Beiträge von rocknroller

    hallo base user, habe gerade den kampf gegen den drittanbieter greyjoy limited mit nachstehend einkopiertem schreiben an base gewonnen. base hat den schwanz eingezogen und mir für die 4 per sms angekündigten belastungen von greyjoy limited, die in der summe dann auch auf meiner rechnung auftauchten, eine komplette gutschrift erteilt. nachstehend das schreiben als muster, natürlich mit abgeänderten persönlichen daten.



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    donald duck entenhausen, den 31.02.2015
    entenstr. 13 entenstr. 13
    12345 entenhausen






    Fa. BASE
    c/o E – Plus Service GmbH & Co KG
    Edisonallee 1
    14473 Potsdam
    Betreff: Kundennummer 12345678 donald duck



    Sie haben mir, mit SMS am 01./ 08./ 15. /22. Dezember 2014 eine Belastung
    durch angeblich erhaltene Leistungen einer Firma Greyjoy Limited mitgeteilt.
    Wie bereits jeweils in ihren sms als antwort > abgelehnt < sowie telefonisch in der hotline reklamiert und widersprochen, wird dieser Belastung hiermit nochmals schriftlich widersprochen.
    Sie sind aufgefordert, mein Kundenkonto von Forderungen dieser Firma belastungsfrei zu stellen, und mir das umgehend schriftlich zu bestätigen.
    Sie sind aufgefordert, für den Fall, das sie dem widersprechen, mir einen rechtlich einwandfreien Bezug von Leistungen von der Firma Greyjoy Limited durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
    Ich weise vorsorglich darauf hin, das ich ausschliesslich mit Ihnen, und nicht mit der Firma Greyjoy Limited ein Vertragsverhältnis habe, insofern verzichten Sie bitte auf Verweise darauf, mit dieser Firma direkt in Kontakt zu treten.
    Ich untersage hiermit jegliche Verwendung von Guthaben aus meinem Kundenkonto, jetzt und in Zukunft, zur Befriedigung von Anspruchstellungen durch die Firma Greyjoy Limited oder deren Rechtsvertreter oder Inkassobeauftragte.
    Ich habe bereits anwaltliche Vertretung beauftragt, die Vorgehensweise der Firma Greyjoy Limited zu prüfen, da aus Internetrecherche bereits jetzt abzusehen ist, das diese Firma mit illegalen Methoden arbeitet. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.
    In der Hoffnung auf eine zukünftig unbelastete Vertragsbeziehung, verbleibe ich
    Mit freundlichen Grüssen
    donald duck
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    knackpunkt des ganzen ist die tatsache, das nach geltendem deutschen handelsrecht, nachzulesen im hgb, eine leistung ohne beauftragung oder vertrag in egal welcher vertragsform auch immer, nicht in rechnung gestellt werden kann.
    das alleinige besuchen einer kontaktfläche ( popup) im internet, stellt keine eindeutige beauftragung oder vertragsbeziehung her, solange keine weiteren schritte durch anklicken, ausfüllen oder sonstigen willenserklärungen erfolgen.
    der drittanbieter kommt durch besuch seines popups allerdings in kenntnis der handynummer des besuchers.
    mit dieser information schickt er eine rechnung über angeblich erbrachte leistungen an den mobilfunkanbieter, welcher widerum erst dann verpflichtet ist, den anspruch zu prüfen, und seinem kunden den erhalt der leistungen nachzuweisen, wenn der kunde den belastungen form und fristgerecht widerspricht.
    viele mobilfunkkunden unterlassen das aus unkenntnis der rechtslage oder aus bequemlichkeit.
    genau darauf basiert das geschäftsmodell der drittanbieter, die leben von denen, die sich nicht wehren.
    also nicht bangemachen lassen, obigen text als einspruch benutzen, und den ungerechtfertigten und damit rechtlich haltlosen forderungen entgegentreten.
    wer sich nicht wehrt……. lebt verkehrt. toi toi toi………