Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich

  • Hallo,
    heute erhielt ich einen Brief von O² mit der Mitteilung, dass der Roamingvertrag mit T-Mobile eingestellt wurde.
    Da ich in meinem Ort nur über D1 telefonieren konnte, habe ich seit gestern keinen Netzempfang mehr.
    Nach einem Anruf der beiliegenden Servicerufmummer, konnte mir der Mitarbeiter nicht sagen, wie lange der Ausbau auf ein eigenes O² Netz dauern würde. Er leitete mich an einen anderen Servive Mitarbeiter weiter.
    Dieser teilte mit, dass eine Verfügbarkeit des Netztes in absehbarer Zeit nicht möglich wäre.
    Ich bin seit Dezember 2007 bei O² und hatte Dank D1 Netz nie Probleme.
    Der Mitarbeiter legte mir nahe, sofort ein Fax an O² zu schicken, und um eine Verbesserung der Situation- bzw. um eine vorzeitige Vertragsaufhebung zu bitten !

    Welche Rechte habe ich jetzt, da mein abgeschlossener Vertag mit subventioniertem Handy nicht mehr erfüllt werden kann ??
    Wer kann mir hierzu etwas sagen ?

    Gruss Blower

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    der vertrag wird so wie es aussieht seitens o2 gelöst da du ja nicht mehr telefonieren kannst und es an 02 liegt

    das telefon was du bekommen hast bleibt deines !
    nummern mustest du zum anderen anbieter mit nähmen können endweder d1 oder d2 würde ich dir raten

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  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    In diesen Fällen läßt Dich O2 vorzeitig aus dem Vertrag, da O2 diesen ja nicht mehr erfüllen kann.
    Das Handy bleibt Dein Eigentum, da dies sozusagen eine Zugabe zum Vertrag war und mit dem Mobilfunkvertrag selbst nichts zu tun hat.

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Hab heute morgen das Fax an O² abgeschickt, mit Bitte um Lösung des Problemes, bzw. eine Vorzeitige Auflösung des Vertrages.

    Sobal ich eine Antwort erhalten habe, werde ich mal hier bescheid geben.
    Ich denke aber auch wie in den beiden anderen Posts zu lesen ist, dass die Sache problemlos über die Bühne geht.

    Gruss Blower

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    wenn du deine handynummerr mit nähmen willst must du eine verzichterklärung bei o2 abgeben wurde mich aber erst an die kunden hotline wenden ewenteull bekommst du vieleicht die 25 euro portierungsgebühren erstattet
    wenn ein handy dabei ist solltest du darauf bestehen das du den ensperrcode bekommst für das handy

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  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Sind deine Infos an mich gerichtet wenn ja noch eine Frage .Kann ich auch zu O2 Shop gehen und dies erledigen,da ich keine Antwort von O2 bis jetzt bekommen habe.Hab mich mit diesem Problem an sie gewendet und keine Stellungnahme erhalten.
    Danke

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    würde zum laden gehen mein geschriebender beitrag über deinen ja der war für dich

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  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Da eine Prepaidkarte strenggenommen auch ein Vertrag ist, müßte eine Kündigung und Erstattung des Restguthabens auch möglich sein. Eine Portierung der Handynummer dürfte aber in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden dürfen, da diese ja durch die "Zwangskündigung" vom Netzbetreiber verursacht wurde.
    Du kannst für dieses Problem auch zum o2-Shop gehen. Dafür sind die ja da! ;)

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Da eine Prepaidkarte strenggenommen auch ein Vertrag ist, müßte eine Kündigung und Erstattung des Restguthabens auch möglich sein. Eine Portierung der Handynummer dürfte aber in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden dürfen, da diese ja durch die "Zwangskündigung" vom Netzbetreiber verursacht wurde.
    Du kannst für dieses Problem auch zum o2-Shop gehen. Dafür sind die ja da! ;)


    Werd`s versuchen.Danke für Infos

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Eine Portierung der Handynummer dürfte aber in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden dürfen, da diese ja durch die "Zwangskündigung" vom Netzbetreiber verursacht wurde.
    Du kannst für dieses Problem auch zum o2-Shop gehen. Dafür sind die ja da! ;)



    Das ist so leider nicht richtig !
    Die Portierung wurde zumindest mir mit 25.- in Rechnung gestellt.
    In den O² Shop zu gehen bringt in diesem Fall auch nichts, da das in jedem Fall schriftlich eingereicht werden muss !
    Die meisten Mitarbeiter sind eher inkompetent und wissen meist nix, bzw. geben falsche Auskünfte. :down:

    Ansonsten bin ich aus meinem Vertrag problemlos rausgekommen, die Portierung der Handynummer funktionierte ebenfalls einwandfrei.

    Gruss Blower

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Aus der Einreichung der Portierung geht ja auch nicht der Grund der Portierung hervor. Von daher ist die Inrechnungstellung normal.
    Trotzdem darf sowas nicht sein, denn die Portierung ist ja durch die Sonderkündigung verursacht worden, und die hat O2 zu vertreten! :motz:
    Sollte die Einspruchsfrist für die Rechnung noch nicht verstrichen sein, würde ich das hartnäckig beanstanden!

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    die sehen es anders er hätte ja die nummer nicht mit nähmen müssen

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  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    Auszug aus den AGB´s von O2 Germany:


    6.4. Sofern O2 im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Mobilfunkdienstleistungen auch eine Ortsnetz-rufnummer zur Verfügung stellt, bedient sich O2 insoweit eines anderen Anbieters, der sich diese Ortsnetz-rufnummer von der Bundesnetzagentur zuteilen lässt. O2 ist berechtigt, diesen anderen Anbieter jederzeit ohne Zustimmung des Kunden während der Vertragslaufzeit zu wechseln. Eine Änderung der Ortsnetzruf-nummer oder eine Beeinträchtigung der von O2 vertraglich geschuldeten Leistungen erfolgt durch diesen Wechsel nicht. O2 gibt keine Bestandsdaten des Kunden an diesen anderen Anbieter weiter.


    14. Rufnummernportierung
    14.1 Zur Durchführung der Rufnummernportierung einschließlich der Mailboxrufnummer in ein anderes Netz muss der vom für die betroffene Rufnummer registrierten Kunden gestellte Mitnahmeauftrag spätestens am 31. Tag nach Beendigung des Vertrages bei O2 vorliegen. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass die Rufnummernportierung bis zu vier Tage vor Ablauf des Vertrages mit O2 durchgeführt wird und daher der neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt Mobilfunkleistungen anstelle von O2 erbringt. In diesem Falle erfolgt keine Erstattung anteiligen Grundentgeltes oder sonstiger Entgelte.
    14.2 Die Rufnummernportierung aus einem anderen Netz in das Netz von O2 ist nur möglich, nachdem der bisherige Diensteanbieter die Rufnummer zur Portierung freigegeben hat.
    14.3 Für die Rufnummernportierung wird von O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und ggf. im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird.
    14.4 O2 haftet für im Zusammenhang mit der Rufnummerportierung entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des anderen Diensteanbieters nur bei Vorsatz und gro-ber Fahrlässigkeit.

  • AW: Keine Netzabdeckung durch O² mehr möglich


    die sehen es anders er hätte ja die nummer nicht mit nähmen müssen


    o2 hätte ja auch nicht das T-Mobile-Roaming abschalten müssen, wenn dort noch kein eigenes Netz da ist!
    Ich würde sogar soweit gehen, daß o2 die Kunden nicht nur fristlos aus den Verträgen entlassen muß (wie es derzeit praktiziert wird), sondern auch die anfallenden Kosten für den Anbieterwechsel (dazu gehört bei Prepaid die Kosten für das Starterset, bei Vertrag die Anschlußgebühr [gegebenenfalls abzüglich eines Startguthabens]) und die Portierungskosten (beide Varianten) ersetzen muß.
    Schließlich sind diese Kosten ein Schaden, der von o2 durch die T-Mobile Roamingabschaltung wissentlich verursacht wurde. Sie hätten ja mit der Abschaltung bis zur Aufschaltung des eigenen Netzes warten können!

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