Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    @ Hallo Vega Sicilia,


    versuch mal in erster Linie dein Geld vom Carmunity zu holen.
    Aber tu unbedingt den Schreiben von diehummel an deinem Mobilfunkanbieter zu schreiben.

    unbedingt folgendes FAX an Euren Mobilfunkanbieter:


    Name Datum
    Anschrift


    Anschrift Mobilfunkanbieter



    Vertrag Nr. XXX (Rufnummer XXX);


    hier: Widerspruch gegen Forderungen der Name Kostenfallenbetreiber


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Forderung der Name Kostenfallenbetreiber in Höhe von
    XXX € nicht gerechtfertigt ist, da sie auf einer sog. Abo-Falle beruht und daher von Rechtswegen nicht geschuldet ist. Gegenüber der Name Kostenfallenbetreiber habe ich den angeblichen Vertragsschluss bereits widerrufen und wegen Irrtums angefochten.


    Sofern mir der oben genannte Betrag von Ihrer Seite in Rechnung gestellt wird, widerspreche ich hiermit der Abbuchung von meinem Konto. Ich stelle klar, dass diese angebliche Forderung der Name Kostenfallenbetreiber von der Einzugsermächtigung nicht gedeckt ist.


    Der um die angebliche Forderung der Name Kostenfallenbetreiber gekürzte Einzugsbetrag soll ausschließlich zur Tilgung der Forderungen Ihres Hauses sowie gegebenenfalls sonstiger Drittanbieter mit Ausnahme Name Kostenfallenbetreiber verwendet werden (Tilgungsbestimmung im Sinne der §§ 45h Abs. 2 TKG, 366 Abs. 1 BGB).


    Mit freundlichen Grüßen


    Name


    [LEFT]
    Habe sogar vom Vodafone ein Schreiben erhalten, da es steht das ich bei der nächsten Rechnung sogar 5€ Gutschrift bekomme.
    Habe sogar 5€ Gewinn erwirtschaftet kaum zu glauben aber wahr
    .
    Siehe Anhang Vodafone Gutschrift
    [/LEFT]

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Heute früh:


    Schreiben von Carmunity mit üblichem Inhalt, mit dem versucht wird, zu beweisen, dass man das Abo durch bewusste Klicks doch zu verantworten hat.


    Antwort nach dem hier bereits gezeigten Muster inklusive der Androhung einer Strafanzeige (mache ich vermutlich wirklich) gesandt. Mal sehen, was kommt.


    Telekom ist ebenfalls angeschrieben inklusive Kopie des Schreibens an den Vorstand.
    Ich berichte weiter.


    @ Vasas: Erstattung von 2 x € 4,99 sind Weltklasse, wenigstens ein kleiner "Lohn" für den ganzen Aufwand:lol:

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Aktuelles Schreiben von Carmunity:


    [COLOR="Red"]Sehr geehrter Kunde ,


    beachten sie bitte, dass unsere Sachen rechtens sind und vor der juristischen Instanz stand halten.
    Außerdem können wir von der IP Adresse bis zum übersandten Inhalt alles nachweisen.
    Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Carmunity-Team[/COLOR]


    Hab in angemessener Form, ähnlich wie Vasas, geantwortet.
    Fristsetzung zur Bestätigung der Erstattung bis morgen, ansonsten Klage.


    So langsam macht das Spaß:D

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    @ Hallo Sven,


    dann sag deinen Nachbarn Carmunity die sollen nicht abzocken und allen betroffenen die Gelder wieder zurücküberweisen.


    WARUM HAST DU JETZT DEINE E MAIL ANGEGEBEN. VERSTEHE NICHT!!!!:gruebel::gruebel::confused::confused:

    Hier im Forum bietet man um Hilfe, Tipps, Empfehlungen, Anregungen aber nicht um Nachbarn.


    Deine Nachbarn sind die vollen Abzocker Ruhrpott:down:, vielleicht kannst du doch denen überreden das Sie es bleiben lassen soll.


    Sonnige Grüße

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    @ Hallo,


    schade für dich:o, lass dich vonn denen nicht einschüchtern.Juristisch gsehen haben die noch eigentlich (fast) keine Chance wegen der unübersichtlichen Seiten die auf keinenfall ausdrücklich daraufhingewiesen wird, das es mit Kosten verbunden ist.


    Wenn du wirklich alle Schriftverkehr durchgeführst hast und die bleiben immer noch sturr, dann bleibt der einzige Weg zur Polizei zu gehen.
    Stafanzeige zu Carmunity wegen Betrug zu erstatten, kostet ja nix, aber einen Versuch wert ist es auf jedenfall.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Schau mal hier rein....aber wahrscheinlich kennst Du diese Seite schon:)


    Abofallen im Internet: Das müssen Sie wissen: computerbetrug.de und dialerschutz.de


    Wie sieht eine Auskunft bei der Verbraucherzentrale aus?


    Bin mal blöderweise bei "Opendownload" gelandet und voll reingefallen.
    Habe Widerspruch eingelegt und jegliche Mahnungen und Drohungen missachtet....das war vor ca. 3 Jahren. Nix mehr gehört oder gelesen.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hi,
    nun war es bei mir auch soweit, ca 38 Euro auf der Rechnung und wirklich nicht
    die leiseste Ahnung für was die entstanden sein sollen.


    Ich surfe kaum mit meinem HTC im Netz, das Internet Pack M hab ich auch nur damit
    sich das Wetter aktualisiert und wenn ich mal
    Emails von unterwegs checken möchte.


    Hab jetzt die vordefinierten Schreiben an Carmunity und meinen Provider
    (o2) gefaxt, mal schauen was da kommt.


    Hat schon jemand Erfahrungen, ob es im Android Market eventuell Apps gibt,
    hinter denen sich eine Kostenfalle verbirgt?


    Ich habe definitiv garnix gebucht und auch in der SMS Historie nie eine
    Meldung bekommen, irgendein Abo gekauft zu haben.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity



    nee du hast warsch. im Browser etwas angeklickt.
    Bei mir wars der Play Button um irgend so einen Trailer zu nem Porno abspielen zu können. Definitiv stand dort nichts von den Kosten oder AGB's. Zumindest war es auf dem kleinen Iphone Monitor nicht ersichtlich.
    usw usw. .....
    lies mal den Thread dann wird dir einiges klar.


    Viel Erfolg.


    Mad

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo, ich bin auch in die Falle getappt und ärgere mich nun mit Carmunity rum. Leider sind uns in der Firma die 20 Euro jeden Monat erst jetzt aufgefallen, so dass Sie seit Julie schon die 20 Euro pro Monat abgebucht haben. Die Telekom weißt jede Schuld von sich und sagt, wir sollen uns mit Carmunity in Verbindung setzen. Die haben wir nun aufgefordert uns das Geld zu erstatten und folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Kunde,
    von der Rufnummer +49151xxxxxxx wurde am xx/07/2010 xx:xx Uhr auf der Seite Fun Video Clips Lustig und Witzig jede menge Spass zum Downloaden ein wöchentliches Videoabo für 4,99 Euro abgeschlossen. Vor Abschluss des Abos wurde der Benutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abo-Dienst handelt und das Abo wurde vom Benutzer expliziert bestätigt! Ihr Abo ist am xx/10/2010 xx:xx gekündigt worden. Da das Abo aber nachweislich gebucht wurde, ist eine Kostenerstattung leider nicht möglich
    Carmunity.com GmbH
    Mary-Astell-Str. 2
    28359 Bremen
    Deutschland
    ...


    Was kann ich tun um das Geld zurück zu fordern? Die Methode, der Telekom das Geld vorzuenthalten funktionier nicht mehr, da es bereits seit 3 Monaten abgegangen ist.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity




    die Seite kenn ich nicht.


    Es wäre zu prüfen ob ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist.
    War der Hinweis auf das Abo, Preis, Laufzeit etc. deutlich ersichtlich?
    Gab es einen deutlichen Hinweis auf die AGB's?
    Wenn nicht verlängert sich die Wiederrufsfrist bis zu dem Zeitpunkt an dem
    der Kunde tatsächlich Kenntnis davon erlangt, also in deinem Fall bei Kontrolle der Rechnung deines Providers.


    Dann gibt es aus meiner Sicht nur 2 Möglichkeiten. Entweder über die Telekom die eine Gutschrift im Sinne der "Kundenzufriedenheit" ausstellt oder Rechtsmittel in Anspruch nehmen und ggf. gegen Carmunity klagen.


    In meinem Fall kam Ersteres zum tragen.


    wenn das die Seite ist die du verlinkt hast steht dort recht klein:
    "Ab 16J Wapaboservice 4,99 EURO/7Tage"
    Es gibt keine AGB soweit ich sehen kann.
    Man kann eigentlich nur den PLAY Button im Vordergrund sehen.
    Aus meiner Sicht definitv nicht rechtskonform!


    Gruß
    MAD

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hier die letze Antwort von Carmunity.


    Sehr geehrter Herr,


    Ihren Widerruf haben wir akzeptiert. Da sich dieser aber nicht in der Frist gemäß Fernabsatzgesetz befindet, da das Abo nachweislich am 13/09/2010 gebucht wurde und am 15/10/201 gekündigt wurde, können wir diesen leider nicht geltend machen. Eine Rückerstattung der Beträge ist nicht möglich.


    erster Widerruf war am 14.10.2010
    Rechnung habe ich am 13.10.2010 erhalten.


    Die Frist kann doch nicht bei angeblichem vertragsabschluss, von dem ich nichts wusste, beginnen, oder?

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity




    nein rechtlich läuft die Frist ab dem Zeipunkt an dem du als Verbraucher davon Kenntnis erlangst. Oft ist das eine Mail mit einem Bestätigungs Link oder eine SMS mit gesondertem Hinweis.
    Es wäre zu prüfen ob die Hinweise auf der Seite da waren,
    sprich ABO, Kosten, Laufzeit, Kündigungsfrist, AGB usw....
    Und zwar DEUTLICH lesbar.
    Wenn nicht würde ich sagen gilt hier der 13. bzw. 14.10.2010

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Sehe ich genau so.


    Da die meinen Widerruf zuvor akzeptiert haben dürfte das die letze Mail gewesen sein. Hier mein entsprechendes Schreiben:


    Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen (§§ 312 d I 1, 355 I 2 BGB) und beginnt nach Widerrufsbelehrung (§ 355 II 1 BGB, diese muss deutlich gestaltet sein und in der Textform des § 126 b BGB erteilt werden; nur eine vollständig zutreffende Belehrung löst den Fristbeginn aus!) und nach Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten (§ 312 c II BGB).

    Am 13.09.2010 wurde die Widerrufsfrist definitiv nicht ausgelöst. Ich erhielt weder eine deutlich gestaltete und in der Textform des § 126 b BGB erteilte Widerrufsbelehrung, noch sind Ihre nachvertraglichen Informationspflichten erfüllt.


    Erstmals erhielt ich eine Information über den Sachverhalt mit Eingang meiner Mobilfunkrechnung am 13.10.2010.


    Aufgrund dessen, dass Sie meinen Widerruf akzeptiert haben und die Widerrufsfrist NICHT außerhalb der Frist liegt, fordere ich Sie hiermit letztmalig auf, den Betrag von € 14,97 umgehend an mich zurück zu überweisen.
    Sollte ich keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werde ich Strafanzeige wegen vollendeten Betrug bei der Staatsanwaltschaft Sitz des Unternehmens (carmunity.com GmbH, Mary-Astell-Str. 2, 28359 Bremen) stellen. Des Weiteren behalte ich mir vor, Zivilklage für die mir entstandenen Kosten (Zeitaufwand, Porto, Telefongebühren, etc.) einzureichen.



    Mit freundlichen Grüßen

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Vielen Dank für die vielen Hinweise. Ich habe jetzt sowohl der Telekom als auch carmunity.com GmbH einen Brief geschrieben. Bin auf die Reaktionen beiderseits gespannt. Das Geld will ich auf jeden Fall wiederhaben! Ich veröffentlicht hier den Schriftverkehr wenn ich Erfolg hatte.


    Wie siehts aus mit Mahnbescheid? Kann man sowas schicken?

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Vielen Dank für die vielen Hinweise. Ich habe jetzt sowohl der Telekom als auch carmunity.com GmbH einen Brief geschrieben. Bin auf die Reaktionen beiderseits gespannt. Das Geld will ich auf jeden Fall wiederhaben! Ich veröffentlicht hier den Schriftverkehr wenn ich Erfolg hatte.


    Wie siehts aus mit Mahnbescheid? Kann man sowas schicken?


    natülich kannst du den schicken, wenn du eine Forderung hast, vorrausgesetzt du hast vorher das gesetzlich vorgeschriebene Mahnverfahren eingehalten.
    Der Gäubiger kann jedoch innerhalb 2 Wochen Einspruch erheben, und dann bleibt nur der Weg der Klage.


    Umgekehrt gilt übrigens das Gleiche.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Kann denn ein Vertrag zu stAnde kommen wenn ich keinerlei bestätigung erhalten habe? Also keine SMS oder sonstwas....


    ein Vertrag ist eine Willenserklärung, und natürlich kommt der erstmal zu stande.
    Zumindest aus Sicht des Verkäufers.
    Aber es gibt Vorraussetzungen die erfüllt sein müssen (siehe Schreiben von Pax).
    Wenn nicht verlängert sich die Frist in der man vom Vertrag zurück treten kann.


    Anders sieht es aus wenn der Vertrag von Anfang an nicht rechtsgültig ist, z. B. weil er sittenwiedrig ist oder der andere Vertragspartner minderjährig ist etc.

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