AW: Betrug durch Vodafone?
Bisher mit Erfolg! :p
Letztes Jahr erst, leider notwendig eine Beschwerde über Revision, bei der Commerzbank.
Die Banken dürfen ohne vorliegende Einzugsermächtigung eigentlich gar nicht abbuchen (lassen).
b) Rückbuchung einer nicht genehmigten bzw. einer unberechtigten Lastschrift
Wird vom Konto des Bankkunden eine Abbuchung in Form einer Lastschrift vorgenommen, zu der der Bankkunde vorher keine Genehmigung erteilt hat, so handelt es sich um eine widerrechtlich erfolgte Lastschriftabbuchung. Derartiges geschieht oftmals wenn Personen versehentlich bei einem Gewinnspiel teilnehmen oder durch einen Telefonanruf in einen angeblichen Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen verstrickt werden. Selbstverständlich liegt in diesen Fällen mangels wirksamen Vertrags keine Genehmigung zur Abbuchung auf dem Bankkonto des Kunden vor, dennoch buchen die dubiosen Unternehmen der "Gewinnspielmafia" regelmäßig von den Konten ihrer Opfer ab. Diese Abbuchungen sollten die Betroffenen vollständig rückbuchen lassen.
Für die Rückbuchung einer illegalen Abbuchung besteht eine Frist von 13 Monaten ab der belastenden Abbuchung. Die Frist beginnt jedoch erst dann, wenn die Bank ihren Kunden über diese Abbuchung informiert hat.
Hierzu heißt es in den "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" in Punkt 2.5.1: "Widerspricht der Kunde einer noch nicht genehmigten Lastschriftbelastungsbuchung, ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag sowie etwaige Entgelte und Zinsen unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung befunden hätte". Und weiter steht hierzu in Punkt 2.5.5 in Absatz 2: "Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."
Ergebnis: Nicht genehmigte Lastschriften können Sie 13 Monate lang, nachdem Sie Ihre Bank von dieser Abbuchung informiert hat, zurückbuchen lassen!
Quelle: Bankkonto und Lastschrift - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Warmduscher bekommen ihr Geld aber natürlich nie zurück. Etwas Druck ist bei den Bänker meist nötig.