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Beiträge von Webmaster

  • Probleme mit www.smscore.de

    • Webmaster
    • 10. April 2006 um 23:24

    Hallo,

    Thema ist nun wieder geöffnet, da es in der Tat bei Jugendlichen eher nicht der Fall ist, das diese zahlen müssen...

    Ob die Verfälschung jetzt absichtlich oder unabsichtlich war ist hier mal ganz davon unberührt...

    Wer sich hier mit seiner Wortwahl nicht zurückhalten kann, fliegt sofort raus...

    Gruß Thomas

  • Simsen.de bitte Hilfe, habe Rechnung bekommen!!!!!

    • Webmaster
    • 10. April 2006 um 23:20

    Der simsen.de-Ratgeber: So reagieren Sie richtig

    Hunderte Internetnutzer lockte der Internetdienst simsen.de jüngst mit angeblichen Gratis-Angeboten in die Abo-Falle. Unzählige Betroffene suchen zurzeit im Netz Rat und Hilfe. Netzwelt-Anwalt Stefan H. Pauly erklärt, wie Sie da wieder herauskommen...

    Der Tenor ist in allen E-Mails der gleiche: Ich habe mich eingetragen und glaubte an Gratis-SMS und ein harmloses Gewinnspiel. Dass ich in Wahrheit ein kostenpflichtiges Abonnement einging, war mir nicht bewusst. Der Schock kam erst, als simsen.de mir die Rechnung präsentierte. Wie jetzt aus dem Vertrag herauskommen? - Diese Frage stellen sich zurzeit viele simsen-Kunden wider Willen. Netzwelt ist der Sache mit Hilfe von Rechtsanwalt Pauly auf den Grund gegangen. Seine Stellungnahme finden Sie hier:

    simsen.de - Das rät Rechtsanwalt Pauly

    Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Personen nie eine Widerrufserklärung erhalten haben. Sprich: Diese ist ihnen weder per E-Mail, per Fax noch per Briefpost zugegangen. Trifft dies zu, sind insgesamt drei Fallgruppen von Betroffenen zu unterscheiden.

    1. Gruppe: Keine SMS versandt

    Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, keine SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.

    Sie müssen nicht zahlen! - Formulieren Sie stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Die in den AGBs von simsen.de verarbeitete "Widerrufsbelehrung" enspricht in keinerlei Hinsicht der Textform-Erfordernis nach §§ 312c Abs. 2 S.1 Nr. 2, 126b BGB. Der Lauf Ihrer Widerrufsfrist hat noch nicht einmal begonnen. Im Übrigen ist eine Widerrufserklärung per E-Mail zwar möglich, aber in dieser Hinsicht sollten Sie sicher gehen.

    2. Gruppe: Bis zu 100 SMS versandt

    Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, bis zu 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.


    Auch hier müssen Sie meiner Ansicht nach nicht zahlen! - Formulieren Sie ebenfalls stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Eine im Sinne des § 126b BGB formgerechte Widerrufsbelehrung haben Sie auch in diesem Fall nicht erhalten. Die ersten 100 SMS wurden Ihnen als "Gratis-SMS" versprochen. Ihr Widerrufsrecht ist, wenn Sie sich im Rahmen dieser 100 SMS bewegt haben, auch nicht erloschen, da Sie durch Inanspruchnahme derselben noch keine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst haben.

    Dies gilt meines Erachtens selbst dann, wenn bis zu 100 SMS zeitlich nach Ablauf der 14-tägigen "Gratis-Erprobungsphase" versandt wurden. Denn anders können die einschlägigen AGBs von simsen.de im Hinblick auf die nichtordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie unter Heranziehung der nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu berücksichtigenden Begleitumstände des jeweiligen Vertragsschlusses nicht verstanden werden. Und Zweifel in der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB selbstverständlich zu Lasten des Verwenders. Und das ist hier ganz klar simsen.de.

    3. Gruppe: Über 100 SMS versandt

    Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, über 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.

    Jetzt haben Sie ein Problem. Denn höchstwahrscheinlich müssen Sie zahlen. Hintergrund: Ab der 101. versandten SMS haben Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst. Ihr Widerrufsrecht ist somit erloschen. Das Verschicken einer Widerrufserklärung wäre im Zweifel vergebene Liebesmüh. Aus Ihrer persönlichen Sicht mag simsen.de Sie "hereingelegt" haben. Juristisch sind deren Verantwortliche jedoch auf der sicheren Seite. Ihnen verbleibt somit nur, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

    Zur Klarstellung am Schluss
    Laut § 13 der AGBs von simsen.de "gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate". - Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Damit müssen Sie nicht rechnen. Für Sie gilt selbstverständlich das deutsche Recht. Denn diese AGB schreibt die Anwendung ausländischen Rechts auf Rechtsverhältnisse mit engster Verbindung zum deutschen Recht vor. Sie ist im Sinne des §305c Abs. 1 BGB "überraschend" und wird damit nicht Vertragsbestandteil.

    Anmerkung: Dieses Gutachten wurde von Rechtsanwalt S. Pauly auf Grundlage der Inhalte auf simsen.de vom 20. Januar 2006 erstellt und gibt seine juristische Ansicht wieder. Mittlerweile wurden die Inhalte der Webseite leicht verändert.

    Quelle: http://www.netzwelt.de/news/73535_2-d…gieren-sie.html

  • Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?

    • Webmaster
    • 10. April 2006 um 23:16

    Hallo,

    da viele Probleme mit diveresen Sms-Seiten haben, habe ich mich in vielen Foren schlau gemacht und kann folgende Daten posten:

    1. Ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam?

    § 106 BGB
    Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt

    § 110 BGB
    Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    Anm: Bei einem Abonnement tritt die vollständige Wirksamkeit nur nach § 107 BGB nicht nach § 110 ein, weil diese Vorschrift voraussetzt, dass der Minderjährige seine Leistungspflicht in vollem Umfang erfüllt hat. Dies ist aber dann der Fall, wenn ein Monatsbetrag gezahlt worden ist, ansonsten ist der Vertrag schwebend unwirksam nach § 107 BGB.

    Weitere Infos dazu unter
    http://www.lawblog.de/index.php/arch…/scharfe-babes/
    http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d26844.html

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    2. Geburtsdatum wurde absichtlich gefälscht

    Dazu kann ich nur schreiben was ich in den meisten Foren gefunden haben:

    1. Eltern haften nicht für ihre Kinder sondern nur für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht
    2. Mit allergrößter Sicherheit wird gegen keinen jugendlichen Anmelder ein Strafverfahren wg. "Betrugs" eingeleitet werden
    3. Eine falsche Altersangabe kann wohl kauzm zur Aushebelung der Jugendschutzvorschriften im BGB führen. Schließlich passiert es doch auch tagtaäglich im realen Geschäftsverkehr, dass sich unter 18-jährige a) als solche nicht erkannt werden und b) sich auch schonmal als volljährig ausgeben. Wenn der Verkäufer dann nicht den Ausweis verlangt hat er wohl schlechte Karten die Wirksamkeit des Vertrags zu erreichen.

    Die schwebende Unwirksamkeit gilt auch dann, wenn der Minderjährige falsche Angaben zum Alter gemacht hat. Der Kaufmann muß sich davon überzeugen, daß er es mit einem volljährigen Geschäftspartner zu tun hat.

    P.s. Wie immer keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!

  • Nokia 3510 & 3510i Sicherheitscode

    • Webmaster
    • 10. April 2006 um 18:00

    @Peterle

    Der Code sollte 1104303430 sein!

    Gruß Thomas

  • Wo verschicke ich die billigsten SMS ins Ausland (Polen)?

    • Webmaster
    • 9. April 2006 um 19:43

    Mir ist keiner bekannt der auch ins Ausland billig versendet. Beste Alternative ist vielleicht ein polnische Prepaid-Karte?

    Gruß Thomas

  • www.sms-heute.com - Probleme

    • Webmaster
    • 9. April 2006 um 17:04
    Zitat von ladyme

    kann mir vielleicht auch mal irgentjemand von euch helfen? hier gehts um ne ernste sache und ihr lasst die user hier einfach damit allein?

    echt für den arsch!

    Bist du nun schon 18, oder nicht? Falls ja sieht es sehr schwierig aus. Hast höchsten durch den Punkt das du durch E-Mail gekündigt hast ne Chance

  • Nokia 3510 / 3510i Simlock entfernen!

    • Webmaster
    • 8. April 2006 um 21:32

    Hmmm wieder mal T-Mobile, bei T-Mobile gibt es öfters mal solche "Scherze" bei anderen Providern hatten wir so gut wie nie Probleme...

  • Nokia 6310 + 6310i Sicherheitscode

    • Webmaster
    • 8. April 2006 um 20:52

    @pzaeh

    Code ist 3561057525

    Gruß Thomas

  • Nokia 6230 + 6230i Sicherheitscode

    • Webmaster
    • 8. April 2006 um 20:50

    @head9r

    Der Code müsste 7024702204 sein!

    Gruß Thomas

  • Nokia 3310 Simlock entfernen

    • Webmaster
    • 8. April 2006 um 20:42

    Hi Haro,

    sollte der Code #pw+ 97 62 52 92 18 +1# sein!

    Gruß Thomas

  • Nokia 3410 Simlock entfernen

    • Webmaster
    • 8. April 2006 um 20:40

    Marcel@

    Einer dieser Codes sollte gehen:

    #pw+ 87 25 87 54 80 +1#
    #pw+ 79 23 97 22 52 +2#

    Gruß Thomas

  • free SMS nach Armenien

    • Webmaster
    • 6. April 2006 um 22:04

    Schon auf http://www.free-sms-world.de unter "Free Sms" probiert?

    Musst dann "Free Input" beim Eingabefenster eingeben und die Nummer im internationalen Format siehe Beispiel eingeben.

    Ansonsten wüsste ich jetzt keine kostenlose Seite :cry:

  • ALDI Prepaid mit 15 Cent pro Minute untereinander 5 Cent!

    • Webmaster
    • 5. April 2006 um 20:34

    Grambi1, am besten du schaust erstmal hier:

    http://www.free-smsworld.de/prepaid-handykarten.php

    Alle aktuellen Anbieter & Tarife im Überblick, ist auch vor allem jedes Netz vorhanden :)

  • Mobilfunkanbieter und Mehrwertdienste

    • Webmaster
    • 3. April 2006 um 21:53

    Hallo,

    helfen kann dir da wirklich nur ein Anwalt der sich in diesem Gebiet auskennt. User hier im Forum dürfen nur ihre persönliche Meinung äußern, aber keine Rechtsberatung leisten.

    Leider musst du dir wohl nen Anwalt nehmen, der wird aber auch nicht umsonst sein und kann die Kosten nochmals steigern :cry:

    Juristisch gesehen kann eine Minderjährige keine Verträge abschließen, aber dann kommt wieder das evtl. Eltern belangt werden können. Alles nicht so einfach, was hat der Verbraucherschutz eigentlich gesagt, die müssten doch am besten bescheid wissen. Ist sicher nicht das erste Mal das Leute mit dem gleichen Problem daher kommen...

    Gruß Thomas

  • www.sms-heute.com - Probleme

    • Webmaster
    • 2. April 2006 um 17:29

    Les dir mal das von mir durch...da siehst du das es noch viel schlimmer geht in unserem deutschen Staat. Obwohl ich sicher keinen Schaden angerichtet habe und keiner weiß ob diese Klage gerechtfertigt ist...

    https://www.mobilfunk-talk.de/forum/post9526.html#9526

    Da geht es um andere Summen und dann sagen die Leute man soll mit seiner Free-SMS Seite keinen Gewinn machen...sonst wäre ich wohl jetzt total im A*sch..falls das durchgeht..

  • Nokia 3220 Simlock entfernen

    • Webmaster
    • 2. April 2006 um 03:13
    Zitat von leubi

    Ok, vielen Dank!
    Werde mich morgen mal beim Händler mit einer Story melden.

    Werde Euer Forum gerne in unsere Linkliste aufnehmen und weiterempfehlen!

    Danke,freuen uns natürlich bei dir aufgenommen zu werden :wink:

    Gruß Thomas

  • www.sms-heute.com - Probleme

    • Webmaster
    • 2. April 2006 um 03:08

    Hallo niza85,

    ich verstehe das du verärgert bist, trotzdem gehören Wörter wie "penner" nicht in das Forum, bleibe sachlich. Außerdem ist eine Rechtsberatung nicht gestattet, nur die Vertretung deiner eigenen Meinung.

    Gruß Thomas

  • Nokia 5210 / 8210 / 8310 / 6510 Sicherheitscode

    • Webmaster
    • 2. April 2006 um 03:01

    @samimukke

    Wäre eine gute Idee, das Board in die Handy-Topliste mal einzufügen, falls du die kennst? Würde sicher noch mehr Besucher bringen, aber danke schon mal für den Hinweis, überlege mir mal wie man es einbringen kann ;)

    Gruß Thomas

  • Nokia 3220 Simlock entfernen

    • Webmaster
    • 31. März 2006 um 00:52

    @Leubi

    wie bist du denn auf die Codes gekommen, soweit ich weiß ist der "DCT4CalcGUI3.6.1" Calc nicht mit dem Problem betroffen, das der Netzcode von Orange UK verwendet wurde statt für Orange CH.

    Das Programm Cyber GSM hat diesen Bug jedenfalls drinn und errechnet somit falsche Codes, wenn man den Netzcode nicht manuell berichtigt...

    Gruß Thomas

  • Impressum E-Mail Adresse vor Spam schützen

    • Webmaster
    • 31. März 2006 um 00:47
    Zitat von leubi

    Das @ durch &#64 ersetzen.
    Die User sehen ein normales @, Robots erkennen jedoch nur Text so das die Adresse nicht als solche verstanden wird.

    Noch besser ist natürlich das Kontaktformular!

    Danke @leubi für den Tipp, viele machen es auch mit (at) oder mit einem Bild das eingefügt wird.

    Werde mal das mit dem &#64 probieren und hoffen, das sich etwas weniger Spam-Emails in meinem Mail Account finden werden.

    Gruß Thomas

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