Justizminister suchen angemessene Strafen
Die Justizminister der Länder wollen nach einem Zeitungsbericht den Führerschein als Hauptstrafe auch bei 'kleineren' Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einziehen.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz, berichtete 'Bild am Sonntag'. Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden.
Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden. In der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
ADAC hat große Bedenken
Innerhalb der Union findet die Initiative Unterstützung. "Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt", sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).
Der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach hat dabei den erzieherischen Effekt vor Augen. "Es geht darum, eine für die Täter spürbare Sanktion einzuführen, die abschreckend wirkt und erzieherisch wirksam sein kann", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der 'Mitteldeutschen Zeitung'.
Die FDP tritt bei dem Vorschlag dagegen auf die Bremse. Mit dem Führerscheinentzug als Hauptstrafe würden "Spezialsanktionen" für bestimmte Personengruppen geschaffen, die unser Strafrechtssystem "nicht besser machen", sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt.
Auch der ADAC hält wenig von der Idee. "Das herkömmliche Strafrecht bietet schon genug Sanktionsmöglichkeiten", sagte Klaus Reindl, Sprecher des Automobilklubs. "Man entwertet damit den Führerscheinentzug als Sanktionsmittel für die Verstöße im Straßenverkehr."