:04
    • #5

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Ja wie gesagt habe ich noch alle Unterlagen. Also meinen Vertrag, einen Kontoauszug und weitere Blätter mit Datum, dass man eigentlich nachvollziehen kann wann ich das Handy gekauft habe.

    Jedoch reicht es dem T-Mobileshop nicht aus oder es will ihm nicht ausreichen und die von der Hotline sagen alle was anderes..

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    • 10. März 2009 um 13:57
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Nochmal zu deiner ursprünglichen Frage bzw. Posting!

    Du möchtest ein neues Handy innerhalb der noch laufenden Vertragszeit, weil dein jetziges 4 x zur Reparatur war. Das ist allerdings kein grund ein neues Handy zu verlangen, es sei denn ist handelt sich immer um den selben Fehler.

    Erst wenn mehr als 3 mal derselbe Fehler auftritt, hat man Anspruch auf Tausch.

    Vllt. ist damit T-Mobile nicht einverstanden


    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.

    Einmal editiert, zuletzt von textilfreshgmbh (10. März 2009 um 13:58)

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  • kPP
    Gast
    • 10. März 2009 um 15:14
    • #7

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Nein es handelt sich nicht immer um den selben Fehler, aber bei dem Thema warn sich bisher alle einig. Also der Shop und der Kundenservice dass ich nach 3x Reparatur ein neues Gerät erhalte.

    Sie sind nur nicht einverstanden damit, dass mir die ausgestellte Rechnung fehlt.

    • Zitieren
  • Denkedran Jost
    Gast
    • 10. März 2009 um 22:09
    • #8

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Hallo,

    das ist ein sehr komplexes Thema, geb ich zu!! Viele Mitarbeiter haben hierbei Unsicherheiten. Das ist eine ledigliche Erklärung vorab.

    Nach meinen Informationen dazu, ist für eine Wandlung (diese hast Du ja vor. Ein komplett neues Handy erhalten, da das bisherige bereits mehrmals defekt war) muss der Kaufbeleg vorhanden sein. Insofern decken sich meine Informationen mit dem Handeln des Telekom Shops.
    Da es aber hier unterschiedliche Aussagen gibt, möchte ich nur ungern mit Mutmaßungen arbeiten.
    Ob dieser Kaufbeleg aber nun das Originaldokument sein muss oder ob auch ein anderer Nachweis gültig ist, werde ich final abklären.
    Sobald mir hierzu ein Ergebnis vorliegt, werde ich es hier posten!!
    Ich hoffe diese Zwischenlösung ist okay??

    MfG
    Jost

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  • textilfreshgmbh
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    • 11. März 2009 um 10:15
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Ob dieser Kaufbeleg aber nun das Originaldokument sein muss oder ob auch ein anderer Nachweis gültig ist, werde ich final abklären.
    Sobald mir hierzu ein Ergebnis vorliegt, werde ich es hier posten!!
    Ich hoffe diese Zwischenlösung ist okay??

    MfG
    Jost[/QUOTE]

    Hallo Denkedran Jost Das würde mich auchmal interessieren. Ich habe schon öfters Handys getauscht bekommen ohne Original- Rechnungsbeleg-anhand einer Kopie, die dann vom Händler gemacht wurde.Denn Verkäufe -ob vom separatrem Händler oder Netzbetreiber werden ja wohl geaktet oder und können somit auch bei Verlust der eigenen Rechnung nachträglich belegt werden.


    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.

    Einmal editiert, zuletzt von textilfreshgmbh (11. März 2009 um 10:16)

    • Vorheriger offizieller Beitrag
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  • vani01
    Gast
    • 17. März 2009 um 19:54
    • #10

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Anwalt einschalten:up:[Blockierte Grafik: http://www.vanibel.de/images/tdtdt.gif]

    • Zitieren
  • Denkedran Jost
    Gast
    • 20. März 2009 um 20:28
    • #11

    AW: Garantie ohne Rechnung?

    Hallo zusammen,

    nun kann ich hierzu etwas übermitteln. Die Recherche meinerseits hat leider ein wenig Zeit in Anspruch genommen, auch wegen anderen akuten Themen. Dafür bitte ich Nachsehen.

    Wenn man bei einen Rücktrittsersuch einen Kontoauszug vorlegen kann, aus dem klar der Kauf hervorgeht, so gilt auch dieser als akzeptabler Beleg.
    Wenn man diesen aber nicht hat, weil evtl. Barkauf, dann ist an sich nur der Originalkaufbeleg zu akzeptieren.
    Hat man nun in der Vergangenheit es auch mit anderen Nachweisen geschafft, so ist dieses reine Kulanz seitens des jeweiligen Händlers.

    Bei einem Endgerätetausch (also nicht Wandlung) sieht es anders aus. Hier ist nicht zwingend der Originalkaufbeleg etc. erforderlich.

    Wie gesagt, ist ein sehr umfangreiches Thema. Hoffentlich konnte ein wenig Klarheit bewirkt werden.

    MfG
    Jost

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  • Gast
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