AW: Samsung GT-S5230 games installieren ?
und bei "dringend" trotzdem 2 Min Zeit nehmen, und Firmware und MicronChip abchecken.
Mehr dazu in den von Spinat erwähnten Lösungen.....
AW: Samsung GT-S5230 games installieren ?
und bei "dringend" trotzdem 2 Min Zeit nehmen, und Firmware und MicronChip abchecken.
Mehr dazu in den von Spinat erwähnten Lösungen.....
AW: Android: Taskmanager oder nicht ?
Vorm herunterfahren brauchste nix löschen, wird dann eh beendet.
Meine persönliche Erfahrung zeig tmir, das man grundsätzlich keinen TK braucht,
hast du aber viele Apps nicht nicht richtig geschlossen werden, kanns schonmal ruckeln,
dann schafft so ein TK abhilfe. Ein Unterschied ist spürbar.
Besonders auf Geräten mit <1GHz Prozessor, wie meine Defy1, da macht das bei der
Masse der Apps schon Sinn.
AW: GT-S5230-Problem...
Wie schiebst du sie denn aufs Handy?
Bluetooh Push Onjekt, USB Kabel mit der Samsung Suite ?
Denn da kann man den Speicherort doch bestimmen.
Es gibt in den Speichereinstellungem glaube ich auch eine wo BT Downloads gespeichert
werden sollen? Wird die Speicherkarte denn ständig vom Handy erkannt ?
ich habe eine Frage:
Meine BONUS-Flat läuft bis 01.12.2011.
Wenn ich vorher auflade, zum Beispiel für 19EUR,
dann bekomme ich ja erneut 4 Wochen Bonusflat.
Beginnen diese 4 Wochen sofort ab Aufladung zu laufen,
oder beginnen diese 4 Wochen dann erst ab 02.12. ???
Weiß das zufällig grad jemand ?
AW: Simyo mit Postpaid - fehlerhafte Rechnung
Das ist doch mal schön zu lesen, das auchmal ein Problem unter der
Mithilfe des Providereigenen Kundenservice gelöst wird.
wie es wirklich ist, du meinst die Realitaet....
stell dir doch mal die Frage, wieviele einen RA beauftragen um die zustehenden Rechte aus dem BGB zunerstreiten.
realität und geltendes recht sind hier weit auseinander.
... gesendet via tapatalk.
AW: Komme nicht in den Market und Apps werden nicht runtergeladen
ZitatJa, kommt sie ja auch nicht
Naja aber eher wegen Netz/Übertragungs- oder market Problemen,
würde es am Google Konto liegen, würde das Handy sofort beim Starten
des Market das Einrichten eines G-Kontos starten.
ZitatWenn das Googlekonto zwar hinterlegt ist, aber vom Handy nicht richtig erkannt wird
Wenn es hinterlegt ist, ist es eingerichtet, somit gesynct.
Wie kann es dann nicht richtig erkannt werden ?
Ich verstehe ja wenn es beim einrichten des Google Kontos zu Problemen kommt,
aber dann wird es auf dem Handy nicht eingerichtet, dann hast du quasi kein G-konto auf dem Handy.
Oder wie meintest du das jetzt, kirsch?
AW: Rechte des Käufers gegenüber T-Online
Wenn man sich das BGB ansieht, stehen dem VK ja zwei Varianten zur Nachbesserung zur Verfügung.
Er kann bei einem Mangel entweder wandeln (ersetzen, neu liefern,etc) oder er kann nachbessern.
Dabei geht es um die Verhältnismäßigkeit. Aber nach zwei Versuchen hat man das Recht auf
Wandlung (Ersatz durch Neu, Neulieferung).
ZitatDas würde ja bedeuten, ein Wandlungsgerät - was ja auch ein neues mit anderer IMEI ist - müsste dann nur einmal kaputt gehen und schon gäbs wieder Anspruch auf ein neues...
Nein.
Ist es also defekt und er wandelt es, hat er einmal nachgebessert,
ist es dann wieder defekt und er repariert es, hat er 2x nachgebessert,
ist es nun wieder defekt kannst du deine Ansprüche durchsetzen.
Wie bereits erwähnt, wird das durchsetzen der dir zustehenden Rechte das Problem sein,
denn stellt sich der VK quer, musst du zum durchsetzen deiner Rechte einen RA beauftragen.
Zitathat das eine neue IMEI und der Spaß geht von vorn los
Auch eine IMEi kann das BGB nicht umgehen.
Er bessert meine gekaufte Sache aus dem Kaufvertrag nach.
Ob das Gerät nun eine andere IMEI (Seriennummer) trägt oder nicht.
AW: Komme nicht in den Market und Apps werden nicht runtergeladen
ZitatBlöde Frage, aber ist das Google-Konto richtig hinterlegt?
Ohne kommst du nichtmal in den market.
AW: GTMobile - Nur Probleme damit!
Tja, so kann man auch seine Kunden verärgern...
AW: Komme nicht in den Market und Apps werden nicht runtergeladen
Vielleicht ein market-Problem.
Ist das Problem erst heute da oder schon länger.
Ich musste meine market-Updates heute auch mehrmals starten bis es geklappt hat.
AW: Unbekannt und nicht im Anrufsverzeichniss
Bei Samsung gibts doch diese Art Fake-Anruf im Menü (weiß grad nicht wie das heisst),
wo man einstellen kann, das das Handy klingelt, und man so aus einer Situation rauskommt.
Hast du das schonmal geprüft?
AW: Rechte des Käufers gegenüber T-Online
ZitatIn den AGB's von T-mobile find ich auch nix dazu, wie soll Endverbraucher da durchblicken
Das steht nicht in den AGB, sondern im BGB, ich meine §440, denn da heisst es:
[...] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.[...]
Da kommt auch nicht T-Mobile, Telekom oder T-irgendwas drumherum.
Das Problem dabei:
Wenn die wirklich darauf bestehen, kannst du dein Recht nur auf dem Rechtsweg erstreiten.
Ob sich das dann lohnt musst du selbst entscheiden.
@Kirsch:
Auch ein Umtausch ist eine Nachbesserung, also der erste Versuch,
muss das "neue" Ding repariert werden, wäre das der Zweite,
ist es dann wieder kaputt.... naja weißte ja.
AW: Wie Apps bezahlen?
Man kauft über Kreditkarte.
Ich meine gelesen zu haben das man mit einer VODAFONE-Vertragskarte auch via
Mobilfunkrechnung zahlen kann. Bin mir aber nicht sicher und kann es nicht prüfen.
Alternativ kannst du den Entwickler per email anschreiben, vielleicht lässt er sich
auf eine andere Zahlungsweise wie z.B. paypal ein. Habe auf diese Weise auch
schon Apps gekauft, und so eine email Anfrage hat mir auch schon die ein und andere
Vollversion kostenlos verschafft.
Andere Möglichkeiten bleiben dir nicht.
AW: Rechte des Käufers gegenüber T-Online
Nachbessern können die so oft sie wollen,
nach 2 gescheiterten NAchbesserungsversuchen (gleicher Fehler, z.b. Display kaputt) kannst du wandeln.
Schriftlich mit Fristsetzung.
Wenn T-Mobile auf erneutes Nachbessern besteht, kannst du deine Rechtsansprüche nur mittels RA durchsetzen.
Ob sich das aber lohnt....
AW: 1888 € für Datennutzung
Hallo xkaaay,
erstmal möchte ich deinem ganzen Post zustimmen, aber folgendes sehe ich anders:
ZitatIm übrigen: na klar sagt dein Anwalt, dass es Chancen gibt - er verdient ja dadurch. Nur ein seriöser Anwalt sagt dir klipp und klar, dass eine Kostenerstattung reine Kulanzsache ist!
Ich glaube nicht, das es so schlecht aussieht. Die Verhätlnismäßigkeit 2000Eur für Datenutzung
gegenüber 10Eur einer Monatsflat ist nicht gegeben.
Das Wissen die Unternehmen glaub ich auch.
Viele Beiträge über sauhohe Rechnungen enden damit, das der Provider ein Kulanzangebot
macht, dem Kunden 70% erlässt, und der Kunde schnell bezahlt, weil er das Ende seines
Problems sieht.
Methode ???
AW: Mein Base und Sms Allnet-Flat, erste Rechn. über 200 Euro????
ZitatAuf den mobilcom-SIMs ist öfters die Zentralnummer E-Plus/Base vorinstalliert, also die, die dem Originalnetzbetreiber gehört. Die Mobilcom-Base-Zentrale ist aber eine andere... Wenn man die also nicht manuell einstellt, kanns schief gehen. Und da scheint hier passiert zu sein.
Danke für die Aufklärung, Kirsch!
Mal ehrlich, das grenz ja schon fast an Be.... !
AW: Simyo Mehrfachberechnungen Tarifoptionen - System oder Versehen?
Zitathabe ich also brav per cash Gutschein aufgeladen. Es dauerte recht lange ( ca. 2 Std.) bis sich das Guthaben dann endlich zeigte. Doch, oh Schreck: Noch bevor ich noch etwas ändern konnte war die uralte "Festnetz-und SMS-Flat" zu 15,- Euro wieder aktiviert- und mein frisch aufgeladenes Guthaben weg
Da gabs doch so einen Passus der besagte, das eine gebuchte Flat pausiert,
wenn das Guthaben für eine Neubuchung nach Ablauf der Flat nicht reicht,
und sich dann mit der nächsten ausreichenden Aufladung wieder aktiviert....
AW: Noch eine Neue
Hallo Tess59 und herzlich willkommen hier !
AW: Abzocke bei APP
Auszug aus dem von dir genannten link:
Daher sei es nicht empfehlenswert, die Gebühren für die Mehrwert-Dienste von der Bank zurückbuchen zu lassen. Denn im schlimmsten Fall kann der Netzbetreiber die SIM-Karte sperren lassen. Der Verbraucher sollte stattdessen das vermeintliche Abo sofort beim Anbieter sowie beim Netzbetreiber widerrufen.