AW: Free Nokia Mobile Series 60 Games with pictures
Fetter Link mit guten Games, habe den Beitrag erst jetzt bei der Suche in Google gefunden :o
Thanks
AW: Free Nokia Mobile Series 60 Games with pictures
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AW: Fun-Aufladen.de - 10 Free-Sms + gratis Handyfun
Gibts die Sms nur einmalig, oder monatlich?
AW: http://www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld
Ist doch klar wieso die immer und immer wieder schreiben, sie wollen sich selbst "schützen".
Glaubt ihr, es würde noch jemand zahlen wenn die Leute in den Foren genau wissen, das irgendwann sowieso nichts mehr kommt ??? Es spricht sich doch sonst schnell rum das nach der x-ten E-mail oder Sms Sendepause war, irgendwann geht es wohl weniger um die Forderung, sondern mehr um die Unsicherheit die man nicht enden lassen will ![]()
AW: http://www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld
Habe irgendwo gehört das bis zu 80% der Leute bei den Diensten zahlen, weil sie so enorm eingeschüchtert werden. Vor Gericht wäre für die wahrscheinlich keine gute Idee, sollte sie nämlich verlieren, wäre es ein Musterverfahren und dann würde keiner mehr zahlen....
Also bisher habe ich auch nichts von einem Gerichtsprozess gehört ![]()
AW: http://www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld
Eventuell hilft dem ein oder anderen dieser Link, ist aber nur ein Muster für Leute aus Österreich! Dennoch gibt es einige Punkte die man mal lesen sollte, vor allem weiter unten
http://www.ombudsmann.at/ombudsmann.php…msen%2C+usw.%29
@Kenny051
Da darf dir nur dein Anwalt eine Beratung geben, normalerweise ist eine IP-Adresse aber leicht manipulierbar und darf evtl. nicht als Beweismittel dienen. Jetzt haben sie noch deine Handynummer, bin mir sicher das sie über dritte irgendwie an deine Adresse rankommen. Soweit ich weiß ist es aber nur der Polizei erlaubt mit einer Handynummer, oder IP die Adresse bei der Telekommunikationsauskunft ausfindig zu machen...
Ein interessanter Beitrag über die Firma kam auch bei Bizz, der hier zu sehen ist http://www.myvideo.de/watch/85162
LG S-5200 Simlock entfernen
Sers,
wollte mal fragen, ob es schon Möglichkeiten gibt das LG S-5200 zu entsperren, oder ob dies nur mit dem Code vom Provider möglich ist. Das dieses Handy noch keine 2 Jahre auf dem Markt ist, ist mir bewusst ![]()
Möchte nur wissen, ob es technisch schon möglich ist!
AW: Klingeltöne für NOKIA 6280 - wer weiß was
Das Handy unterstützt die von Nokia Standart Töne (weiß aber nicht genau was das jetzt für formate sind), mp3
Schau mal auf http://www.free-sms-world.de/gratis-klingeltoene-downloaden.php da solltest du ein paar entsprechende Seiten finden ![]()
AW: Wie kann ich meine Software des Nokia 6280 auf eine bessere umstellen ohne Shop
die antwort ist nein.
Ja bei den neuen Symbian Handys der Series 60 ist das nicht so einfach und man kann nur mehr kaputt machen
Würde dir auch dringend den Gang zum Fachhändler raten, habe schon einmal nen Handy durch nen Software Update verpfuscht :o
AW: http://www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld
Komisch finde ich halt noch das die mir die woche lang keine mails schicken und an einen tag leich 3 ich werd ma nichts tun falls polizei inkasoo oder sonst wer brief schreibt oder vor der tür steht benachrichtige ich mein anwalt und wenn ich gezahlt habe oder nicht werde ich dann euch berichten
Also die werden das ganze erstmal abarbeiten müssen und dann schicken sie halt gleich alles auf einmal. Glaube kaum das du zur Polizei rennen musst, wenn die dir ne Rechnung schicken, das ist denen ihr Problem. Vor allem wissen sie, das viele Minderjährige sich anmelden und vor Gericht haben sie dann eh keine Chance und haben viele Kosten...
AW: http://www.esims.ch...96€ aber noch keine 18 und kein Geld
Hey Leute lest euch dies erstmal durch, bevor ihr abdreht ![]()
ZitatAlles anzeigenVorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen
In der letzten Zeit häufen sich hier in den Kommentaren die Anfragen von Betroffenen, die auf Seiten wie simsen.de o.ä. hereingefallen sind und nun wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Daher hab ich mich entschlossen, nochmal einen zusammenfassenden Beitrag zu schreiben.
Vorab noch ein Hinweis: weder ist es mir erlaubt, noch möchte ich an dieser Stelle individuelle Rechtsberatung durchführen. Die Fragen einzelner Kommentatoren “Wie soll ich mich jetzt verhalten?”, “Hab ich die und die Ansprüche?” werde ich daher nicht beantworten. Und in vielen Fällen wäre eine Beantwortung auch reichlich unseriös, da häufig die Detailinformationen fehlen.
Grundprinzip der Internet-Abo-Fallen
Zunächst kurz eine Beschreibung dessen, was ich unter “Internet-Abo-Fallen” verstehe. Die Gestaltungen dieser Seiten sind inzwischen sehr vielfältig. Angefangen hat dies mit Angeboten, bei denen es darum geht, SMS über das Internet zu versenden (bspw. simsen.de, smsfever.tv, 88sms.de, sms-heute.com). Häufig werden diese Angebote auch mit einem Gewinnspiel kombiniert. Längst geht es jedoch darüber hinaus: da gibt es Seiten, auf denen man seine Lebenserwartung bestimmen kann (lebenserwartung.tv); Angebote bei denen man DVDs “testen” (movie-tester.com, dvden.de) oder sich als “Auto-Tester” anmelden kann (testcars.de) und vieles mehr.Diese Seiten haben gemein, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Häufig wird auch mit den Worten “gratis” oder “kostenlos” hervorgehoben geworben. Lediglich in den Teilnahmebedingungen oder in unscheinbar gestalteten Fußnoten findet sich dann der Hinweis, dass man mit der Anmeldung zu dem Angebot einen langfristigen Vertrag abschließt. Häufig soll der Jahresbetrag auch bereits im Voraus fällig sein. Die Betroffenen erfahren von der Kostenfolge erst, wenn sie nach einiger Zeit die Rechnung erhalten und zur Zahlung aufgefordert werden.
Ist die Forderung berechtigt?
Man kann bereits über die Frage streiten, ob mit der Anmeldung zu diesen Angeboten überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies würde nämlich voraussetzen, dass die Betreiber dieser Seiten nach Treu und Glauben davon ausgehen durften, dass tatsächlich ein kostenpflichtiges Angebot abschließen wollten. Bei einigen Seiten wird man dies jedoch verneinen können - dies gilt insbesondere dann, wenn das Angebot als “gratis” beworben wurde.Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat. Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.
Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.
In den übrigen Fällen haben die Betroffenen zwei Möglichkeiten: sie können die Anmeldung 1. gemäß § 312d BGB widerrufen und 2. gemäß § 119 BGB wegen Irrtums anfechten.
Beim Widerspruch ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, dass hierfür eine Frist von zwei Wochen gilt. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn der Verbraucher deutlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Abdruck der Widerrufsbelehrung in den Teilnahmebedingungen oder AGB genügt diesem Deutlichkeitsgebot jedoch nicht. Problematisch ist in vielen Fällen allerdings, dass das Widerrufsrecht auch schon vor Ablauf der Frist erlöschen kann, wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist und mit dieser Dienstleistung bereits mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde.
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.
Wie sollte ich mich verhalten?
Das Wichtigste ist: nicht einschüchtern lassen und einen kühlen Kopf bewahren. Wenn man dennoch unsicher ist, sollte man sich - bevor der geforderten Abo-Beitrag bezahlt - rechtlich beraten lassen. Entweder von einem Anwalt oder von der Verbraucherzentrale. Die Strategie der Betreiber derartiger Seiten ist “Einschüchterung, Einschüchterung und nochmal Einschüchterung”. Die wissen sehr genau, auch welch wackligen Beinen ihre Forderungen stehen und versuchen so einen möglichst großen Anteil der Leute zur “freiwilligen” Zahlung zu veranlassen. Wenn man dem standhält, hat man wohl in der Regel nicht viel zu befürchten. Es ist kein Fall bekannt, in dem es tatsächlich zu einer Klage gekommen ist - davor schreckt man offenbar zurecht zurück. Denn dann müsste dargelegt und bewiesen werden, dass auch wirklich ein Vertrag zu den geforderten Konditionen vereinbart wurde. Außerdem müsste man sich vor Gericht den Fragen stellen, ob die Gestaltung des Angebots wirklich in Ordnung und nicht vielmehr auf Täuschung angelegt ist.Um auf “Nummer sicher” zu gehen, sollte man gegenüber den Betreibern die Anfechtung und - hilfsweise - den Widerruf erklären (s.o.). Am Besten das Ganze per Einschreiben/Rückschein, damit der Zugang auch bewiesen werden kann. Dann wäre es auch hilfreich, Screenshots von den jeweiligen Seiten anzufertigen, um im Streitfall auch darlegen zu können, wie die Anmeldeseiten ausgesehen haben.
Wenn man dies getan hat, besteht keinerlei Veranlassung auf Schreiben von etwaigen Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten noch zu reagieren. Auf die geltend gemachten Einwende gehen diese sowieso nicht bzw. nur mit Standardschreiben ein. Wie sollten sie auch anders: es ist davon auszugehen, die täglich hunderte Briefe von Betroffenen erhalten, wie soll man die noch individuell beantworten können? Und es ist auch ein Irrglaube, wenn man annimmt, dass ein Anwalt oder ein Inkassobüro besondere Kompetenzen oder Möglichkeiten hat. Deren Mahnungen unterscheiden sich nicht von einer Mahnung, die ich oder sonstwer verschickt.
Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wurde. Dies wird mitunter gemacht, weil es die Betroffenen zusätzlich einschüchtert. Außerdem muss die in einem Mahnbescheid geltend gemachte Forderung auch überhaupt nicht begründet oder gar bewiesen werden. Wenn man diesem Mahnbescheid jedoch widersprich (Frist beachten!), dann müsste die Gegenseite klagen und die Forderung eben auch begründen.
Noch ein Wort zu den IP-Adressen: Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man Ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Bislang ist die Rechtslage auch so, dass lediglich die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegen den Provider hat
Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vor…-abo-vertragen/
AW: Welche Handys unterstützen caller-id abhängige SMS-Benachrichtigungstöne? ?
Also die Samsung Antwort kommt mir auch etwas zu pauschal vor, im Testbericht zu Samsung SGH Z500 steht z.B.
Das Telefonbuch ist sehr üppig ausgestattet und man kann hier alles eintragen was man braucht: fünf Rufnummern, Vor- und Nachname, zwei Emailadressen, Homepage, Zuordnung in eine Gruppe, Geburtstag, zwei Anschriften und die so genannten Sonstigen Informationen schließen das ganze ab.
Wenn man dann noch einmal auf den Softkey drückt kommt man zu den Spezialoptionen in denen man jedem Eintrag ein Foto, einen speziellen Klingelton und einen speziellen SMS-Ton zuordnen kann. Auf das Telefon passen 1000 Kontakte und diese lassen sich nach Vor- oder Nachname ordnen.
Das ganze ist unter http://www.inside-handy.de/testberichte/s…500/test/671/9/ nachzulesen!
MAC Adresse ändern leicht möglich !!
Geb dir mal das, dann weißt du wie sicher dein WLAN ist :p
ZitatAlles anzeigenMAC-Adressfälschung ist Kinderkram
Zunächst einmal schaltet Kroma am D-LINK-Router alle Sicherheits-Optionen ab. Ohne Probleme kann er sich auf den Router verbinden. Ein anschaulicher Beweis, dass ungeschützte Netze völlig offen sind. Jedes WLAN-Gerät besitzt eine einzigartige, zwölfstellige Nummer, die MAC-Adresse. Der MAC-Filter im Router soll dafür sorgen, dass nur bestimmte MAC-Adressen, also auch nur bestimmte Rechner, ins Netzwerk kommen. Diese Nummer ist in der Regel fest in die Geräte eingebrannt, was viele Anwender glauben lässt, bei Einsatz eines MAC-Adressfilters seien sie sicher. "Viele Hersteller werben daher damit, dass der MAC-Adressfilter mehr Sicherheit brächte. Das stimmt jedoch nicht!" Zum Beweis führt er ein so genanntes MAC-Spoofing durch.
"Spoofing" heißt Manipulation. Die MAC-Adresse lässt sich manipulieren und ändern, jedes Gerät kann eine beliebige MAC-Adresse annehmen. Für diese Manipulation ist nur ein kleines Tool nötig. In Unix-Systemen kommt das Tool ifconfig zum Einsatz, Windows-Nutzer können zur SMAC-Software greifen, die die gleiche Funktion hat, nur eben schöner, mit Fenstern und dem anderen Windows-Klimbim.
Kismet: Das Schweizer Taschenmesser für WLAN-Hacker
Zuerst liest Kroma die MAC-Adresse mittels Kismet aus. Dazu wählt er einfach das gewünschte Netzwerk aus und lässt sich die Verbindungen zeigen. An dieser Stelle eröffnet sich schon die Sicherheitslücke des MAC-Adresskonzeptes: Die Adressen sind unerlässlich für die Kommunikation zwischen Netzwerk-Geräten. Das bedeutet, dass selbst bei WPA-verschlüsselten Netzwerken die MAC-Adressen unverschlüsselt übertragen werden. Ein Spoofing-Angriff wird dadurch wesentlich erleichtert, sagt Kroma.
Pierre Kroma richtet den Adressfilter auf dem Accesspoint ein. So, dass es nur der MAC-Adresse des Windows-Rechners erlaubt ist, auf das WLAN zuzugreifen. Dann liest er vom Angreifer-Rechner, der Linux-Kiste, mit Kismet die MAC-Adressen der Geräte aus, die mit dem WLAN verbunden sind. Keine schwere Angelegenheit. Nun liegt der Trick darin, die MAC-Adresse des eigenen Rechners so zu manipulieren, dass sie mit einer der mit dem Router verbundenen Adressen identisch ist. Das geschieht mit ifconfig oder SMAC.
Schneller geöffnet als ein Tagebuch
Schon ist der Zugang zum WLAN offen, erklärt Kroma. Der Router kann die Geräte nicht mehr auseinanderhalten und nicht mehr filtern, weil nun zwei Geräte mit ein und derselben MAC-Adresse im Netz sind. Der Angreifer ist verbunden und das sogar zeitgleich mit dem zweiten Rechner. "Eine Sache von einer Minute", bestätigt Kroma. Wenn, ja wenn nicht der WLAN-Treiber von Linux Probleme machen würde. Der erwies sich im Lauf der Vorführung nämlich als überaus unzuverlässig. "Jetzt geht das auch schon bei Linux los." Gemeint sind Treiber-Schwierigkeiten. "Man muss auf die richtige Version achten", so Kroma.
Aber wie steht es eigentlich mit der WPA-Verschlüsselung? Diese gilt allgemein als sicher, aber Pustekuchen. Hier ist nur die Vorgehensweise komplizierter, doch auch hier hat der erfahrene Hacker laut Kroma keine Schwierigkeiten, von den technischen Aussetzern einmal abgesehen. Ausgangspunkt ist wieder das Tool Kismet, diesmal, um die Kommunikation der WLANs mitzuschneiden. Genau hier setzt nun auch der WPA-Hack an: Sobald sich ein Client ins WLAN einbucht, muss er einmal mit dem Accesspoint die Zugangsdaten austauschen. Dieser "Handshake" genannte Vorgang erlaubt es dem Wardriver, das WLAN anzugreifen. Benötigt wird nichts als ein Tool wie Kismet.
Mehr erfährst du hier http://www.netzwelt.de/news/73801_2-c…ht-gemacht.html
Aber fall bloss nicht vom Stuhl ![]()
AW: Software abfrage beim Samsung?
Guckst du hier https://www.mobilfunk-talk.de/showthread.php?t=2151 ![]()
AW: SonyEricsson W810i entsperren
Wie geht das dann genau von statten? Du hast gesagt ich brauche ein Kabel, aber es soll Online funktionieren?
Steh irgendwie auf der Leitung, wäre nett wenn du etwas ins Detail gehst. Könnte jetzt sicher alles auf der HP irgendwie erfahren, aber ich bin mir sicher das es andere Leute evtl. auch mal interessiert. Einen Code der gleich funzt können sie ja anscheinend nich liefern
AW: Entfernen SIM-LOCK
Zitat von alphaAm einfachsten und zugleich teuersten, in dem du beim Provider anrufst und danach fragst. Für Sony Ericsson können keine Codes errechnet werden...
Ansonsten geht es nur mit einem flash /unlockfähigem Kabel (nich das DCU-60!) und nem Multiserver Credit oder durch einschicken für ~25€.
Mein Freund hat das gleiche Problem beim Sony W810i, was verstehst du genau unter einem Muliserver Credit?
Danke im vorraus !
AW: MMS vom Handy ins Internet
Abeeend,
kenne auf die Schnelle nur die Seite http://www.zhcity.ch die diesen Service anbietet. Du musst dein MMS-Bild an mms@zhcity.ch verschicken und es erscheint in wenigen Sekunden auf der Seite http://www.zhcity.ch im Internet.
Der Nachteil ist natürlich das es dort jeder sehen kann
Im Moment wird auch gerade ein Update auf der Seite durchgeführt und daher ist der Service nicht erreichbar.
Nils
AW: Dadamobile "gratis" Downloads + Free-SMS
Hey Leute,
also ich finde die Sachen von Dadamobile jetzt nicht überteuert wenn man es bewusst nutzen möchte, da ist Jamba nämlich um einiges teurer. Seit ein paar Tagen gibt es jetzt unlimitierte Standard Downloads, das blöde sind nur die WAP-Kosten die zusätzlich anfallen :mad:
Als Auszubildender kann ich mir die 2,99€ / Woche schon leiste
aber wenn man das ganze ungewollt am Hals hat ist es sicher ärgerlich
Vor allem merkt man es erst mit der nächsten Handyrechnung und da sind dann auch schon 4 Wochen rum :eek:
Hallo,
habe gelesen das man BB5 Modelle nicht so leicht entsperren kann, oder noch überhaupt nicht. Wollte daher mal wissen welches DCT4 Handy am neusten / modernsten ist und das Errechnen des Codes bei euch möglich ist?
Kenne bisher das Klapphandy Nokia Nokia 6101 das optisch schon mal gut aussieht. Möchte jetzt nicht alle Modelle in Ebay extra aufrufen, evtl. weiß es ja jemand von euch welches DCT4 Nokia Handy mit die "besten" Funktionen hat und "schön" ist.
Würde dann das Handy evtl. über einen Österreichischen Provider kaufen, damit ich es auch entsperren darf.
Vielen Danke schon mal!
Nils
AW: Kann das V3i keine WOrte lernen?
Nunja...Du musst das wort dass du neu haben willst einfach mit Itap(mit dem, dass wörter kennt) Buchstabe für Buchstabe eintippen. Viel Spaß mit deinem SMS-Tauglichen Handy ![]()
AW: Nokia 3410 Software Update / flashen
Danke für die genau Antwort @alpha soweit ich mitbekomme kann ich mir die Software dann dort auf dem Server holen, wenn ich dort was gekauft habe :confused:
Hört sich für einen der bisher damit nichts zu tun hatte wie eine andere Sprache an
Werde es mir mal überlegen, natürlich ist es von den Kosten meines 3410 fürn Arsch, aber das ganze Thema interessiert mich, was man da alles so anstellen kann, aber bei den DCT3 Handys geht ja nicht soviel wie bei den DCT4 Handys ![]()