Verfahren eingestellt
Hallo Leute,
nachdem ich nun eine Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft eingereicht habe, wurde dieses nun nach 4 Monaten eingestellt.
Ich vermute das die Staatsanwaltschaft (genauso wie damals Bob Mobile!!), hier ein Standardschreiben verschickt hat, da hier auf meine Begründungen überhaupt nicht eingegangen wurde. Besonders fällt auf, das hier von "Mobile Spy"-Abo die rede ist. In meinem Fall geht es um ein anderes Abo!
Hat jemand von Euch ein ähnliches Schreiben erhalten?
Bringt es was, Beschwerde einzureichen?
Hat jemand einen Tipp, was in so eine Beschwerde reinkommt?
Hier die Antwort der Staatsanwaltschaft (Ich habe hoffentlich alle persönlichen Daten mit XXX anonymisiert und hoffe dass ich und meine OCR nicht allzu viele Fehler gemacht haben...):
ZitatAlles anzeigenStaatsanwaltschaft Düsseldorf
Ermittlungsverfahren gegen (XXX) wegen Betrugs
Datum der Strafanzeige: (XXX)
Sehr geehrter Herr (XXX),
das Strafverfahren habe ich gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Das Verfahren richtet sich gegen die Firma Bob Mobile Deutschland GmbH, deren Geschäftsführer der Beschuldigte ist. Daher wird das Verfahren gegen ihn geführt.
Aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhalts kann ein strafbares Verhalten des Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. In Betracht käme grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. §263 StGB. Dies setzt jedoch eine Täuschunghandlung des Beschuldigten voraus, für die ein Tatnachweis hier nicht geführt werden kann.
Ein Betrug setzt nach §263 StGB voraus, dass der Täter eine vorsätzliche Täuschung begeht, um sein Opfer zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen, Dieser Vorsatz wäre in Ihrem Fall denkbar, wenn dem Beschuldigten bewusst war, dass kein zivilrechtlicher Vertrag zustande gekommen ist, wenn also der Beschuldigte Ihnen Geldbeträge in Rechnung gestellt und von Ihrem Konto abgebucht hat, obwohl er wusste, dass es dafür keine vertragliche Grundlage gab.
Für einen solchen Vorsatz haben sich im Rahmen der Ermittlungen keine ausreichenden Hinweise ergeben.
Der Verteidiger des Beschuldigten hat in einer Vielzahl von Fällen vorgetragen, dass Anmeldungen erfolgt sind und die entsprechenden IP-Adressen angegeben. Danach ist zumindest nicht auszuschließen, dass die Firma Bob Mobile bei der Abrechnung bzw. Abbuchung von Ihrem Konto davon ausging, dass Sie sich für ein Produkt der Firma anmelden wollten und dass ein zivilrechtlicher Vertrag zustande gekommen ist. Wenn das Unternehmen davon ausging, eine berechtige Forderung geltend zu machen, so fehlt es an einer vorsätzlichen Täuschung.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass eine Anmeldung für eines der Produkte des Unternehmens mit Ihrer erfolgt ist. Sie selbst haben zwar vorgetragen, dass Sie mit der Firma Bob Mobile keinen Vertrag geschlossen haben, jedoch ist es nicht gänzlich auszuschließen, dass jemand aus ihrem Bekannten- oder Familienkreis die Anmeldung mit Ihrem Handy oder Ihrer Handynummer vorgenommen hat.
Ebenso ist nicht auszuschließen, dass ein unbekannter Täter auf der Webseite der Firma Bob Mobile Ihre Handynummer eingegeben hat und Sie unbewusst per SMS die Anmeldung bestätigt haben. Dies könnte der unbekannte Täter gemacht haben, um die vermeintlich kostenfreie Handyortung des Produkts "Mobile Spy" auszuprobieren. Dadurch wäre auch nachvollziehbar, wie das Unternehmen gerade an Ihre Handynummer gekommen ist
Die Gesamtumstände sprechen dafür, dass es in einer im Einzelnen nicht mehr zu klärenden Form zu einer Anmeldung mit Ihrer Handynummer bei der Firma Bob Mobile gekommen ist. Sollte nämlich keine Anmeldung erfolgt sein - weder von Ihnen noch von anderen Personen, so ist nicht nachvollziehbar, wie die Firma Bob Mobile an Ihre Handynummer gelangen konnte. Dass das Unternehmen wahllos Rechnungen für Handynummern von Personen gestellt hat, mit denen es nie einen Kundenkontakt gegeben hat, erscheint angesichts des hohen Aufwands und des geringen Ertrags für das Unternehmen eher unwahrscheinlich.
Ob in Ihrem Fall ein zivilrechtlicher Vertrag zustande gekommen ist und Sie verpflichtet sind, die Forderung der Firma Bob Mobile GmbH zu bezahlen oder ob Sie ihr Geld zurückverlangen können, ist für die straffrechtliche Beurteilung nicht relevant, Dies müssten Sie vor den Zivilgerichten klären lassen und die Erfolgsaussichten einer solchen Klage selbst beurteilen.
Die gesetzlich vorgeschrieben Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt.
Hochachtungsvoll
(XXX)
Amtsanwalt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann gemäß §172 Absatz 1 der Strafprozessordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Beschwerde bei dem
Generalstaatsanwalt in Düsseldorf (Postanschrift: (XXX))
eingelegt Werden.
Durch den Eingang der Beschwerde während dieser Zeit bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist ebenfalls gewahrt. Um Fehlleitungen und Rückfragen zu vermeiden wird gebeten, in der Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft unter welcher Geschäftsnummer (Aktenzeichen) den angefochtenen Bescheid erlassen hat.