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Beiträge von Edebeton

  • Update auf Android Jelly Bean.

    • Edebeton
    • 23. Januar 2013 um 20:34

    AW: Update auf Android Jelly Bean.

    Moin erstmal...!

    Ohne PC ist eh wie russisches Roulette mit 7 Kugeln in einer 8 .ter Trommel. Gerade bei "FOTA", was, wenn es Probleme gibt. Vorher mal die persönlichen Daten etc. zu sichern wäre aus meiner Sicht nicht ganz trivial.

    Einfach mal drüber nachdenken, das Phone läuft auch noch eine ganze Weile ohne das Update wunderbar weiter.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • teurere Handypreise bei Online Vertragsverlängerung

    • Edebeton
    • 23. Januar 2013 um 12:17

    AW: teurere Handypreise bei Online Vertragsverlängerung

    Moin nochmal...!

    Nö..., guckst Du richtig.

    MD-Nokia1.jpg
    Da scheint wohl etwas durcheinander geraten zu sein. Okay, beim Lumia 820 liegt ein andere Vertrag zu Grunde. Im Vergleich zu anderen Anbietern für ein 820 etwas überzogen.

    Bei Wahl des Lumia 920 würde ich mir die Verfügbarkeit und den Liefertermin aber nochmal schriftlich bestätigen lassen. Bei Amazon läuft der Verfübarkeitsstatus auch langsam gegen "0".

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • htc sensation xl akku problem

    • Edebeton
    • 23. Januar 2013 um 00:33

    AW: htc sensation xl akku problem

    Moin nochmal...!

    Zitat von kero114

    kann mir denn niemand helfen? :(

    Stündlich sind hier so ca. 500 Nutzer im Forum unterwegs...!

    Jepp, die App ist genau die Richtige, nur brauchen wir mal 2 - 3 komplette Lade-/Entladezyklen für eine genaue Aussage zum Zustand.

    Was Deinen Akku angeht, siehst Du ja schon selber auf dem Screenshot und auch auf dem Akku selber, dass eine Abweichung von 200 mA in der Leistung dargestellt ist.

    So weit ich weiß, hat das Sensation XL einen 1600 mA Akku. In Deinem Fall aber nur 1410 mA.

    Poste mit Ablauf von 2-3 Zyklen noch mal die gleichen Bilder bei vollem Akku und die Graphik der Abschätzung und des Verbrauchs.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Abzocke von Vodafone?

    • Edebeton
    • 22. Januar 2013 um 23:57

    AW: Abzocke von Vodafone?

    Moin nochmal...!

    Sorry, jepp ich hatte ein Java-Applet verlinkt. Schau mal auf den Screenshot, das siehst Du wenn Du auf das kleine "I" neben dem Kennwort klickst.

    VodaFone-Kennwort.jpg

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Hat jemand schonmal ne T,Mobile, Congstar, Penny oder Xtra zu einer Nano geschnibbelt

    • Edebeton
    • 22. Januar 2013 um 23:37

    AW: Hat jemand schonmal ne T,Mobile, Congstar, Penny oder Xtra zu einer Nano geschnib

    Moin erstmal...!

    Miss mal mit einer Schieblehre die Stärke der original Nano-SIM für das I-Phone.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Gerät startet selbstständig neu

    • Edebeton
    • 22. Januar 2013 um 23:29

    AW: Gerät startet selbstständig neu

    Moin erstmal...!

    Falls Dein Netzdienstanbieter mittlerweile auch mit "Fast Dormancy" experimentiert, liegt es möglicherweise nicht am Gerät. Seit einigen Updates beherrschen auch WP Geräte diesen "nutzlosen" Standard.

    Gedacht war eigentlich bei den Vorreitern T-Mobile und Vodafone durch eine gezielt gesteuerte Übergabe der Teilnehmer in den Funkzellen, das Netzaufkommen zu entschlacken, zusätzliche Kosten für den Netzausbau, mit zunehmender Teilnehmerzahl zu vermeiden.

    Allerdings führte das Experiment nur zu dem Erfolg, das betroffene Teilnehmer/Geräte mit einer höheren Akkuauslastung, durch den ständigen Netz-Scan, belohnt wurden.

    Deswegen, kann man bei aktuellen Geräten mittlerweile diese Funktion, durch eine Einwahl ausschalten. Ob das auch für WP-Geräte bei E-Plus bzw. Blau.de gilt, müsstest Du für Dich mal herausfinden.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • teurere Handypreise bei Online Vertragsverlängerung

    • Edebeton
    • 22. Januar 2013 um 23:01

    AW: teurere Handypreise bei Online Vertragsverlängerung

    Moin erstmal...!

    Aber ein wenig rechnen kannst Du schon, oder? Unabhängig davon, das es sich bei dem Lumia920 um ein Entwicklungshilfe-Gerät handelt, kostet es derzeit abhängig von der Farbe zwischen 680 € und 750 (gelb) €. Das heist 680/24=28,33 € im Rahmen der Laufzeit der Vertragsverlängerung. Du bezahlst derzeit 32.50 für Deinen monatlichen Tarif.

    Wo bitte wäre da der Vorteil von MD, Dir das Handy für 9 € zu überlassen? Auch wenn MD die Geräte in der Masse für einen anderen Stückpreis, bekommt, werden vom Lumia920 gerade mal 20.000 Einheiten monatlich für den deutschen Markt produziert. So lange sich das nicht ändert, wäre es sinnvoller nach einem Gerät in Deiner Budgetklasse Ausschau zu halten.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Samsung S3 mini oder was?

    • Edebeton
    • 22. Januar 2013 um 00:35

    AW: Samsung S3 mini oder was?

    Moin erstmal...!

    Es gibt grundsätzlich keinen triftigen Anlass ein Gerät mit fest verbautem Akku auszuwählen. Weder das Design, noch Gründe der Herstellung oder der Fertigungskosten, rechtfertigen diese Entscheidung. Dabei bieten Angebot und Auswahl anderer Geräte ausreichend Alternativen.

    Die leichte Handhabung mehrerer Akku´s für ambitionierte User, oder aber die Möglichkeit einen Hochlesitungsakku mit längerer-/doppelter Kapazität nutzen zu können, oder aber im Reklamationsfall den Akku einfach tauschen zu können, sprechen dabei für sich.

    Lediglich bei Apple kann man sich darauf verlassen, dass bei sachgemäßem Umgang der Stromspender auch 1000 Ladezyklen, also ca. 3 Jahre durchhält.

    Es wird immer wieder gerne versucht den teuren Austausch fest verbauter Akku´s dem Kunden ans Knie zu binden. Deswegen grundsätzlich Finger weg von solchen Geräten.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Abzocke von Vodafone?

    • Edebeton
    • 22. Januar 2013 um 00:16

    AW: Abzocke von Vodafone?

    Moin nochmal...!

    Dann kommst Du um einen Anruf bei VodaFone nicht herum. In meinem Fall hatte ich fün Verträge unter einem neuen Account zusammen zu fassen und es fehlte mir auch ein Kennwort. Die Service Mitarbeiter können für SIM-Rufnummer eine Dummy-Kennwort einrichten, das so lange Gültigkeit hat, bis Du es beim nächsten Login explizit änderst.

    Beharre einfach darauf, dass "Mein Vodafone" Dein Dir bekanntes Passwort nicht akzeptiert und Du keinen, oder eben nur noch einen Versuch hast.


    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Abzocke von Vodafone?

    • Edebeton
    • 21. Januar 2013 um 22:55

    AW: Abzocke von Vodafone?

    Moin erstmal...!

    Dann mach Dir doch erstmal bei "Mein Vodafone" ein neues Kundenkonto und hinterlasse dort eine gültige E-Mail Adresse. Dazu reicht Deine Kundennummer, die findest Du auf Deinen Kontoauszügen und die D2 Rufnummer der SIM-Karte solltest Du im Umschlag mit der PUK finden. Erzähl mir bitte jetzt nicht, den PUK-Umschlag hast du auch nicht mehr, oder Du hättest diesen nicht erhalten. Das wäre wirklich mysteriös. Zumindest, da bin ich mir nun ziemlich sicher, hast Du die Daten vor dem einlegen der SIM freirubbeln müssen.

    Wenn Du das erfolgreich abgearbeitet hast, und die E-Mail von mein VodaFone, mit dem Folgen des entsprechenden Link auf den neuen Account freigeschaltet hast, kannst Du dort die bestehenden Vertragsdaten auf den neuen Account übertragen, in dem Du die Rufnummer der SIM-Karte dort eingibst.

    Anschließend, stehen Dir zumindest erstmal wieder die Vertragsdaten zur Verfügung, auf die Du Dich dann in zukünftiger Korrespondenz beziehen kannst.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Samsung S3 mini oder was?

    • Edebeton
    • 21. Januar 2013 um 11:39

    AW: Samsung S3 mini oder was?

    Moin erstmal...!

    Zitat von dieter59


    Ich habe auch evtl. an das Motorola Razr gedacht, kennst Du das?

    Welches aus der Razr-Reihe...? Ich kenne da einige...!:gruebel:

    Dann schau Dir mal das SE Xperia Arc S und das HTC Sensation an.
    Am besten im Elektronikmarkt Deines Vertrauens. In der Hand entsteht der Eindruck nicht im Internet oder bei den Leistungsfeatures. Beide Geräte wirken im Vergleich zu Samsung sehr wertig, die SE Handy sind dabei nach meiner subjektiven Betrachtung echte Hingucker.

    Beide Geräte haben einen SD-Kartenslot und unterstützen lt. Hersteller Karten mit bis zu 32 GByte Kapazität. Sollte aber auch für normale Ansprüche reichen. Beide Geräte haben Android als OS, was mittlerweile nur geringe Anforderungen an die Kenntnisse der Nutzer stellt.

    In der Bedienung sind beide Geräte herstellertypisch etwas verschieden, HTC-Sense muss man mögen, bei SE ist das Konzept eher Android-typisch. Beide Geräte lassen sich aber über sogenannte "Launcher" den eigenen Bedürfnissen anpassen. In der Personalisierung sind beide für sich unschlagbar.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Welches Antivirus für nokiaX6 symbian?

    • Edebeton
    • 21. Januar 2013 um 11:13

    AW: Welches Antivirus für nokiaX6 symbian?

    Moin erstmal...!

    Egal welches Symbian OS, es ist schon so gut wie ausgestorben, es würde für keinen Nischen-Coder lohnen, dafür noch den Aufwand zu treiben, einen Schadcode zu programmieren. Ursprünglich war das Sicherheitskonzept mit entsprechenden CERTS auch bahnbrechend.

    Vor allem was wäre zu holen, wenn Du nicht gerade am Mobile-TAN-Verfahren Teil nimmst. Gerade da helfen diese Security-Bremsklötze nämlich nicht.

    Deine paar Bilder und Kontakte...? Die meisten laden das freiwillig auf Facebook hoch.

    In diesem Sinne


    © VG Ede ©

  • Flat4Free

    • Edebeton
    • 20. Januar 2013 um 22:22

    AW: Flat4Free

    Moin erstmal...!

    Es muss ja zumindest eine Unterschrift geleistet worden sein. I. d. R. steht dort auch die Adresse des Unternehmens, an die Ihr Eure Ansprüche schriftlich zugehen lassen müsst.
    Auf der verbalen Ebene, sind keine aussichtsreichen Lösungen zu erzielen. Da hilft nur die Schriftform.

    Wenn ihr denn schon die UStId. des Geschäftsführers zweifelsfrei festgestellt habt, dann hilft auch ein Blick ins Handelsregister. Auch eine Anschrift, die im Zweifel Aussichten auf eine Antwort bietet.

    Bleibt eine Antwort aus, hilft nur noch, sich in der Angelegenheit juristisch vertreten zu lassen.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Samsung S3 mini oder was?

    • Edebeton
    • 20. Januar 2013 um 21:49

    AW: Samsung S3 mini oder was?

    Moin erstmal...!

    Da würde ich mir im Zweifelsfalle auch noch mal das Galaxy SGS2 anschauen. Ich weiß ja nicht was Du unter

    Zitat

    externe Möglichkeit der Erweiterung

    verstehst.

    Im SGS 2 ist zumindest ein SD-Slot vorhanden. Damit geht auch eine SDXC mit 64 GByte Class 10. Schon um nicht in diese lästige Cloud-Falle zu tappen.

    Technisch ist das SGS 2 immer noch auf den vordersten Rängen zu finden und war meines Erachtens von den Features ein Spitzengerät. Na ja, was die Gehäuse von Samsung angeht, da gibt es bei Sony Ericson oder HTC Modelle, die wirken nicht nur wertiger, die haben auch eine excellente Haptik.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Branding entfernen

    • Edebeton
    • 20. Januar 2013 um 20:16

    AW: Branding entfernen

    Moin erstmal...!

    Poste mal alle Angaben die Du unter Einstellungen/Telefoninfo findest hier, und hebe Dir die Daten für eine spätere Wiederherstellung gut auf.

    Mach Dir erstmal eine Sicherung von allen privaten Inhalten auf dem Handy. Anschließend folgst Du diesem Link "Klick mich...!" und entfernst erst mal den "Lock" aus dem Bootloader. Anders bekommen wir keine andere Firmware auf das Handy.

    Wenn die entsprechenden Daten von Dir hier vorliegen, kann ich mal nach einer offenen Fw. Version für Deinen Provider schauen.

    Lade Dir vorsichtshalber schon mal ADB herunter.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Nach Garantie immernoch kaputt

    • Edebeton
    • 20. Januar 2013 um 00:22

    AW: Nach Garantie immernoch kaputt

    Moin nochmal...!

    Im Gewährleistungsrecht steht auch folgender Satz @ Kirschpudding...,

    Zitat


    Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.

    Zitat


    Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung eben diesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte.

    Dies hier soll auch für Dich keine ideologische Umerziehung sein, wenn Du von berufs- wegen, zu der hier dargestellten Haltung ohne weitere Reflektion angehalten bist. Wer beißt schon gern die Hand, die einen füttert...!

    Ich für meinen Teil werde im konkreten Fall dem betroffenen Nutzer jegliche Unterstützung geben, mit der passenden Argumentation in die Auseinandersetzung im Hinblick auf Gewährleistungsmängel einzutreten.

    Sollte wir darüber unterschiedlicher Ansichten sein, wäre es vielleicht ganz klug, diese nicht nach außen dringen zu lassen.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Touch hat sich verzogen

    • Edebeton
    • 20. Januar 2013 um 00:01

    AW: Touch hat sich verzogen

    Moin nochmal...!

    Ich habe ein NAndroid-Backup, Du nicht...???:gruebel:

    Zitat von DieArmeSau

    Dann hat er einen Datenverlust + einen immernoch defekten Touch ! Das ist nicht wirklich das wahre...

    Einen Versuch wäre es zumindest wert. Kostet nichts und rechtfertigt einen "Grünen Punkt" drauf zu kleben. Dann darf es im gelben Sack entsorgt werden. Für ein 5230 ohne Garantie immer noch ein ehrenvolles Ende, dem Wertstoffkreislauf zurück gegeben zu werden.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • Touch hat sich verzogen

    • Edebeton
    • 19. Januar 2013 um 23:06

    AW: Touch hat sich verzogen

    Moin erstmal...!

    Falls über das Wählfeld auf dem Touch noch eine Eingabe möglich ist, dann versuch mal *2767*3855# bewirkt einen Full-Reset des Samsung-Handys.

    Ich empfehle nicht betroffenen Nachahmern, diesen Tipp nicht willkürlich aus zu testen.
    Alle auf dem Handy gespeicherten privaten Daten gehen dabei verloren.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

  • htc sensation xl akku problem

    • Edebeton
    • 19. Januar 2013 um 21:56

    AW: htc sensation xl akku problem

    Moin erstmal...! Den Menüpunkt "Advanced" und "Wipe Battery Stats" siehst Du auch nur wenn Du "Root-Zugriff" hast. Lade Dir aus dem PlayStore "https://play.google.com/store/apps/det…_from_developer" das Battery Monitor Widget und poste hier mal die Screenshots der Analyse Ergebnisse. In diesem Sinne © VG Ede ©

  • Nach Garantie immernoch kaputt

    • Edebeton
    • 15. Januar 2013 um 01:42

    AW: Nach Garantie immernoch kaputt

    Moin nochmal...!

    Wenn wir hier schon über Gesetzte reden wollen, @ Kirschpudding, dann müssen wir sie lesen und zwar von Anfang an. Das beginnt meist mit dem Vorwort oder der Präambel.

    Seit Beginn der EU findest Du in den Präambeln der Gesetzbücher die Einschränkung des Geltungsbereichs, durch übergeordnete Richtlinien und Rechtsprechung im Rahmen der EU-Gesetzgebung.

    Im Streitfall würde sich eine Klage also auch in der Reihenfolge 1.) EU-Recht, 2.) Nationales Recht darstellen. Wird dabei im konkreten Fall für den Kunden entschieden, so trägt der Hersteller auch die angefallenen Verfahrenskosten.

    Gibst Du bei Google mal Gewährleistungsrecht ein, landest Du bei "Klick mich...!".
    Dort, findest Du dann gleich im zweiten Absatz, die von mir zitierte Richtlinie, mit den Worten...

    Zitat


    In der Europäischen Union, bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG, Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

    Gemeint ist hier die Verjährungsfrist, also der Ablauf der Gewährleistung und zwar durch den Verkäufer, der in die Gewährleistungspflicht durch den Hersteller unmittelbar eintritt. Deutlicher wird es aber noch im folgenden...!

    Im vorliegenden Fall, spielt das BGB einer untergeordnete, gestaltende Rolle, abweichend von §437 - §439 sowie §476 und ff. gewähren Hersteller, abweichend von der von Dir zitierten Regelung, nach BGB 24 Monate Garantie auf den Kaufgegenstand.

    Und zwar aus folgendem Grund:

    Zitat


    [FONT=&amp]Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.[/FONT]

    Wobei es auch dem Hersteller unterliegt, durch geeignete Maßnahmen, fahrlässigen Gebrauch auszuschließen. Dabei reden wir hier nicht, von Sturz-/, Wasser-/ und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Sache. Da steht weiter auch nichts von Verschleißteilen in den Garantierichtlinien.

    Zitat


    Eine Ausnahme gilt lediglich für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wo eine Verkürzung nur bei gebrauchten Kaufsachen und dort maximal auf ein Jahr möglich ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine Verkürzung der Verjährungsfristen sowie ein Ausschluss von Mängelansprüchen (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen bei einem Verbrauchsgüterkauf vor Mitteilung des Mangels an den Unternehmer nicht möglich.

    So, nun müssen wir noch den Zahn der Beweislastumkehr mal eben ziehen, damit in Zukunft hier schmerzfrei geschrieben werden kann. Hier liegt nämlich eine "Vermutung" zu Grunde, nicht als eine Vermutung. Vermutet wird allerdings nur in der Theologie, das "der Herr auferstanden ist" oder in der Psychologie das "irren menschlich" ist.

    Vermutet wird wir nämlich, dass der entsprechende Mangel, der "defekte Akku" @ Kirschpudding, schon beim Kauf erkennbar defekt, gewesen sein müsste. Das zu beweisen, ist aber wie Du selber schon geschrieben hast, unmöglich. Deswegen unterliegt auch der Akku weil kein Verschleißteil, haben wir ja im vorstehenden "Quote" schon geklärt, der gleichen Gewährleistung wie die eigentliche Sache, das Handy, auch.

    Zitat


    Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

    Nun kommt es natürlich immer noch darauf an auf welcher Seite Du stehst. Hat der Kunde sich im Umgang nicht unsachgemäß verhalten und ist drüber hinaus noch entsprechend rechtsfest und informiert, ist das Recht auch auf der Seite des Kunden.


    Deswegen eben vielfach diese Vernebelungs-/ und Almosenpraxis, oder eben der Kulanzmissbrauch ohne Ableitung einer Rechtsfolge. Meist reicht es aber informiert zu sein und bestimmt aufzutreten, bevor Justizia sich bemühen muss.

    In diesem Sinne

    © VG Ede ©

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