AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert
Stimmt so nicht ganz. Die vereinbarte Leistung beinhaltet auch das deutsche Netz. Auch wenn beispielsweise Vodafone mit Vodafone UK eine Tochter in Großbritannien hat ist das nicht das gleiche wie das deutsche Vodafone Netz. So gesehen wird die Leistung nicht erbracht.
Am Ende ist sowas aber immer auch eine Einzelfallentscheidung, da grundlegende Entscheidung was denn nun als "vertragsgerechte Leistung" bei einem Umzug definiert wird, komplett fehlen. Dadurch kann es sein, dass der eine Richter es so sieht wie du, der andere wie deine Vorredner.