AW: Vertragsfalle.
Hallo, zu deiner Info:
Widerrufsrechts bei Verträgen am Telefon
Doch gelten besondere Regeln für den Verkauf am Telefon bzw. für Verbraucherverträge, wie Jürgen Widder erklärt. Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender im Landesverband Nordrhein-Westfahlen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und erklärt: „Das Widerrufsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen beträgt 14 Tage.“ Diese Frist gelte ab dem Moment, wo die Belehrung schriftlich beim Verbrauchen eingeht – und sie müsse eingehen, andernfalls ist die mündlich geschlossene Vereinbarung nicht gültig. „Der Kunde ist also in einer entspannten Situation: ohne ordnungsgemäße Belehrung keine Ingangsetzung der Frist“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Widder.
Ich würde einfach sicherheitshalber einen Widerruf per Email an deinen Vertragspartner richten.
(erspart das Warten auf die schriftliche Belehrung --> falls Diese überhaupt kommt)
Damit bist Du im Prinzip doppelt abgesichert.
Und für die Zukunft nichts am Telefon abschließen, auch wenn noch so verlockend.
Wenn Die was verkaufen wollen, können die auch die Unterlagen zu mailen oder schicken...
Meist wollen die sogar am Telefon schon Bankdaten usw.
(Gibt es definitiv nicht bei mir...)
Gruß Heinrich