Auch mit Rechtschutzversicherung laufe ich für 30€ nicht zum Anwalt, die Kommunikation traue ich mir schon selber zu. Außerdem ist aufgrund der ganz klar falschen Abrechnung der Fall relativ klar.
Es wäre nur wirklich schön zu wissen, ob dieses Prüfprotokoll so korrekt ist. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass es im Netz keine Beispiele dafür gibt. Offensichtlich fordert das niemand an, trotz geschätzter 25% falscher Rechnungen und den Verpflichtungen des §45i TKG.
Ich habe das mal bereinigt hochgeladen. Was meint ihr, ist das ein zulässiges Prüfprotokoll?