Hallo Community,
ZitatAb dem 1. Juli gilt, laut Gesetz der EU-Kommission, eine automatische Kostenobergrenze von 59,50 (inklusive Mehrwertsteuer) für das mobile Internet. Außerdem sind die Betreiber dazu verpflichtet, ihre Kunden per SMS oder E-Mail zu warnen, wenn sie sich dem Limit nähern. Nur wenn der Nutzer einer Überschreitung der Kostengrenze ausdrücklich zustimmt, wird die Datenverbindung nicht automatisch gekappt. Wer möchte, kann auch eine niedrigere oder höhere Obergrenze mit seinem Anbieter vereinbaren.
Quelle: Bundesnetzagentur für Verbraucherservice
Link:http://www.bundesnetzagentur.d…funkgesprAbgesenktpdf.pdf
Meine Situation:
> Vertrag (ohne Internetflatrate) verlängert + neues web-fähiges Handy bekommen
> Monats-Rechnung von ca. 600 € folgte (550€ für Internetnutzung)
> Betreiber-Warnung/Zustimmung zur Überschreitung der Kostengrenze erfolgte nicht
> Gespräch und Anfrage, ein Webflatrate-Vertrag rückwirkend abzuschließen, ergaben keine Kulanz seitens des Betreibers – der will den vollen Betrag gezahlt bekommen
> Beschluss der EU-Kommission war mir zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht bekannt
Meine Fragen:
> Da Obergrenzen bei Datenverbindungen den Verbraucher vor hohen Rechnungen schützt, handelt es sich um ein Versehen meines Handybetreibers soviel Geld zu berechnen, oder muss ich doch alles bezahlen?
> Gilt der Beschluss der EU-Kommission nur für Kosten die im Ausland entstehen, oder allgemein – also auch wenn ich diese in Deutschland verursacht habe?
Bevor ich die Hilfe und Beratung beim Verbrauchschutz suche, wollte ich dieses Mobilfunk-Fach-Forum nutzen um Erfahrungen und Hinweise zu erhalten.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Mock