@Kirschpudding
@mosyr
Vielen Dank für Eure Antworten. Mit der Thematik Pseudo-Prepaid, Pseudo-Postpaid oder Hybrid-Anbieter kannte ich mich noch nicht aus. Da werde ich mich noch einlesen müssen.
@mosyr
Laut dem erwähnten Zitat von @Kirschpudding müsste es sich in meinem Fall um einen regulären Prepaid-Tarif handeln, da ich keine vertragsähnliche Zahlweise über eine monatliche Rechnung und/oder Abbuchung vom Bankkonto habe. Es kommt durchaus auch vor, dass ich schon mal einen Monat lang nichts verbrauche. In Rechnung wird mir da nichts gestellt. Es gibt also kein Mindestumsatz oder dergleichen.
@all
Aber selbst wenn es sich hierbei um Pseudo-Prepaid handeln würde, bestätige ich vor jeder Aufladung, (wie in meinem 1. Beitrag erwähnt) die per Überweisung vom Konto getätigt wird, folgenden Satz per Pop-up:
"Nein, ich möchte die manuelle Aufladung wie bisher beibehalten. Ich bin damit einverstanden, dass bei nicht ausreichendem Guthaben ggf. laufende Gespräche beendet oder Tarifoptionen gesperrt werden."
Allerdings ist in diesem Satz meines Erachtens eine Fußangel enthalten. Das Wort "gegebenenfalls". Eventuell wird sich hier eine Option aufseiten des Anbieters aufgelassen, die er im Zweifel vor Gericht bspw. für sich nutzen kann. Da kann der Anbieter sozusagen selbst entscheiden was genau er macht, für den Fall der unzureichenden Prepaiddeckung (ist aber nur eine Vermutung).
Gäbe es diesen Absatz nicht, der bei jeder Aufladung bestätigt werden kann, würden Minusbeträge nach Aufbrauch des Guthabens ja evtl. noch Sinn machen. Auch hier gibt es ein "Aber". Denn als einige Tage später Guthaben aufgeladen wurde, war dem Kontostand direkt vor der Aufladung online nicht -3,00 € zu entnehmen, sondern 0,00 €. Es wurde klar suggeriert, dass das Konto ausgeglichen ist.
Gerade auch unter Beachtung der 2. Option, die ich grundsätzlich nicht verwende, ich zitiere:
Ja, ich möchte die manuelle Aufladung weiterhin nutzen. Ich bin damit einverstanden, dass ich auch solche Entgelte zahle, die für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entstehen, die über mein vorhandenes Guthaben hinausgehen. Mit Bestätigung dieser Option kann ich mein Guthabenkonto weiterhin komfortabel per SMS aufladen.
Entsteht der Eindruck, dass ganz grundsätzlich die geklickte Aktion völlig ignoriert wird.
Meiner Meinung nach verhält sich der Anbieter deshalb hier rechtswidrig. Mein getätigter Widerspruch ist daher inzwischen verschickt und auch eingetroffen (Eingangsbestätigung per SMS erhalten). Er soll sich einfach mal zur Sache äußern.