Die Nutzung von Instant Messengern wird in so mancher AGB ausdrücklich untersagt. Dienste wie WhatsApp dürfen dann nicht verwendet werden. Congstar duldete diese Benutzung bisher nur und gibt ab sofort die Nutzung offiziell frei.
VoIP und P2P bleiben weiterhin verboten. Es bleibt abzuwarten, ob auch andere Provider dem Vorbild von Congstar folgen.
>>>Weitere Infos: Congstar: Instant Messaging für Prepaid-Nutzer erlaubt