AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile
Hallo,
Noch eine Ergänzung. Ein Widerruf von mit bob mobile angeblich geschlossenen Verträgen könnte in aller Regel rechtzeitig erfolgen. Dann nämlich, wenn man zwar den Link zum Download per SMS erhalten hat, aber diesen Link noch nicht genutzt hat.
Siehe (Zitat aus http://www.jur-blog.de/abmahnu…belehrung-widerrufsrecht/)":
Allein die Freischaltung der Datenbibliothek ist nämlich noch nicht die Dienstleistung, sondern erst der Download eines ihrer Inhalte oder bestenfalls das erstmalige Einloggen des Kunden mittels der übersandten Zugangsdaten. ... Als Dienstleistung des Unternehmers im Sinne dieser Vorschrift genügt daher noch nicht die Schaffung einer abstrakten Zugangsmöglichkeit zu Daten, sondern erst der Download, ... Bis dahin kann der Vertrag durch Widerruf aufgelöst werden, ... . Solange die übersandten Zugangsdaten vom Verbraucher nicht genutzt werden, werden noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen, die das Erlöschen des Widerrufsrechts nach dem Zweck des § 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB rechtfertigen."
WIDERRUFEN, ersatzweise ANFECHTEN wegen Irrtums, ersatzweise KÜNDIGEN ist die Devise! Wer nur kündigt gibt das wichtige Recht des Widerrufs bei Online-Geschäften auf! Ihr habt, wenn der Vertrag keinen Bestand hat Ansprüche auf RÜCKERSTATTUNG und Schadensersatz (Rechtsanwaltkosten)!
Nicht vergessen: Stellt Strafantrag, wenn ihr euch betrogen fühlt. Vergesst das Geld, der Stolz ist doch viel wichtiger! Nur mal so zur Info: Wenn tatsächlich Betrug festgestellt werden würde, dann wäre das nicht nur ein Vergehen. Wegen der Geschäftsmäßigkeit wäre die Mindeststrafe(!) 1 Jahr Freiheitsentzug. Das Strafrecht spricht in solchen Fällen buchstäblich von einem "Verbrechen".
Je mehr Leute Strafantrag stellen, umso eher wird die zuständige Staatanwaltschaft tätig werden, weil "öffentliches Interesse" vorliegt.
so long