Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    gar nicht

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  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Rechtlich gesehen:


    Die Handy-Entsperrung, die man selbst innerhalb der Laufzeit des Prepaid-Vertrages durchführt, ist legal, wenn man die über den oben beschriebenen Weg über den Betreiber durchführt-das heisst eine kostenpflichtige Entsperrung. Eine Entsperrung am Betreiber vorbei kann unter Umständen strafrechtliche Folgen haben (Verstoß gegen § 263, 263a StGB).



    Grund: Prepaid Handys werden vom Provider mitfinanziert.


    Nach den vorgeschriebenen 2 Jahren ist das Entsperren ohne Einschränkung legal.Das gilt auch für das Verändern der Software,die mit der Bezahlung des Handys erworben wird!

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Nur mal so angenommen:
    Man käuft ein Handy bei ebay, dieses Handy besitzt allerdings noch Simlock, wird aber nicht in der Artikelbeschreibung angegeben.
    Der Käufer bekommt nun dieses Handy, ohne irgendwelche Dinge wie die Simkarte, die dabei war, ohne den Prepaid Vertrag oder sowas.
    Nun lässt er das Handy für 5€ wieder bei ebay entsperren.


    Ist das nun legal oder nicht? Eigentlich ist das Handy ja dann Eigentum des Käufers, und er kann damit machen was er möchte, da er ja nicht den Prepaid Vertrag abgeschlossen hat. Oder?


    Nur mal so interessehalber.

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Ist das Handy älter als 2 Jahre( Dauer eines Prepaidvertrages) gibt es kein Problem.


    Ob dies so ist kann man z.B. mit der Imei und anhand des Netzbetreibers feststellen.:):)

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Und wenn das Handy noch keine 2 Jahre alt ist?


    Ich meine der Käufer hätte den Prepaid Vertrag ja nicht geschlossen oder? Also wäre er auch nicht an diese Kondition gebunden.....


    Fragen über Fragen^^

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Wenn du keinen Prepaidvertrag hast ist das Handy auch nicht gesperrt.
    Bei normalen Langzeitvertägen wird keine Sperre erhoben.

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Ja, aber wenn das Handy von ebay mit Sperre kommt, aber ich keinen Prepaid Vertrag geschlossen habe? QUasi da verkäuft einer nur das Handy und behält die Karte....? Ich weiß das is nicht so einfach^^

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    hm dann darf es freigeschaltet werden du betreibst ja kein handel damit

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  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Wenn der Verkäufer noch einen bestehendenVertrag hat mit einem subventioniertem Handy und es dann vorher verkauft, es dies rechtswidrig.Es sei denn er verkauft den Vertrag mit
    Die Frage ist dann allerdings wie es da um den Käufer steht-und ob der sich dann mit strafbar macht.Nach dem Motto Unwissen schütz vor Strafe nicht


    Sicher wäre eine Originalrechnung um das zu überprüfen.

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    hey leute, wollte jetzt kein neues thema starten und hab deshalb mal hier weiter reingeschrieben.


    bei mir liegt folgender fall vor:
    ich bin kleinunternehmer und entsperre handys im auftrag des kunden. das heißt, wenn jmd bei mir sein handy entsperren lässt, muss folgende einverständniserklärung unterschrieben werden:


    1.) Der Auftraggeber versichert der Eigentümer des zu entsperrenden Handys zu sein und versichert außerdem, dass keine Rechte Dritter an dem Handy bestehen.


    2.) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass durch diesen Eingriff die Garantie und Gewährleistung beim jeweiligen Provider verloren geht.


    3.) Der Auftraggeber versichret, diese Dienstleistung ausschließlich für private Zwecke in Anspruch nehmen zu wollen.



    ---


    bin ich mit dieser belehrung bzw. einverständniserklärung auf der sicheren seite?
    oder mach ich mich durch das entsperren dennoch irgendwie strafbar?


    wichtig ist, nochmal, alles geschieht im auftrag des kunden!


    hab das bisher immer gemacht ohne probleme, gestern schrieb mir jmd eine mail und meinte dass sei strafbar und ich solle meine artikel entfernen. hab ich dann erstmal getan aus sicherheit, obwohl ich mir zu 90% sicher bin, dass das legal sein sollte, da das ja erstens nur eine dienstleistung ist, und wie gesagt im auftrag des kunden geschieh.


    ich würde mich über eine antwort die meine frage löst sehr freuen.


    mit freundlichen grüßen,
    huzein

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    Leider gibt es in diesem Bereich kaum eine gesicherte Rechtsprechung.


    Ansich hat man ja das Gerät gekauft und bezahlt- ist also ansich persönliches Eigentum. Man sollte unbedingt auf die AGB`s achten, ob Passagen enthalten sind die vertraglich festsetzen, das das Handy vor Ablauf der 2 Jahre entsperrt werden darf von Fremden. Rechtlich gesehen wären sogar solche Passagen unwirksam, da dadurch eine sogenannte "Eigentumseinschränkung" bestehen würde.


    Ohne solche Eigentumseinschränkungen hat der Anbieter selbst keine Handhabe, Entsperrungen zu verbieten.


    Viel gefährlicher jedoch sind illegale Programme(Software) , Unlocked Tools und Flashprogramme, die für das Entsperren benutzt werden. Wobei es keine Rolle spielt, ob man diese selbst benutzt oder sie von anderen kommt.
    Firmen die Entsperrungen anbieten haben aber immer das Problem, dass sie im Markenbereich arbeiten und normalerweise Markenansprüche verletzen, was immer nicht gesetzeskonform ist. Den privaten Nutzer betrifft dies jedoch nicht.


    Auf jeden Fall sollte man den "Kunden" darauf aufmerksam machen, das durch solche vorzeitigen (und mit entspr.Software gemachten)Entsperrungen die Garantie und/oder Gewährleistung des Handys erlöschen lässt.

  • AW: Simlock entfernen, wie sieht das rechtlich aus?


    naja aufmerksam mach ich den kunden ja, durch die einverständniserklärung. da steht das dann auch drin, dass die garantie und gewährleistung beim jeweiligen provider verloren geht.


    was du geschrieben hast, von wegen, man solle unbedingt auf AGBs achten, betrifft ja dann nur den handybesitzer nicht mich.


    ist es denn nun strafbar? ich stelle die dienstleistung ja im prinzip nur zur verfügung und habe die absicherung mit der einverständniserklärung.


    LG
    huzein

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