Frage zu Vertragsübernahme bei T-Mobile

  • Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.


    Und zwar muss ich leider mein Iphone 4 mit einem T-Mobile Vertrag abgeben als Vertragsübernahme.


    Ich habe das jetzt bei Ebay reingestellt.


    Meine Frage ist jetzt, wenn die Person X das Gerät nun ersteigert mit dem Vertrag und ich Ihm die Vertragsübernahme Unterlagen zuschicke, und T-Mobile das annimmt, wie bekomme ich den dann bescheid, das der Vertrag überschrieben wurde ?


    Und meine 2. Frage ist, kann die Person X den Vertrag auch wieder widerrufen, nachdem ich der Person X das Iphone zugeschickt habe, sodass ich den Vertrag dann wieder am Fuß hätte und dann aber kein Iphone mehr. Kann sowas passieren ?


    Und meine 3. Frage ist dann, macht sich das irgendwie Negativ bei T-Mobile wenn ich meinen Vertrag an jemand anderen überschreibe, sodass T-Mobile mir dann später keinen Vertrag mehr gibt, oder ist das egal ?


    Danke schon mal vorab für eure Infos.


    Viele Grüße


    Stefan

  • AW: Frage zu Vertragsübernahme bei T-Mobile


    Zitat

    Meine Frage ist jetzt, wenn die Person X das Gerät nun ersteigert mit dem Vertrag und ich Ihm die Vertragsübernahme Unterlagen zuschicke, und T-Mobile das annimmt, wie bekomme ich den dann bescheid, das der Vertrag überschrieben wurde ?


    Also eigentlich sollte die Telekom dir dann eine entsprechende Bestätigung zusenden.


    Zitat

    Und meine 2. Frage ist, kann die Person X den Vertrag auch wieder widerrufen, nachdem ich der Person X das Iphone zugeschickt habe, sodass ich den Vertrag dann wieder am Fuß hätte und dann aber kein Iphone mehr. Kann sowas passieren ?


    In irgendeiner Art möglich ist das sicher. Beachte vor allem, dass du ja keine Handhabe mehr hast, sollte der neue Inhaber zum Beispiel durch die Bonität abgelehnt werden, andere Ablehnungsgründe vorliegen oder er den Wisch - gelinde gesagt - einach nicht ausfüllen oder weg schicken. Hat er dannn schon SIM und/oder Handy wirds für dich schwer, das wieder zu bekommen. Der neue Inhaber kann dann auch auf deinen Namen und deine Rechnung telefonieren. Denn als Vertragsinhaber stehst du quasi immer gerade, solange das ganze noch nicht umgeschrieben ist.


    Ich wäre da also vorsichtig, sowas anonym über Ebay zu machen. Gibts keinen im Bekanntenkreis, der den Vertrag übernehmen würde? Mit dem könntest du das ganze wenigsten persönlich durchziehen...


    Zitat

    Frage ist dann, macht sich das irgendwie Negativ bei T-Mobile wenn ich meinen Vertrag an jemand anderen überschreibe, sodass T-Mobile mir dann später keinen Vertrag mehr gibt, oder ist das egal ?


    Das sollte eigentlich egal sein.

  • AW: Frage zu Vertragsübernahme bei T-Mobile


    Hallo, danke für die Antwort. Ich würde das Iphone und die Simkarte eh erst losschicken, wenn ich von der Telekom eine Bestätigung habe, das der Vertrag auf die Person X überschrieben wurde. Mich hätte halt nur interessiert, wenn die Person X den Übernahme Vertrag zur Telekom gebracht hat und die Telekom den Vertrag auch auf Person X überschrieben hat, ob dann Person X noch die Möglichkeit hat den Vertrag zu widerrufen, wenn er auf seinen Namen läuft. Ich hätte jetzt spontan gesagt nein, weil er mit den Vertragsübernahme Unterlagen ja in einem Telekom Shop geht und wenn man in einem Telekom Shop einen Vertrag unterschreibt, gilt ja das Fernabsatzgesetz nicht und somit auch kein 14 tägiges widerrufsrecht, das hätte ich jetzt zumindest gesagt. Vielleicht ist hier ja jemand zufällig von der Telekom und kann dazu was sagen.


    Viele Grüße


    Stefan

  • AW: Frage zu Vertragsübernahme bei T-Mobile


    das widerrufsrecht gilt wie du schon gesagt hast nicht bei abschluss in einer filiale.wenn er den vertrag dort unterschirebt und dieser wirksam geworden ist kann er sich von dem vertrag jedenfalls nicht über den widerruf lösen. unter bestimmten voraussetzungen kann er sich schon vom vertrag lösen,aber nicht weil er keine lust mehr auf den vertrag hat.


    ist der vertrag einmal wirksam geworden zwischen der telekom und dem übernehmer kann dir alles was danach geschieht egal sein. vorausgesetzt du hast dich vertragsgemäß gegenüber dem übernehmer verhalten. jedenfalls tritt der übernehmer an deine stelle,du bist dann aus dem schneider.

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